Aus aktuellem Anlass: Missbrauchsfall Amstetten

Ich glaube sein Anwalt würde dann wohl diese Selbstjustiz nicht befürworten.:hmm:
Das solltest evtl. nochmals überdenken.

...................und ich glaube daß sich dann nicht nur SEIN sondern KEIN Anwalt mehr, diesen Falles annehmen müßte.


PS. Findest du nicht daß dieses Thema nicht umbedingt so lustig ist wie du es scheinbar hier ins lustige mittels deiner Kritiken bezgl. Formulierungen usw. ziehst? :mauer: :mauer: :mauer:
 
Naja ....... wirklich gesund liest sich das auch nicht, was Du so von Dir gibst. Zumal die Erfahrung lehrt, dass solche öffentlichen Schauspiele weniger zur Läuterung eventueller Nachahmer führen, sondern eher zur schaurigen Belustigung jener selbstgefälligen Moralisten dienen, welche sich über jeden Zweifel erhaben fühlen.
Auch einfach nur krank .....
:daumen:

Zur ursprünglichen Frage der Strafe: das sehe ich eigentlich ganz locker. Der Täter wird jene Strafe finden, welche von einem unabhängigen Gericht unter Würdigung aller Erschwernisse und Milderungsgründe als eine der Tat und dem Täter angemessene Strafe ausgesprochen wird.

Genau das wird von einigen Hornochsen heftig bestritten .....

Wie alle formalen Strafen wird das an den Leiden der Opfer nichts ändern, nichts wieder gut machen können, und es wird auch an der Einstellung des Täters nicht wirklich etwas zu ändern vermögen. Schon gar nicht werden eventuelle Folgetäter sich davon beeindrucken oder abschrecken lassen.

Aber solche Diskussionen erlauben immer wieder sehr tiefe Einblicke in die menschliche Seele, und zeigen mehr als uns lieb sein kann, welches Tier in manchen von uns wohnt.

http://www.eurolube.de/lim/s3.html
 
...................und ich glaube daß sich dann nicht nur SEIN sondern KEIN Anwalt mehr, diesen Falles annehmen müßte.


PS. Findest du nicht daß dieses Thema nicht umbedingt so lustig ist wie du es scheinbar hier ins lustige mittels deiner Kritiken bezgl. Formulierungen usw. ziehst? :mauer: :mauer: :mauer:

Nach Lynchjustiz zu schreien ist auch nicht besonders lustig. Und zeugt eher von dumpfem Gedankengut ......:mauer:
 
:hmm:
Was Dich aber auch nicht zwingt, Deinen Senf dazuzugeben.

Sorry, doch wo steht daß ich gezwungen wurde? :hmm:


Also gibt es nun eine gerechte Strafe oder nicht? Und warum sollte eine Strafe durch Selbstjustiz gerechter sein?

Hast du das Wort EVENTUELL überlesen, oder hätte ich es für dich rot schreiben sollten?
Weil eben dieses Monster zeit seines Lebens Recht von Unrecht nicht unterscheiden hat können oder wollen!



Darum geht es nicht: Entweder er ist ein geistig abnormer Rechtsbrecher und gehört in eine solche Anstalt oder nicht.

Selbstverständlich geht es ua auch darum, denn das der geistig abnorm sein muß liegt wohl klar auf der Hand und dazu bedarf es nicht mal einen Juristen und Psychologen. Doch sollte er tatsächlich nach der Verurteilung in den Genuß einer solchen Anstalt kommen,dann hat er das Paradies. Und das, so glaube ich, wünscht ihm keiner - diesen GENUSS!
 
im endeffekt ist es sein job, ich finde es auch nicht okay das ein mehrfacher mörder einen anwalt bekommt, aber er hat das recht auf einen, oder ein terrorist, oder ein kinderschänder, oder ein drogendealer, aber sie haben alle ein recht auf einen anwalt und der anwalt hat auch das recht darauf den schuldigen zu verteidigen

und es ist auch pr... im prinzip ist es schlechte pr, aber den mut zu haben und so einen menschen in der öffentlichkeit zu verteidigen ist eine werbung für den kerl
 
...................und ich glaube daß sich dann nicht nur SEIN sondern KEIN Anwalt mehr, diesen Falles annehmen müßte.


PS. Findest du nicht daß dieses Thema nicht umbedingt so lustig ist wie du es scheinbar hier ins lustige mittels deiner Kritiken bezgl. Formulierungen usw. ziehst? :mauer: :mauer: :mauer:


Wenn mans genau nimmt, mach ich mich nicht über das Thema sondern über deine Meinungen lustig.
Auf der einen Seite Selbstjustiz fordern, auf der anderen aber das Recht auf einen Anwalt anerkennen ist doch schon sehr schizophren und wenig durchdacht.;)

Aber du meinst wohl dass nur die die der Selbstjustiz entkommen das Recht auf einen Anwalt haben.:confused:
In dem Staat in dem du etwas zu sagen hättes würde ich nicht wohnen wollen.


