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Gast
(Gelöschter Account)
Ich sprach von tirolich hatte als Alleinstehende eine ohne Vitamin B und hab auch noch nicht ewig in der Gemeinde wohnt, ist auch keine Voraussetzung dafür.
von unserer Gemeinde:
Viele Städte und Gemeinden stellen sehr günstige Wohnungen zur Verfügung. Die Voraussetzungen, um sich vormerken zu lassen, variieren aber stark.
In den meisten Fällen verlangte Voraussetzungen für die Anmeldung:
Erledigen Sie Ihren Antrag auf Zuweisung einer Gemeindewohnung online.
- Bestimmtes Mindestalter
- Staatsbürgerschaft
- Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
- EU-Bürgerin/EU-Bürger oder
- EWR-Bürgerin/EWR-Bürger oder
- Schweizer Staatsbürgerin/Schweizer Staatsbürger oder
- Personen mit Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt EU" oder
- Flüchtling nach der Genfer Konvention
- Mindestdauer des Hauptwohnsitzes: in österreichischen Gemeinden gelten unterschiedliche Regelungen diesbezüglich (in Wien: mindestens zwei Jahre)
- Die Summe der Nettoeinkommen aller mitziehenden Personen darf bestimmte jährliche Höchstgrenzen nicht übersteigen
Bitte prüfen Sie, ob Ihre Behörde das Verfahren anbietet.
Seit Oktober 2002 ist es möglich, dass sich zwei miteinander lebende Personen (z.B. Lebensgemeinschaft) für eine Gemeindewohnung gemeinsam eintragen lassen können.
In manchen Gemeinden (z.B. Wien) können sich Jugendliche bereits ab dem 17. Geburtstag für eine Gemeindewohnung anmelden.