Zeugenladung nach Polizeirazzia

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Hallo Leute!

Ist vielleicht für dieses Forum ein ungewöhnliches Thema, aber ich kenne sonst niemanden, mit dem ich das diskutieren könnte; außerdem vertraue ich auf Eure Erfahrungen!:

Vor einiger Zeit war ich in einem Massagestudio, wo auch spezielle Massagen angeboten werden. Kaum gekommen ;) , kam auch die Polizei, ließ sich einen Ausweis zeigen (ich Dummie hab ja mit sowas nicht gerechnet; außerdem: hätte es was gebracht, KEINEN Ausweis mitzuhaben und einen falschen Namen anzugeben?) und forderte mich zur Zeugenaussage auf, welche "Massagen" ich den konsumiert hätte und wieviel dafür bezahlt. In meinem Schrecken hab ich alles ausgeplaudert! :mauer:

Jetzt flattert ein halbes Jahr später eine Zeugenladung in mein Postfach! Und daher meine Fragen:
Ist eine derartige Ladung zur (zweiten) Zeugenaussage üblich?
Soll ich meine damalige Aussage bestätigen? An Details und auch den genauen Preis kann ich mich aber nicht mehr erinnern.
Darf/soll ich die Aussage verweigern?
Habe ich mich strafbar gemacht?
Was passiert mit der Masseurin?
Wie diskret behandelt das die Polizei? (Die Briefzusendung war eh schon reichlich; wenn das in falsche Hände kommt ...)
Bekommt das Massage-Institut bzw. die Masseurin meine Daten?

Danke für Eure Mithilfe!

Jakob
 
@neuhauser:
Grundsätzlich sind solche Zeugenaussagen verpflichtend und du bist auch zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet! Du würdest da ein amtliches Verfahren behindern (als Polizei, Gericht etc.).

Klar, sag jetzt keine(r), daß das auch immer eine Frage der Beweisbarkeit ist, aber wenn man Pech hat, werden falsche Zeugenaussagen ganz schön bestraft.

Aussageverweigerung steht dem Angeklagten zu und unter gewissen Umständen diesem nahestehenden Personen, wie Eheparner, Geschwistern, Eltern usw., sowie genau bestimmten Berufsgruppen im Rahmen ihrer Tätigkeit etwa als Arzt, Psychotherapeut (Das ist dann genau geregelt. Diese dürfen allerdings, wenn sie aussagen, auch nicht die Unwahrheit sagen, dürfen sich aber auf ihre Verschwiegenheitspflicht berufen.)

Unentschuldigtes Fernbleiben oder Verweigerung der Aussage hat da sicher eine satte Verwaltungsstrafe, wenn nicht mehr zur Folge!
Bleibst da am besten bei der Wahrheit! Du bist ja Zeuge und nicht Angeklagter. Und woran du dich nicht mehr erinnern kannst, da kannst dich eben nicht erinnern.

Soweit ganz kurz. Theater dich da also besser nicht in was hinein!
Auch deine Idee, du hättest eine falsche Identität angeben können, ist nicht empfehlenswert. Wenn man da Pech hat und der Polizei ist die Sache wichtig, hat man ein Verfahren am Hals.

Was die Diskretion betrifft, Zusendungen etc., so kannst du nur hoffen, daß die Sache diskret bleibt.
 
auch ein wichtiger grundsatz ist:

du musst die wahrheit sagen, aber du musst dich nicht an alles erinnern... nur das was du sagst, sollte nach möglichkeit nicht nachweisbar falsch sein ;)
 
bin zwar kein jus-student aber ich hab mal von wem gehört, dass du zur wahrheit verpflichtet bist, aber wenn deine aussage dich belasten sollte, kannst du die aussage verweigern oder so
 
Ich würde nicht sagen, dass es zu sexuellen Handlungen gekommen ist. Erstens sagt sie das bestimmt auch so aus und zweitens ersparst Du ihr und vielleicht auch Dir Probleme.
 