Ich würde nie solche Menschen verteidigen, egal wieviel Geld ich dafür bekomme.

Jeder ist anders.

Darum reissen würde ich mich auch nicht, aber es gibt ja auch Anwälte die den Sinn der Verteidigung darin sehen, dass ein gerechtes Urteil dabei herauskommt und nicht darin einen Täter vor der gerechten Strafe zu bewahren.
 
@ gogolores!

Was ist bei dir ein so genánntes "dumpfe Gedankengut" ?????
 
dinge wie lynchjustiz und das "auge um auge" prinzip. zumindest seh ich das so, wie der gogolores das sieht weiß ich nicht.
 
Ich würde nie solche Menschen verteidigen, egal wieviel Geld ich dafür bekomme.

ich verstehe die aufregung in dem fall wegen dem anwalt nicht, fritzl hat ja einige seiner taten gestanden, für den anwalt gehts deshalb nicht darum einen kriminiellen zu einem freispruch zu verhelfen sondern ein möglichst geringes strafmass zu erreichen. ich finde daran nichts verwerfliches dafür ist ein anwalt nun mal da (auch wenn ich sage der fritzl soll lebenslänglich bekommen)

ein arzt darf z.b. auch ned sagen " na den operiere ich ned das ist ja ein schwerkrimineller"
 
Josef Fritzl - Sein Anwalt Rudolf Mayer sagt: „Josef Fritzl gehört nicht ins Gefängnis." :fragezeichen:

Was meint Ihr dazu?

Eh net, der gehört net ins Gefängnis sondern nach Sibirien in a Arbeitslager! Im Kittchen ists doch viel zu gemütlich!
Entschuldigt bitte meinen Ausdruck mit dem Arbeitslager, aber naja......wißts eh.......:hmm:

lg. mauserl
 
Findest du nicht daß dieses Thema nicht umbedingt so lustig ist wie du es scheinbar hier ins lustige mittels deiner Kritiken bezgl. Formulierungen usw. ziehst?
Das hast Du ganz richtig erkannt, er zieht es scheinbar ins Lustige, weil es zugegebener Weise damit etwas leichter wird, mit den hirnrissigen Ansichten, welche hier zum Teil geäußert werden, zurecht zu kommen.

Ansonsten würde nur das Mittel der Verbalinjurie bleiben. :cool:
 
im endeffekt ist es sein job, ich finde es auch nicht okay das ein mehrfacher mörder einen anwalt bekommt, aber er hat das recht auf einen, oder ein terrorist, oder ein kinderschänder, oder ein drogendealer, aber sie haben alle ein recht auf einen anwalt und der anwalt hat auch das recht darauf den schuldigen zu verteidigen

und es ist auch pr... im prinzip ist es schlechte pr, aber den mut zu haben und so einen menschen in der öffentlichkeit zu verteidigen ist eine werbung für den kerl


Eigentlich ists doch so, dass ein Beschuldigter das Recht auf einen Anwalt hat, was du von dir gibts ist eine Vorverurteilung, für dich steht die Schuld schon vor dem Richterspruch fest.
Soviel ich weiß wird diese Schuld erst durch ein Urteil festgestellt und rückwirkend kannst ihm keinen Verteidiger verweigern.:roll:
 
Wenn mans genau nimmt, mach ich mich nicht über das Thema sondern über deine Meinungen lustig.
Auf der einen Seite Selbstjustiz fordern, auf der anderen aber das Recht auf einen Anwalt anerkennen ist doch schon sehr schizophren und wenig durchdacht.;)

Aber du meinst wohl dass nur die die der Selbstjustiz entkommen das Recht auf einen Anwalt haben.:confused:
In dem Staat in dem du etwas zu sagen hättes würde ich nicht wohnen wollen.
% man kann natürlich immer alles so auslegen wie es einem gerade in den Kram passt um andere als schizophren darzustellen.
Ich kann dich beruhigen, ICH bin es nicht!!!!!
Ich hab keine Selbstjustiz gefordert, sondern in diesen Falle bedauert.
Dies besagt einem das kleine Wort LEIDER in diesen Satz!Hast wohl übersehen,oder?
Glaube auch kaum das ich diesbezgl. die einzige Person bin, welche das nicht bedauert, und ich auch kaum hier der einzige bin, der aufgrund unseres Rechtsstaates ihm wohl oder übel einen Anwalt anerkennen muß?
Somit hat sich ja wohl deine letzte Fragestellung als auch Feststellung erübrigt meines Erachtens!!!!!!

Sorry, aber da mein 1. Bericht ohnehin schon sehr lange war , hab ich auch nicht über div.abschnittliche Absätze geachtet. Werd dies aber für die Zukunft und speziell für dich machen! OK???????
 
