Wie Miete bezahlen?

ich hatte als Alleinstehende eine ohne Vitamin B und hab auch noch nicht ewig in der Gemeinde wohnt, ist auch keine Voraussetzung dafür.

von unserer Gemeinde:

Viele Städte und Gemeinden stellen sehr günstige Wohnungen zur Verfügung. Die Voraussetzungen, um sich vormerken zu lassen, variieren aber stark.

In den meisten Fällen verlangte Voraussetzungen für die Anmeldung:

  • Bestimmtes Mindestalter
  • Staatsbürgerschaft
    • Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
    • EU-Bürgerin/EU-Bürger oder
    • EWR-Bürgerin/EWR-Bürger oder
    • Schweizer Staatsbürgerin/Schweizer Staatsbürger oder
    • Personen mit Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt EU" oder
    • Flüchtling nach der Genfer Konvention
  • Mindestdauer des Hauptwohnsitzes: in österreichischen Gemeinden gelten unterschiedliche Regelungen diesbezüglich (in Wien: mindestens zwei Jahre)
  • Die Summe der Nettoeinkommen aller mitziehenden Personen darf bestimmte jährliche Höchstgrenzen nicht übersteigen
Erledigen Sie Ihren Antrag auf Zuweisung einer Gemeindewohnung online.
Bitte prüfen Sie, ob Ihre Behörde das Verfahren anbietet.

Seit Oktober 2002 ist es möglich, dass sich zwei miteinander lebende Personen (z.B. Lebensgemeinschaft) für eine Gemeindewohnung gemeinsam eintragen lassen können.

In manchen Gemeinden (z.B. Wien) können sich Jugendliche bereits ab dem 17. Geburtstag für eine Gemeindewohnung anmelden.
Ich sprach von tirol :)
 
Es gibt trotz allem noch viele leere Wohnungen :schulterzuck:...... Ausländer sind nicht die Grundschuld an allem

Du wirst aber nicht bestreiten, dass 1,5 Millionen von ihnen dauerhaft den günstigeren Wohnraum belegen? ;)

OK, in Kitzbühel belegen die Russen den weniger günstigerer Wohnraum...:lol:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Kommt aufs Bundesland drauf an und wahrscheinlich auf die Auslastung. In innsbruck wirst mit Familie vorgereiht und Als Alleinstehender kommst fast ned an die Voraussetzungen ran.... Selten geht's, eine Bekannte hatte vor Jahren Glück..... Aber auch hier ist die Gesetzeslage schwammig... Man kann stadtwohnungen von Eltern bekommen, es wird nicht nachgeprüft ob das Einkommen steigt usw... Einmal eine Stadtwohnung ergattert, wird sie selten wieder hergegeben
bei uns ist der Andrang auch sehr groß und es wird nach Dringlichkeit gereiht. ist schon lange her bei mir und ich würde auch keine Gemeindewohnung mehr wollen.
das, dass das Einkommen nicht nachgeprüft wird, find ich auch nicht okay. manche wohnen schon ewig in einer Gemeindewohnung und verdienen dann schon weit mehr als die angegebene Höchstgrenze und dürfen trotzdem drin wohnen bleiben. das sollte geändert werden, ist denen gegenüber, die nicht so viel verdienen, und dringend eine Wohnung brauchen, unfair. In OÖ gibt es jetzt so ein Projekt mit günstigen Startwohnungen. da darf man nur eine Zeitlang bleiben und muss dann mal raus, wenn man mehr verdient. das find ich besser.
 
Das hat mit dem Dunning-Kruger-Effekt nichts zu tun. Deine Behauptung ist schlicht und einfach unrichtig.

Wie gesagt, wenn es dich glücklich macht. Wennst denn wenigstens deinen Widerspruch begründet hättest, aber nur dagegen reden, ist halt wenig intelligent.
Ich hab keine Lust dieses Thema mit Leuten wie dir zu vertiefen. Dafür ist mir meine Zeit mittlerweile zu schade. :)
 
Ich kenne das von meinem mann und von seinem umfeld. Eig von allen aus innsbruck. Du kannst mir schon glauben.
wannst Vitamin B brauchst für a Wohnung ist natürlich Käse, aber das ist ja leider in vielen Bereichen so, gibt zB bei uns auch große Firmen wo du zum Teil nur mit Vitamin B reinkommst.
 
Selbst wenn ich alle Zeit der Welt hätte, mit jemandem, der nur dagegen redet ohne seinen Widerspruch zu begründet, sind Diskussionen reine Zeitverschwendung. :D
Ah! Daran scheiterts!
Ich dachte, du würdest erst begründen und belegen wollen, warum DU recht hast und nicht ich.

Aber wenn das so ist und du ausnahmsweise mal jemand Anderen den Vortritt lässt:

Die Rendite ist auch - und vor allem - beim Altbestand mittlerweile meist unter 3 %. Und das hat mit den neuen Standards überhaupt nichts zu tun.
 
Die Rendite ist auch - und vor allem - beim Altbestand mittlerweile meist unter 3 %.
wobei die Berechnung der Rendite meist, vom jetzigen Zeitwert gesehen wird, und nicht, was sie damals wirklich gekostet hat, also ohne Förderungen und Einkommenssteuer senkende Beträge....ist bei mir zumindest so...
 
Die Rendite ist auch - und vor allem - beim Altbestand mittlerweile meist unter 3 %. Und das hat mit den neuen Standards überhaupt nichts zu tun.

Die sind sogar unter 2%.
Die Feststellung ist aber kein Widerspruch zu meiner ursprünglich getätigten Feststellung. Und obendrein sei so gut und verfälsche nicht meine Postings.
Wenn der Gesetzgeber immer höhere Standards im Wohnbau einzieht, darf man sich nicht wundern, wenn die Wohnkosten explodieren. Obendrein verschärfen eventuell angedachte Mietobergrenzen und bestehende Richtwerte die Situation zusätzlich. Die Renditen bei Immobilien sind derart niedrig, dass sich dieses Geschäftsmodell immer weniger rechnet. Die Folge sind ein stagnierendes Angebot bei gleichzeitig steigender Nachfrage....das treibt natürlich die Preise.
 
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