bin zwar kein jus-student aber ich hab mal von wem gehört, dass du zur wahrheit verpflichtet bist, aber wenn deine aussage dich belasten sollte, kannst du die aussage verweigern oder so

das ist u.a. inhalt der belehrung des richters wenn du dich hinsetzt ;)

§165 StPO
"§ 165. Der Zeuge ist vor seiner Vernehmung zu ermahnen, daß er auf
die an ihn zu richtenden Fragen nach seinem besten Wissen und
Gewissen die reine Wahrheit anzugeben, nichts zu verschweigen und
seine Aussage so abzulegen habe, daß er sie erforderlichenfalls
eidlich bekräftigen könne."

lg
 
Hi

Jetzt flattert ein halbes Jahr später eine Zeugenladung in mein Postfach!

Bekommt das Massage-Institut bzw. die Masseurin meine Daten?

Hi,

ist das eine Zeugenladung zur Polizei, oder eine Ladung zur Verhandlung bei Gericht? Wobei die beklagte Partei sowieso Akteneinsicht hat, und da steht dann auch drin daß der Zeuge Neuhauser dieses und jenes zu Protokoll gegeben hat... Und der Richter oder Polizeijurist wird Dir kaum abnehmen, daß Du Dich nicht mehr erinnern kannst, ob die Masseurin Deinen Schniedel im Mund oder sonstwo drin hatte oder nicht...

Andererseits, wenn Du zu einem Polizeijuristen gehst ist das nicht vor Pulikum, und eine Verhandlung am Bezirksgericht ist im allgemeinen auch nicht so toll besucht...Also Dein Umfeld wird eher nicht erfahren, dass Du schlimm warst.

In der Zeugenladung müßte eigentlich genauer stehen, worum's geht.

lümmel
 
Wenn Gericht, dann sicherlich nicht im Bezirksgericht, @lümmel

Hat den Anschein, daß die Polizei ermittelt. Und wenn da genügend zusammenkommt, wird es wohl U-Richter und Staatsanwalt übernehmen. Die Sache klingt ja nach illegaler Prostitution.
Und was so die Wahrheitsfindung betrifft, geht es wohl um die Zuhälterei und allem, was da dazugehört (Vermutung).
 
Keine Angst, @ZärtlicherFicker, das glaubt doch ohnehin keiner! :mrgreen:

Warum? Weil allgemeine Rechtsauskünfte absolut nicht unzuläßig sind!
Und ein Anwalt wüßte ganz genau, was gesetzlich untersagt ist!
Es ist verboten diese auskünfte gegen Honorar zu erteilen - also Winkelschreiberei!

Und warum soll @neuhauser jetzt unnötig Geld ausgeben, wo er doch nur als Zeuge geladen ist und einfach (möglichst wahrheitsgetreu, wie ihm hier aus gutem Grund empfohlen wird) seine Aussage macht ???

Nochmals: @neuhauser ist ja nicht Beschuldigter! Und er würde sich nur strafbar machen, wenn er der Aufforderung nicht Folge leistet, die Aussage verweigert oder eben (gröbere/absichtliche) Falschaussagen macht!

Alles klar???? :roll:
 
such dir im Netz die Nr. von der Rechtsanwaltskammer raus - kriegst auch bei der Auskunft

eine erste Rechtsberatung ist dort auf alle Fälle kostenfrei und da das ja Juristen sind, solltest du da auch die entsprechende Beratung bekommen können
 
Hatte auch mal so eine Zeugenvorladung und der Prozess war dann - wegen Krankheit des Angeklagten usw. - erst knapp zwei Jahre später. Habe wie Neuhauser auch gleich nach dem Zwischenfall alles bei der Polizei zu Protokoll gegeben. Klar, dass man sich dann bei Gericht nach zwei Jahren nicht an jedes Detail, das man zu Protokoll gegeben hat, erinnern kann. Habe dann auf Anraten eines befreundeten Rechtsanwaltes wie folgt gehandelt:

Ich habe diese Tatsache gleich bei der ersten Frage sinngemäß so beantwortet: "Herr Rat, die Sache ist jetzt schon vor fast zwei Jahren passiert und ich habe damals alles wahrheitsgemäß zu Protokoll gegeben." Die Zeugenladung lief dann so ab, dass aus diesem Protokoll vorgelesen und ich nur nochmals gefragt wurde, ob es sich exakt so verhalten hat.