..... denn das der geistig abnorm sein muß liegt wohl klar auf der Hand und dazu bedarf es nicht mal einen Juristen und Psychologen.

Das liegt meiner Meinung nach nicht so klar auf der Hand, zumindet sehe ich keinen Nachteil darin, wenn das von Psychologen und Psychiatern untersucht wird.
Du solltest Dich darüber freuen, denn auch der Drang nach Lynchjustiz könnte mit etwas bösem Willen als geistig abnorm eingestuft werden. :)

Doch sollte er tatsächlich nach der Verurteilung in den Genuß einer solchen Anstalt kommen,dann hat er das Paradies. Und das, so glaube ich, wünscht ihm keiner - diesen GENUSS!
Eh net, der gehört net ins Gefängnis sondern nach Sibirien in a Arbeitslager! Im Kittchen ists doch viel zu gemütlich!
Es gehört zu den Bildungslücken meines Lebens, dass ich sowohl über den Aufenthalt in Gefängnissen als auch in Anstalten für geistig abnorme Verbrecher nicht aus eigener Anschauung zu berichten weiß.
Ich fühle aber dennoch leichtes Unbehagen, wenn mir Anstalten für geistig abnorme Verbrecher als Paradies annonciert werden, und ein Aufenthalt dortselbst als betonter Genuss .... :roll:

Ähnliches gilt für das Gefängnis ..... es mag schon sein, dass die heutigen Vollzugsbedingungen etwas von der Härte der Vergangenheit verloren haben, aber mir zum Beispiel würde allein der Umstand, dass ich in meiner freien Bewegung eingeschränkt bin, mehr als ausreichen, um einen Aufenthalt dort nicht als gemütlich zu empfinden.
 
Eigentlich ists doch so, dass ein Beschuldigter das Recht auf einen Anwalt hat, was du von dir gibts ist eine Vorverurteilung, für dich steht die Schuld schon vor dem Richterspruch fest.
Soviel ich weiß wird diese Schuld erst durch ein Urteil festgestellt und rückwirkend kannst ihm keinen Verteidiger verweigern.:roll:

und für dich ist er unschuldig?
 
und für dich ist er unschuldig?
Für mich auch.

Für Dich nicht?

Nach der österreichischen Rechtsprechung gilt ein Mensch dann als schuldig, wenn er von einem ordentlichen Gericht rechtskräftig verurteilt worden ist. Erst dann hat man das Recht, ihn als Räuber, Mörder oder was auch immer zu bezeichnen.

Das ist scheint's nicht für alle so. :roll:
 
und für dich ist er unschuldig?

Juristisch gesehen schon, und das ist das Ausschlaggebende.

Meiner Einschätzung nach wird er schuldig gesprochen, das sollte aber bei der Verhandlung und einem Urteil nicht ausschlaggebend sein.
Wo wäre da die Gerechtigkeit, wenn ich das, nach dem was ich gelesen und an Filmen darüber gesehen habe, beurteilen würde.
Dazu gehören schon Zeugenaussagen und Beweise. Und das kenne ich nur vom Hören/Sagen.
 
Schade das es für solche Fälle in Ö die Todesstrafe nicht gibt!

Die Todesstrafe gibt es nicht nur in Ö nicht und nicht nur für solche Fälle nicht sondern (in Ö) generell nicht. Und das ist gut so, denn damit wurde ein Menschenrechtserfordenis erfüllt und eine Quelle für irreversible Fehler des Justizsystems entschärft.

Gerechtigkeit wie viele nach wie vor ja meinen, gibt es doch in diesen extrem abnormen Fall absolut nicht.

"Gerechtigkeit" ist eine subjektive Wertung, die von persönlichen Werten wie Moral, Religion, materieller Einschätzung und mehr abhängt. Sie ist nicht direkt objektivierbar, daher gibt es übergeordnet das "Recht", das für alle Rechtsunterworfenen unabhängig von deren Gerechtigkeitsemfinden gleichermaßen gilt. Dieses wird speziell in Ö von demokratisch legitimierten Volksvertretern gesetzt und entspricht somit indirekt in weiterem Sinn dem Willen der Bevölkerungsmehrheit.

Leider ist Selbstjustiz verboten, denn dann würde dieses Monster schon lange eine eventuell gerechte Strafe seiner Vergehen erhalten haben.

Wie ausgeführt gibt es keine objektive gerechte Strafe. Das Strafmaß muss von juristisch ausgebildeten Personen festgesetzt werden, wodurch die korrekte Anwendung des Rechts gewährleistet werden soll. Diese verantwortungsvolle Aufgabe kann unmöglich in die Hände einer emotional aufgeladenen, weitestgehend unobjektiven und der Gruppendynamik unterworfenen Menschenmenge gelegt werden.

