Wen wählt ihr bei der 2. Stichwahl?

Wen wählt ihr bei der Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl 2016?

  • Ing. Norbert Hofer

    Stimmen: 384 53,0%
  • Dr. Alexander van der Bellen

    Stimmen: 341 47,0%

  • Umfrageteilnehmer
    725
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Dermaßen viel aufregung um die Aufführung eines unbedeutenden kleinen Liedes eines unbedeutenden kleinen Künstlers.....haben die Laufhäuser heute alle geschlossen? :undweg:
 
eines unbedeutenden kleinen Künstlers.

Würde ich nicht sagen, daß HvG ein "unbedeutender kleiner Künstler" ist!
In Österreich sicher nicht, im deutschsprachigen Raum eigentlich auch nicht und aufgrund seiner "musikalischen Weltmusikprojekte" ist er in der Fachwelt durchaus auch international anerkannt.

Justin Bieber ist er keiner, ich füge auch gleich ein zum Glück dazu! ;)
 
Beim ersten klingt's nach Bittsteller, beim zweiten ganz normal ohne "böses Blut unter Kollegen", nur beim dritten, also plus Klagedrohung wär's so.
Zumindest meine Ansicht.
Bei dir
Beim ersten klingt's nach Bittsteller, beim zweiten ganz normal ohne "böses Blut unter Kollegen", nur beim dritten, also plus Klagedrohung wär's so.
Zumindest meine Ansicht.
Ist das dein Verständnis wie man miteinander umgeht?
Hvg verdient nicht gerade wenig an der John Otti Band und er kann es gut gebrauchen.
Umgekehrt verdient die John Otti Band mehr als Hvg und streicht halt einfach bei ALLEN Auftritten seine Werke,wem ist damit gedient?
So gabs einen freundlichen Brief und alles ist paletti.....
 
Würde ich nicht sagen, daß HvG ein "unbedeutender kleiner Künstler" ist!
In Österreich sicher nicht, im deutschsprachigen Raum eigentlich auch nicht und aufgrund seiner "musikalischen Weltmusikprojekte" ist er in der Fachwelt durchaus auch international anerkannt.

Na siehst so hat eben jeder seine Meinung, aber gleichgültig wie man es sieht ist das doch wieder Kasperltheater vom feinsten wegen eigentlich nicht's.....schließlich haben findige Wissenschafter für solche Fälle die Anwälte erfunden. ;)

Justin Bieber ist er keiner

Sagt mir nicht's, muß man den unbedingt kennen?
 
Würde ich nicht sagen, daß HvG ein "unbedeutender kleiner Künstler" ist!
In Österreich sicher nicht, im deutschsprachigen Raum eigentlich auch nicht und aufgrund seiner "musikalischen Weltmusikprojekte" ist er in der Fachwelt durchaus auch international anerkannt.

Justin Bieber ist er keiner, ich füge auch gleich ein zum Glück dazu! ;)
 
Schlagzeile des Tages:Ehefrau gibt vdB ihre stimme...
Jetzt ist er wohl nicht mehr auf zu halten.......
 

???
:schulterzuck:

Ist das dein Verständnis wie man miteinander umgeht?

Hängt davon ab, ab in der Situation, wenn HvG sich sicher gewesen wäre, daß er im Recht ist, dann hätte er sich auch nicht nur gebeten, sondern angeschafft.

Umgekehrt verdient die John Otti Band mehr als Hvg...

Dessen bin ich mir nicht so sicher. Nicht umsonst - habe es ja vorher gebracht - beklagt die Band ja, daß sie seit ihren FPÖ-Auftritten immer seltener gebucht wird.
 
...im Wählerverzeichnis sind meines Wissens doch keine E-Mail Adressen angegeben..........

Doch, aber die dürfen lt DSG §6 nur zweckgebunden verwendet werden. Und ein entsprechendes Verzeichnis ist nicht für persönliche Wahlwerbung zu verwenden. Ich kann mich da dunkel an ein Verfahren gegen ein ÖVP nahes Verlagshaus erinnern.
 

.....ich hab jetzt nachgefragt: Im Wählerverzeichnis sind definitiv keine Telekomunikations-Angaben von Wählern angeführt.

Sie können auf den Anträgen ins Wählerverzeichnis oder auf Wahlkartenanträgen zur Kontaktaufnahme mit dem Antragsteller bei Unklarheiten angeführt werden. Auf diese Anträge haben die Parteien aber keinen....offiziellen....Zugriff.
 
viel. ham's ja bei einem preisauschreiben mitgemacht und ned auf's kleingedruckte g'schaut ... ??? :D
 
Auf diese Anträge haben die Parteien aber keinen....offiziellen....Zugriff.

Bei im Ausland lebenden Wahlberechtigten sei nach Möglichkeit neben der Wohnadresse auch die E-Mail-Adresse des Wahlberechtigten zu erfassen, heißt es im Wählerevidenzgesetz. Sinn dieser Bundesvorschrift sei es, bei Fragen leichter mit den Bürgern in Kontakt treten zu können, sagt Christine Bachofner, Leiterin der in Wien für Wahlangelegenheiten zuständigen MA 62: „Das ist leichter, als wenn man immer einen Brief nach Neuseeland schicken muss.“ Es sei aber niemand verpflichtet, seine Mailadresse anzugeben.

Die Gemeinden übermitteln die Daten der Wählerevidenz an das Innenministerium. Und dieses hat die gesetzliche Verpflichtung, die Daten an die Parteien weiterzugeben, wie das Innenministerium bestätigt.
Es variiere von Bundesland zu Bundesland stark, bei wie vielen Wählern die Mailadresse zusätzlich eingetragen seien, sagt ein Parteieninsider. In einigen Bundesländern seien es aber dann doch mehrere hundert Mailadressen, die somit auch an die Parteien gehen.
Für den Versand von Werbung per E-Mail aber gilt das Telekommunikationsgesetz (TKG). Und dieses legt fest, dass die ungefragte Zusendung von elektronischer Post verboten ist, wenn das Mail an mehr als 50 Empfänger gerichtet ist. Überdies ist ein Mail bereits dann strafbar, wenn es ohne vorherige Einwilligung des Betroffenen „zu Zwecken der Direktwerbung“ geschickt wird.
 
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