Würde ich an deiner Stelle auch so machen, weil du ja bereits alles in deinem Protokoll angegeben hast. Was soll dir auch schon passieren? Du bist als Zeuge dort und hast ja bereits alles zu Protokoll gegeben. Blöd wäre es, jetzt anders zu antworten - es nimmt dir ja keiner ab, wenn plötzlich alles anders gewesen sein soll. Nicht zu viel Wind um die ganze Sache machen und mit ruhigem Gewissen und ohne Anwalt dort hingehen - du bist ja bloß Zeuge. Ich nahm damals einen Anwalt mit, weil die Sache anders gelagert war und ich zugleich auch Opfer war. Hätte ich keinen mitgenommen, wäre am Ende das gleiche raus gekommen - nur wäre es mir billiger gekommen. Der Angeklagte musste in den Knast, ich bekam Schmerzensgeld zugesprochen und der Angeklagte wurde natürlich auch zur Zahlung der Anwaltskosten verurteilt. Einziger Schönheitsfehler: Bei ihm war Nichts zu holen, so hielt sich der Anwalt an mir schadlos. Jetzt kann ich den Typen zwar 30 Jahre lang exekutieren lassen, aber er ist unbekannten Aufenthalts "verzogen". Die Sache kostete mich 1.300 Euro für nix und wieder nix - ohne Anwalt wäre das Gerichtsurteil das gleiche gewesen. So eine Rechtschutzversicherung wäre in diesem Fall nicht schlecht gewesen...
 
Danke für Eure zahlreichen Reaktionen! :daumen:

Zur Klarstellung: Es ist eine polizeiliche Ladung, wo mich ein bißl wundert, daß die noch nach einem halben Jahr kommt. Arbeiten die so langsam? Bei der anderen Art von Verkehrssünden geht's ja auch ruckzuck. Die Masseurin ist inzwischen wahrscheinlich längst außer Landes...

Ich vermute, die Polizei möchte nur meine damalige Aussage bestätigt haben, weil die Masseurin sicher was anderes erzählt hat. (Die hat ihr Hirn ja auch nicht in der Hose gehabt!). Deshalb wollte ich wissen, ob das üblich ist, daß man zu einer zweiten Aussage geladen wird, oder ob das vielleicht ein Hinweis dafür sein könnte, daß da mehr dahinter steckt.

Meine Frage nach der Sicherheit meiner Daten zielt auf so eine Angst-Phantasie, das Massage-Institut könnte mich (wie auch immer) nötigen, meine erste Aussage zu widerrufen, was aber jetzt wohl nicht mehr sinnvoll wäre, denn wenn ich nach einer zweiten, bestätigenden Aussage "umfalle", wäre das für Polizei (und Gericht) sowieso unglaubwürdig.
Und bestätigen werde ich - auch auf Euren allgemeinen Rat hin - auf alle Fälle. Es tut mir zwar Leid, damit die Masseurin zu belasten, für die vielleicht die Aufenthaltsgenehmigung auf dem Spiel steht, aber andererseits ist das ja auch ihr Berufsrisiko, oder?
 
@neuhauser: Ob schneller oder langsamer, daß kannst du nicht mit alltäglichen Verkehrsdelikten vergleichen. Vermutlich erhebt jetzt die Polizei im Vorfeld eines möglichen Gerichtsverfahren - nicht gegen dich, du bist nur Zeuge, - und da wird wohl so einiges erhoben, u.a. eben auch deine Aussage bezüglich des Vorfalls vor 1/2 Jahr.