All jene hier, welche ihm wünschen, in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher zu kommen, dies bedarf meiner Wenigkeit eigentlich nur ein vehemendes Kopf schütteln.

Wenn er geistig abnormer Rechtsbrecher ist, dann soll er auch als solcher behandelt werden. Die Zeiten, als der Mob den Dorftrottel erschlagen durfte, sind seit ein paar hundert Jahren vorbei.

Man kann letztlich nur hoffen dass in diesen Fall unsere Gesetzte und deren Paragraphen voll und gänzlich ausgeschöpft und angewendet werden.

So, wie das auch in jedem anderen gerichtsanhängigen Fall zu geschehen hat. Warum betonst du diese Selbstverständlichkeit gerade hier? Sie steht übrigens in eklatantem Widerspruch zu deinen Äußerungen weiter oben im selben Post...

Genau das wird von einigen Hornochsen heftig bestritten .....

Dazu kann ich nichts Konkretes sagen. Nur als Denkanstoß: wenn ein Tatbestand von der Legislative auch in stark verallgemeinerter Form bislang unberücksichtigt blieb und aufgrund dieses Falles ein Gesetz erlassen wird (Anlassgesetzgebung ist gar nicht so selten), dann wird ein und derselbe Tatbestand abhängig vom Tatzeitpunkt unterschiedlich geahndet. Wie ist das im Hinblick auf die Gleichbehandlung zu bewerten? Ich habe das für mich noch nicht gelöst.

Selbstverständlich geht es ua auch darum, denn das der geistig abnorm sein muß liegt wohl klar auf der Hand und dazu bedarf es nicht mal einen Juristen und Psychologen.

Natürlich bedarf es, wie in allen anderen Fällen, des Urteils eines ausgebildeten Profis. Wer sonst sollte dafür entscheidungskompetent und -befugt sein?

im endeffekt ist es sein job, ich finde es auch nicht okay das ein mehrfacher mörder einen anwalt bekommt, aber er hat das recht auf einen, oder ein terrorist, oder ein kinderschänder, oder ein drogendealer, aber sie haben alle ein recht auf einen anwalt und der anwalt hat auch das recht darauf den schuldigen zu verteidigen

Ich finde es okay, dass jeder Angeklagte einen Anwalt gestellt bekommt, und sei es, die Korrektheit des Verfahrens zu gewährleisten. Ausserdem sind diese Leute streng genommen bis zum Nachweis der Schuld als unschuldig anzusehen. Dieser Nachweis erfolgt erst vor Gericht.

... sondern ein möglichst geringes strafmass zu erreichen. ich finde daran nichts verwerfliches dafür ist ein anwalt nun mal da (auch wenn ich sage der fritzl soll lebenslänglich bekommen)

Oder eben auch nur, um die Einhaltung der Formerfordernisse zu gewährleisten und den Klienten über mögliche juristische Schritte zu beraten. Auch das ist bereits eine wichtige Aufgabe.

Eh net, der gehört net ins Gefängnis sondern nach Sibirien in a Arbeitslager! Im Kittchen ists doch viel zu gemütlich!

Ich wusste gar nicht, dass Sibirien zu Österreich gehört. :hmm:
 
@ Steirerbua

Akzeptiere auch deine Meinung sowie alle anderen und nehme sie als solche zur Kenntnis.
Würde aber auch bitten meine Meinung speziell in diesen Fall ebenso zur Kenntnis zu nehmen.


Die gedankliche Auslebung von Gewalt lässt auf gar nichts schließen! Um eine solche Aussage tätigen zu können, müsste man mehrere Faktoren berücksichtigen!
Und dazu zähle ich auch den Gedanken an der so genannten Selbstjustiz.

Wer überhaupt keine Aggressionen in sich spürt oder gedanklich auslebt, macht mir ehrlich gesagt mehr Angst als jene, welche solche Gedankengänge verurteilen oder eben angeblich nicht haben, nur um als selbsternannte Gutmenschen dazustehen. Denn bei denen könnte man annehmen, dass die vielleicht etwas verdrängen – unterdrücken, welches explosionsartig irgendwann ausbricht!

Um das irgendwie in verständlicher und kürzerer Form und mittlerweile nicht mehr so emotionell geladen zu übermitteln.

Fritzl und dessen Taten sind jenseits meiner Vorstellungskraft. Und so wie es scheint nicht nur meiner.
 
....... nur um als selbsternannte Gutmenschen dazustehen. ......

Zum Gutmenschen ernennt man sich nicht selbst, man wird in der Regel damit beschimpft.
So wie du ihn verwendest kann man daraus schliessen, dass du dich noch nicht sonderlich damit beschäftigt hast, wie und durch wen er in der Regel angewendet wird..


****
 
Zurück
Oben