"Wir waren Papst"

Dürfen sie. Aber es wäre zweckmäßig, wenn sie klarstellen, dass das nur in D gilt. Weil mich das Gehalt der Bischöfe in Deutschland nicht kratzt.

man braucht nur auf den ava schauen...des reicht..

so gesehen, würde der threadtitel auch ned passen...wir waren ned papst :winke:
 
man braucht nur auf den ava schauen...des reicht..

Meinst? .... wir sind jedenfalls immer noch ein österreichisches Forum. Und niemand aus dem Reich kann voraussetzen, dass wir Kenntnisse von spezifischen deutschen Verhältnissen haben. Der Hhuepf war so einer, der immer deutsche Verhältnisse verzapft hat. Interessiert uns eigentlich nur am Rande. Ich würde jedenfalls in einem deutschen Forum drauf hinweisen, dass es sich um ein Beispiel aus meinem Land handelt.

Noch sind wir - trotz Schwedenbombe - nicht angeschlossen.

wir waren ned papst
Wir waren auch nicht Führer, obwohl´s uns den gerne retournieren möchten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Kirchensteuer kann schon deshalb nicht durch das Konkordat von 1933 geregelt werden, weil die r.k. Kirche bis 1939 gar keinen Kirchenbeitrag kannte. Die Aufwendungen der Kirche wurden bis dahin aus dem Religionsfonds bestritten, welcher bei Bedarf durch Mittel der Republik ergänzt wurde.
Das kirchliche Gesetzbuch (CODEX IURIS CANONICI) aus dem Jahre 1917 sagt im c. 1496, der Codex 1983 in den cc. 222, 1259 - 1263, dass die Kirche auch unabhängig vom Staat das Recht hat, von ihren Gläubigen Abgaben für die ihr eigenen Zwecke einzufordern.

Staatskirchenrechtliche Grundlagen
Im Konkordat, einem völkerrechtlichen Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich, BGBl. II, Nr. 2/1934, heißt es, dass die Kirche die Verwaltungsangelegenheiten selbständig regelt, wobei ihr das Recht auf die Einhebung von Umlagen grundsätzlich zukommt. In Ergänzung zum Konkordat enthält der Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen vom 23. Juni 1960, BGBl. 195/1960, in Artikel II Abs. (4) folgende Bestimmung: „Die Kirchenbeiträge werden weiter eingehoben; über ihre Erträgnisse kann die katholische Kirche frei verfügen. Damit wurde der bis dahin geltende § 4 Kirchenbeitragsgesetz (Vorlage des Haushaltsplanes an die staatlichen Aufsichtsbehörden) außer Kraft gesetzt.

Verfassungsrechtliche Grundlagen
Verfassungsrechtlich ist die Einhebung der Kirchenbeiträge bereits durch das Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867, RGBL. Nr. 142, geregelt: „Jede gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgesellschaft hat das Recht der gemeinsamen öffentlichen Religionsausübung, ordnet und verwaltet ihre inneren Angelegenheiten selbständig ...“

Sonstige Gesetzliche Grundlagen
Die Einhebung von Kirchenbeiträgen ist für den staatlichen Bereich durch das Gesetz vom 28. April 1939, verlautbart im „Gesetzblatt für das Land Österreich“ Nr. 543/1939, geregelt.
http://www.kirchen.net/kirchenbeitrag/page.asp?id=1634
 
Jetzt sind alle für die Papstwahl wahlberechtigten Kardinäle in Rom versammelt. In der heutigen Sitzung soll entschieden werden, wann das Konklave beginnt. Nach Ende der Sitzung, so um 19.00, wird dann der Termin des Konklavenbeginns verkündet.
 
Witzig finde ich, dass der Kamin, aus dem der weiße Rauch aufsteigen soll, extra zu diesem Zweck aufgestellt wird.
 
Wenn ich mich recht erinnere, dann liegt das an der baulichen Beschaffenheit der Sixtinischen Kapelle, welche im Normalfall nicht beheizt wird. Da die Kapelle während der Wahlgänge von außen verschlossen ist, das Verbrennen der Wahlzettel also nur in ihr stattfinden kann, hat man einen einfachen Kanonenofen angeschafft, welcher seither ausschließlich zu diesem Zweck installiert und verwendet wird.
 
man einen einfachen Kanonenofen angeschafft
Richtig.
Der Ofen ist seit 1939 der gleiche.
Es gibt zwei Pfannen, eine zum verbrennen der jeweiligen Stimmzetteln aus den Wahlgängen und eine zum erzeugen des schwarzen oder weißen Rauches.
Am Samstag wurde der notwenige Schornstein auf der Kapelle errichtet, durch die Kapelle führt ein mehrere meterlanges Kupferrohr, welches mit dem Schornstein verbunden ist.
Seit 1914 verkündet weißer Rauch die erfolgreiche Papstwahl, seit einiger Zeit werden den Stimmzetteln Chemikalien beigefügt, welche die Weißfärbung ermöglichen, weil es auf dem Petersplatz immerwieder zu Missverständnissen bezüglich der Farbe des Rauches gab.
 
Wenns a weisses oder schwarzes Leintüchl beim Fenster raushängen würden wär's weniger umständlich ... :mrgreen:
 
Witzig finde ich, dass der Kamin, aus dem der weiße Rauch aufsteigen soll, extra zu diesem Zweck aufgestellt wird.

stimmt, dieser ofen wird in einem päpstlichen abstellkammerl aufbewahrt und nur für die papstwahl verwendet. bisher wurde schwarzer rauch dadurch erzeugt, dass nasses stroh mitverbrannt wurde, weisser rauch dadurch, dass dem feuer trockenes stroh hinzugeführt wurde. diesmal soll der weisse und schwarze rauch zum ersten mal mit chemischen mitteln hergestellt werden.
ich nehme deshalb meine kritik, die katholische kirche steht in vielen bereichen noch im mittelalter zurück!!!
der rauch ist tatsächlich kein folkloristisches anhängsel wie man meinen möchte, sondern ein schauspiel ersten ranges und ein überbleibsel eines alten rechts der römer.
 
@barfly
Warum sollt normalerweise in der riesigen sixtinischen kapelle ein kleiner ofen stehen?
 
Ich stelle mir die Frage umgekehrt: Warum stellt man einen Ofen hinein und setzt einen Kamin aufs Dach nur wegen dieses Brauchs mit dem weißen Rauch?
Komisch, eine solche Frage habe ich mir eigentlich noch nie gestellt.
Muss ich mir jetzt Sorgen machen?
 
Ich stelle mir die Frage umgekehrt: Warum stellt man einen Ofen hinein und setzt einen Kamin aufs Dach nur wegen dieses Brauchs mit dem weißen Rauch?

Du beantwortest dir die Frage ja ohnehin selbst, weil's halt eben ein Brauch ist.

Wär das die einzige Sorge, die die RKK hätt, könnten's eh jubeln!
;)
 
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