Schade das es für solche Fälle in Ö die Todesstrafe nicht gibt!
Die Todesstrafe gibt es nicht nur in Ö nicht und nicht nur für solche Fälle nicht sondern (in Ö) generell nicht. Und das ist gut so, denn damit wurde ein Menschenrechtserfordenis erfüllt und eine Quelle für irreversible Fehler des Justizsystems entschärft.
Gerechtigkeit wie viele nach wie vor ja meinen, gibt es doch in diesen extrem abnormen Fall absolut nicht.
"Gerechtigkeit" ist eine subjektive Wertung, die von persönlichen Werten wie Moral, Religion, materieller Einschätzung und mehr abhängt. Sie ist nicht direkt objektivierbar, daher gibt es übergeordnet das "Recht", das für alle Rechtsunterworfenen unabhängig von deren Gerechtigkeitsemfinden gleichermaßen gilt. Dieses wird speziell in Ö von demokratisch legitimierten Volksvertretern gesetzt und entspricht somit indirekt in weiterem Sinn dem Willen der Bevölkerungsmehrheit.
Leider ist Selbstjustiz verboten, denn dann würde dieses Monster schon lange eine eventuell gerechte Strafe seiner Vergehen erhalten haben.
Wie ausgeführt gibt es keine objektive gerechte Strafe. Das Strafmaß muss von juristisch ausgebildeten Personen festgesetzt werden, wodurch die korrekte Anwendung des Rechts gewährleistet werden soll. Diese verantwortungsvolle Aufgabe kann unmöglich in die Hände einer emotional aufgeladenen, weitestgehend unobjektiven und der Gruppendynamik unterworfenen Menschenmenge gelegt werden.
All jene hier, welche ihm wünschen, in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher zu kommen, dies bedarf meiner Wenigkeit eigentlich nur ein vehemendes Kopf schütteln.
Wenn er geistig abnormer Rechtsbrecher ist, dann soll er auch als solcher behandelt werden. Die Zeiten, als der Mob den Dorftrottel erschlagen durfte, sind seit ein paar hundert Jahren vorbei.
Man kann letztlich nur hoffen dass in diesen Fall unsere Gesetzte und deren Paragraphen voll und gänzlich ausgeschöpft und angewendet werden.
So, wie das auch in jedem anderen gerichtsanhängigen Fall zu geschehen hat. Warum betonst du diese Selbstverständlichkeit gerade hier? Sie steht übrigens in eklatantem Widerspruch zu deinen Äußerungen weiter oben im selben Post...
Genau das wird von einigen Hornochsen heftig bestritten .....
Dazu kann ich nichts Konkretes sagen. Nur als Denkanstoß: wenn ein Tatbestand von der Legislative auch in stark verallgemeinerter Form bislang unberücksichtigt blieb und aufgrund dieses Falles ein Gesetz erlassen wird (Anlassgesetzgebung ist gar nicht so selten), dann wird ein und derselbe Tatbestand abhängig vom Tatzeitpunkt unterschiedlich geahndet. Wie ist das im Hinblick auf die Gleichbehandlung zu bewerten? Ich habe das für mich noch nicht gelöst.
Selbstverständlich geht es ua auch darum, denn das der geistig abnorm sein muß liegt wohl klar auf der Hand und dazu bedarf es nicht mal einen Juristen und Psychologen.
Natürlich bedarf es, wie in allen anderen Fällen, des Urteils eines ausgebildeten Profis. Wer sonst sollte dafür entscheidungskompetent und -befugt sein?
im endeffekt ist es sein job, ich finde es auch nicht okay das ein mehrfacher mörder einen anwalt bekommt, aber er hat das recht auf einen, oder ein terrorist, oder ein kinderschänder, oder ein drogendealer, aber sie haben alle ein recht auf einen anwalt und der anwalt hat auch das recht darauf den schuldigen zu verteidigen
Ich finde es okay, dass jeder Angeklagte einen Anwalt gestellt bekommt, und sei es, die Korrektheit des Verfahrens zu gewährleisten. Ausserdem sind diese Leute streng genommen bis zum Nachweis der Schuld als unschuldig anzusehen. Dieser Nachweis erfolgt erst vor Gericht.
... sondern ein möglichst geringes strafmass zu erreichen. ich finde daran nichts verwerfliches dafür ist ein anwalt nun mal da (auch wenn ich sage der fritzl soll lebenslänglich bekommen)
Oder eben auch nur, um die Einhaltung der Formerfordernisse zu gewährleisten und den Klienten über mögliche juristische Schritte zu beraten. Auch das ist bereits eine wichtige Aufgabe.
Eh net, der gehört net ins Gefängnis sondern nach Sibirien in a Arbeitslager! Im Kittchen ists doch viel zu gemütlich!
Ich wusste gar nicht, dass Sibirien zu Österreich gehört.