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Der staat bürgt die banken.
keine bank möchte staatlich abgewickelt werden oder als systemimmanente unter zwangsverwaltung gestellt werden!
die beiden grundregeln für kreditvergaben bonität & sicherheit gelten wohl auch in der schweiz weiter!
das procedere vor allem für prolongationen und aufstockungen ist jetzt aber auch bei uns einfacher und schneller geworden! bei neukunden und bereits notleidenden finanzierungen schaut‘s natürlich anders aus!