Wie Miete bezahlen?

Das kommt eben darauf an... Wie schauts in Tirol mit der Gesetzeslage aus? In Salzburg kann man AirBnB als Privatperson mittlerweile vergessen. Selbst wenn alle Miteigentümer (und diese Zustimmung braucht man bei mehr als fünf Eigentümern) zustimmen würden, bleibt immer noch die Crux, dass man diese Einkünfte beim Finanzamt melden muss und damit auch ein Gewerbe betreibt. Wird in Salzburg offenbar streng kontrolliert. Selbst bei einer 2/3-Auslastung dürft sich das nicht mehr rentieren.
Es ist strenger geworden, ich hab mich damit noch nie beschäftigt, aber es gibt scheinbar immer noch genügend, die Wohnungen auf AirBnB anbieten und damit die Nachbarn aufregen.

Es sollte für Österreich mehr Gesamtlösungen geben. Jetzt sind wir eh so klein und schaffen ned mal Einigung im eigenen Land.
 
Gibt's da überhaupt Gemeindewohnungen? Ich denk die gibt's nur in Wien.
in Innsbruck gibt es Stadtwohnungen. Da musst dich anmelden, ich glaub mindestens 10 Jahre in Innsbruck wohnen und du darfst ned zu viel verdienen. Dann kommst auf die Liste und irgendwann, wenn du an der Reihe bist, dann kriegst eine zugewiesen
 
in Innsbruck gibt es Stadtwohnungen. Da musst dich anmelden, ich glaub mindestens 10 Jahre in Innsbruck wohnen und du darfst ned zu viel verdienen. Dann kommst auf die Liste und irgendwann, wenn du an der Reihe bist, dann kriegst eine zugewiesen
bei uns gibt es auch Vorgaben bezüglich der Wohnungsgröße und Anzahl der Zimmer, die einem "zustehen" und es wird nach der Dringlichkeit gereiht. so lange muss man bei uns nicht hier wohnen.
 
Wenn der Gesetzgeber immer höhere Standards im Wohnbau einzieht, darf man sich nicht wundern, wenn die Wohnkosten explodieren. Obendrein verschärfen eventuell angedachte Mietobergrenzen und bestehende Richtwerte die Situation zusätzlich. Die Renditen bei Immobilien sind derart niedrig, dass sich dieses Geschäftsmodell immer weniger rechnet. Die Folge sind ein stagnierendes Angebot bei gleichzeitig steigender Nachfrage....das treibt natürlich die Preise.
 
dazu kommt natürlich eine wohnbeihilfe, die kommt allerdings vom land...
bei 1800 EUR mtl. netto schaut das Arbeitslosengeld laut offizieller Berechnung so aus (alleine wohnend, ohne Kinder)

Die hier zugrunde liegenden Berechnungen werden auch vom AMS für die Ermittlung des Arbeitslosengeldes verwendet.


Ihr Antragszeitpunkt: Jänner 2020
Ihr Monatsbruttoeinkommen 2018: € 2.610,00
Ihre Bemessungsgrundlage: € 3.105,90
Ihr Familienzuschlag: 0 Person/en

Täglicher Betrag: € 39,48 Netto
Monatlicher Betrag: € 1.223,88 Netto im Jänner 2020
€ 1.144,92 Netto im Februar 2020
€ 1.223,88 Netto im März 2020
weitere Monate...

da bekommst dann als alleinstehende, kinderlose Person keine Wohnbeihilfe und andere Förderungen auch net....
 
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