Wen wählt ihr bei der 2. Stichwahl?

Wen wählt ihr bei der Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl 2016?

  • Ing. Norbert Hofer

    Stimmen: 384 53,0%
  • Dr. Alexander van der Bellen

    Stimmen: 341 47,0%

  • Umfrageteilnehmer
    725
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
unbestätigte gerüchte sagen, ab sofort singt nur mehr Heino....so blau blau blüht der Enzian...oder so ähnlich
 
Sollte der Künstler etwas dagegen haben,das seine Werke dort oder da gespielt werden,untersagt er es,fertig.

Aber genau das geht eben laut der aktuellen Rechtslage eben nicht.
Drum reden wir ja grad drüber!

Stünde das in Verträgen,wäre der Verwaltungsaufwand groß und würde die Tantiemen schmälern.
Noch dazu,wie oft kommen schon solche Fälle vor?
Stell dir vor,ein Veranstalter reicht sein Programm ein und die Akm müsste mit jedem Künstler erst Rücksprache halten..

Wäre überhaupt kein enormer Verwaltungsaufwand!
Wenn du dir so ein Eventanmeldeformular anschaust hast dort ohnedies ein Feld "Veranstaltungszweck".
Braucht man nur "politische Veranstaltung" dazufügen.
Dann gibt's genügend simple Softwaremöglichkeiten, es mit den Wünschen eines Künstlers gegenzuchecken.
Alles kein Problem!

Aber warum wundert mich das jetzt nicht?
Das mußt schon selber wissen, da kann ich dir ned auch noch helfen!
:haha:
 
Ist wirklich alles schon gesagt?
Oder sind die AKM und das Urheberrecht wirklich die entsprechenden Fragen?
 
unbestätigte gerüchte sagen, ab sofort singt nur mehr Heino....so blau blau blüht der Enzian...oder so ähnlich
mit heino liegst nicht ganz falsch...nur beim lied hast dich verhört :D
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Aber genau das geht eben laut der aktuellen Rechtslage eben nicht.
Drum reden wir ja grad drüber!



Wäre überhaupt kein enormer Verwaltungsaufwand!
Wenn du dir so ein Eventanmeldeformular anschaust hast dort ohnedies ein Feld "Veranstaltungszweck".
Braucht man nur "politische Veranstaltung" dazufügen.
Dann gibt's genügend simple Softwaremöglichkeiten, es mit den Wünschen eines Künstlers gegenzuchecken.
Alles kein Problem!


Das mußt schon selber wissen, da kann ich dir ned helfen!
:haha:
Das geht und hat Goisern auch gemacht.
Wie die Akm funktioniert weißt du nicht,ich schon,da meine Gattin dort arbeitet und ich über das Thema mit ihr gerade gesprochen habe.
Es wundert mich deswegen nicht,weil jeder Schas und mehr ist das nicht,aufgebläht und zu mehr Bürokratie und Verschlechterungen führt.
 
@Mitglied #212008

d´accord

Eine Aussage verstehe ich aber nicht ganz:

Sollte der Künstler etwas dagegen haben,das seine Werke dort oder da gespielt werden,untersagt er es,fertig.

Warum meint das Management Hubert v. Goisserns, dann, dass es keine (rechtliche) Handhabe gegen die Verwendung der Liedln durch die John-Otis-Band zu haben?

Edit...mahhh....zu langsam!
 
@Mitglied #212008

d´accord

Eine Aussage verstehe ich aber nicht ganz:



Warum meint das Management Hubert v. Goisserns, dann, dass es keine (rechtliche) Handhabe gegen die Verwendung der Liedln durch die John-Otis-Band zu haben?
Weil sie die Rechtslage falsch eingeschätzt haben und erst nach Rücksprache mit der Akm erfahren haben,das Goisern und nicht die Akm es untersagen muss.
Sie waren der Ansicht,sie dürften das nicht,da ja alle Rechte treuhänderisch bei der Akm liegen.
Alles klar?
Die Akm ist übrigens eines der kompliziertesten Konstrukte überhaupt und es herrscht Beamtenmentalität.
Das von @Mitglied #11816 angesprochene Softwareprogramm existiert nämlich nicht,dort wird zum Teil noch mit Karteien gearbeitet.
 
Das geht und hat Goisern auch gemacht.

Nicht was ich weiß und was auch in den Medien verbreitet wird.
Da wird festgehalten, daß HvG keine rechtliche Möglichkeit hat, die Otti-Band aber freiwillig sagte, daß sie künftig auf das spielen von HvG-Weken bei FPÖ-Auftritten verzichtet, weil auch seine schriftliche Bitte so freundlich formuliert war!
 
Nicht was ich weiß und was auch in den Medien verbreitet wird.
Da wird festgehalten, daß HvG keine rechtliche Möglichkeit hat, die Otti-Band aber freiwillig sagte, daß sie künftig auf das spielen von HvG-Weken bei FPÖ-Auftritten verzichtet, weil auch seine schriftliche Bitte so freundlich formuliert war!
War doch vernünftig unter Kollegen,oder muss es immer gleich die Klagedrohung sein?
Alle zufrieden,Fall erledigt.
 
Ich sagte auch nicht, daß es das dort schon gibt, sondern es allgemein sowas gibt, bzw. leicht umzusetzen wäre.
Drum sagte ich ja auch, daß Verbesserungen notwendig sind.
Die sind dort genauso schwerfällig wie staatliche Instutitionen und im Moment im Clinch mit der Eu,den Händler usw.
 
War doch vernünftig unter Kollegen,oder muss es immer gleich die Klagedrohung sein?

Auch das muß nicht sein!

Nur eins ist, wenn man das als Bitte formuliert und das andere, wenn klar ist, daß man im Recht ist einfach zu sagen: "Ich untersage es und Punkt!"
Dazu brauchts auch keine Klagedrohung.
 
Die sind dort genauso schwerfällig wie staatliche Instutitionen und im Moment im Clinch mit der Eu,den Händler usw.

Völlig dàccord!
Kann aber auch kein Grund dafür sein, keine Verbesserungen vorzunehmen, oder?

Würd mich aber interessieren, ob die FP diesbezüglich die Veranstaltungen auch ordnungsgemäß angemeldet haben!
Könnte da deine Frau nachschauen?
:haha:
 
Auch das muß nicht sein!

Nur eins ist, wenn man das als Bitte formuliert und das andere, wenn klar ist, daß man im Recht ist einfach zu sagen: "Ich untersage es und Punkt!"
Dazu brauchts auch keine Klagedrohung.
Wo ist da im Ergebnis der Unterschied,außer böses Blut unter Kollegen?
 
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