Wen wählt ihr bei der 2. Stichwahl?

Wen wählt ihr bei der Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl 2016?

  • Ing. Norbert Hofer

    Stimmen: 384 53,0%
  • Dr. Alexander van der Bellen

    Stimmen: 341 47,0%

  • Umfrageteilnehmer
    725
Status
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Es erstaunt mich immer wieder, mit welchen Argumenten die überbordende Ausgabenpolitik verteidigt wird.

Versteh mich da nicht falsch, denn ich bin sicher der Letzte, der sich gegen vernünftige Einsparungen ausspricht.
Gerade in der Verwaltung, dem Föderalismus, Krankenkassen, etc. liegt ein enormes Sparpotential.
Aber es ging jetzt überhaupt nicht um ein verteidigen einer Ausgabenpolitik, sondern um etwas ganz anderes!
Nämlich darum, daß der Staat künftig ganz abgesehen von notwendigen Einsparen auch mehr Geld benötigen wird, dies aber durch ein weiteres drehen an der Steuerschraube nicht verwirklichen wird können, da der Mittelstand das kaum mehr dastemmen wird können!
Was also könnte man tun, wenn nicht das Steuersystem grundlegend ändern?
 
Wahrscheinlich hat Hofer beim Orban angerufen, der den Putin und Putin den Trump und der hat die US-Post bestochen.
Wobei:Vielleicht ruft Hofer ja Steve King an, der flüstert es Trump im Schlaf, welcher dann Putin anruft :hmm:
"Kontakte seinerseits zum Team rund um Trump bestünden bereits. So sei etwa eine FPÖ-Delegation in der Wahlnacht im Trump-Tower in New York zugegen gewesen. Überdies habe ihn der republikanische Kongressabgeordnete und Trump-Unterstützer Steve King, mit dem er Anfang Oktober in Wien zusammengetroffen war, eingeladen, Trump zu besuchen, erklärte der Dritte Nationalratspräsident."
Quelle: Trump und Putin in Wien? Hofer will zum Gipfel laden
 
Und was sollte genau gegen die Dienstleistungsfreiheit verstoßen, wenn man sich ein Kontrollsystem überlegt, das garantiert, daß eine Dienstleistung nicht unter dem in Österreich festgesetzten Mindestlohn verrichtet wird? :schulterzuck:
Nach EU Recht ist das eine Dienstleistung (wenn zB der Elektriker aus Ungarn irgendwas macht) und diese darf frei gehandelt werden. Vielleicht gibt's da noch was mit unlauterem Wettbewerb, aber das war's dann auch schon und wird ned viel bringen. Ein Kontrollsystem welches Äpfel mit Birnen (juristisch gesehen) vergleicht wird da keinen Bestand haben.

Was die tun ist legal, da kannst Stand heute nix machen.

ABER inhaltlich hast du natürlich recht und dem sollte ein Riegel vorgeschoben werden. Nur dazu müsste man eben die Dienstleistungsfreiheit überarbeiten um entsprechende Werkzeuge zu haben, oder man lässt sich was einfallen um dem Einhalt zu gebieten (was vermutlich eher weniger konform wäre mit dem EU Recht).
 


Ein Auszug aus dem Interview mit Hofer:
Aus dem Umstand, dass ich die Todesstrafe als nicht mit unseren Werten vereinbar halte,
folgt, dass ich eine Volksabstimmung darüber strikt ablehne.
Die Kompetenz, diese im unwahrscheinlichen Falle der Ansetzung durch das Parlament
zu verhindern hat der Bundespräsident aber nicht.
In politischen Debatten würde ich mich aber strikt dagegen aussprechen.
 
Die Kompetenz, diese im unwahrscheinlichen Falle der Ansetzung durch das Parlament
zu verhindern hat der Bundespräsident aber nicht.
Schade, schon wieder flunkert er, der Bundespräsident kann die Unterschrift verweigern, wenn das Ergebnis „evident verfassungswidrig“ wäre, da die Europäische Menschenrechtskonvention in Österreich im Verfassungsrang steht und sie die Einführung der Todesstrafe verbietet, wäre eine solche Volksabstimmung verfassungswidrig – womit der Bundespräsident sie verhindern könnte.
 
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