Mach einfach deine Aussage und bleib bei den Dingen, wie sie waren.
Und, wie auch @Windstille dir sagte, falls du dich heute nicht mehr so genau an alles erinnern kannst, ist das auch kein Problem. Nur ein Tip: Falls du damals angegeben hast, sie hätte mit dir gewisse sexuelle Handlungen vollzogen (Amtsdeutsch), dann wärst du schon unglaubwürdig, wenn du dich dann 1/2 später an derlei nicht mehr erinnern könntest! Außer du warst damals voll betrunken, was aber die Polizisten damals wahrscheinlich protokoliert hätten.

Bleib einfach bei dem, was war! Denk daran, da geht es ja dann meist gerichtlich um Zuhälterei und womöglich auch Schwerwiegenderes wogegen dann ein U-Richter ermittelt und ein Staatsanwalt (Strafrecht!) Anklage erhebt. Und vergiß deine Angst von wegen Nötigung seitens des Puffs (Massagestudios). Außerdem, wenn da gegen die (kriminellen) Betreiber ermittelt wird, haben die (Polizei und Gericht) schon einiges mehr in der Hand als nur deine Aussage.

@Windstille: Bei dir ging's offensichtlich um Körperverletzung?! Da warst du als Opfer (wie immer bei Strafprozessen) Zeuge, ein wichtiger zwar, aber der Ankläger war der Staatsanwalt.

Und bezüglich deiner Idee mit der Rechtsschutzversicherung: Klar würde diese deine Anwaltskosten übernehmen, aber nur wenn der Versicherungsvertrag solche Fälle auch inkludiert!!!
Wie bei jeder Versicherung decken RSchVersicherungen nicht einfach alles. Die typische Lenker-RSch würde da etwa nichts nützen.


Alles Gute, @neuhauser und ka Panik! Und brauchst vorerst kein Geld für einen Anwalt ausgeben, denn du bist weder Beklagter, noch möchtest du irgendwelche Rechtsansprüche durchsetzen, du bist einfach ein Zeuge! :)
 
Ich überleg mal so- Frage an die Wissenden: Wenn ich in irgendeiner Bar oder Massagestudio bin und ein Polizist steht plötzlich da und will wissen was da los ist, kann ich mich dann auf meine Privatsphäre beziehen und genaue Auskünfte verweigern. Ich meine das ist ja wirklich privat, was hat der in einem von mir "gemieteten" Raum zu suchen ?
 
Vor einigen Jahren stürmte die Polizei in der Oststeiermark ein Bordell, es ging dabei um illegal Beschäftigte. Da staunten einige Herren (und natürlich auch Damen) nicht schlecht, als plötzlich Beamte neben dem Bett standen...
Für die Herren hatte der Zwischenfall - außer einem kleinen Schock und der Angst, dass ihr Abenteuer publik wird - keine Folgen, weil die Beamten keine Details an die Öffentlichkeit ließen. Dafür war der Polizeiposten mit gewerblichen Damen "überfüllt", der Besitzer wurde verurteilt und das Bordell geschlossen.
 
:shock: Hoffentlich kriegen die Damen jetzt leichter Visa, damit sie nicht illegal dieser Erwerbstätigkeit nachgehen müssen.
Das Bedürfnis nach solchen Kontakten ist ja eindeutig gegeben, und wie wir alle (zumindest im Forum....) wissen sind sexuelle Bedürfnisse sehr wichtige
 
Warum sollte er nen Anwalt brauchen er hat doch nix gemacht, machs so wie ich, ich hab zu der Sache nix mehr zu sagen und möchte keine Angaben mehr machen so einfach. Aber ich glaub das geht eher nur wen man selbst beschuldigt wird;)
 
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