Wer von euch war das? XD

Was hat denn der Täter mit seine Penis begossen. Nach dem neuen Übertretungsgesetz unseres Kantons, welches das Volk vor einem halben Jahr angenommen hat, wird das wilde Urinieren in bewohntem Gebiet nur mit 50 Franken geahndet.
 
Die Strafe empfinde ich als nicht angemessen.
Alleine für Ausrede mit dem Wasserschlauch sollte der Mann viel eher einen Comedy-Preis bekommen.
 
Ich lass mir für die Hälfte auch ans Spatzi fassen, Termine per Mail, und schnell sein, wegen der Wartezeiten.
Um jedem wirklich das beste zu bieten und nicht psychisch oder physisch auszubrennen mache ich das nur 2 mal / Tag an 4 Wochentagen.
 
Es ist eine Geldstrafe, kein Schadenersatz.

Aber die Aussage, dass man sich dafür aufs Zumperl greifen lässt, sagt schon was aus.....eigentlich.....
 
:shock:….da tun sich ja Abgründe auf!

Zuerst werden EF- User eines Sittlichkeitsdeliktes verdächtigt, dann outen sich Welche als Prostutierter und dann...….duzt der @Mitglied #37845 auch noch einen User der frech zu ihm war.
 
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