Dienstleistungen Diverses Backgrounddiskussionen über das Gewerbe

Kaviar traue ich mich in diesem Forum nicht schreiben, das führt meist zu durchaus ungustiösen Missverständnissen.

Ist das nicht ein Problem der meisten Frauen generell? Keine konkreten Ansagen und wenn man es dann nicht nicht errät fühlt sie sich missverstanden. :p:undweg:

Die ursprüngliche Frage war, ob Man:down: auch mit Bitcoins zahlen kann ;) , ich sagte NEIN. Das ist konkret genug, der Rest Geschwurbel meinerseits :rofl:
 
Ja, der Selbstbetrug.
Man nennt es Escort und macht das ja eigentlich nur "nebenbei" :rofl:

Aber mach nur mal die Andeutung, dass Sie ja inzwischen rund um die Uhr privat besuchbar ist - und das es sich um Wohnungsprostitution handelt.
Dann ist der Teufel los. :zensiert:
Wobei ich den Zirkus, den der Gesetzgeber um Wohnungsprostitution macht, eh nicht wirklich verstehe :schulterzuck:
 
Betrunke in der Nacht an die Tür gehämmert im Hof sowie stiegenhaus uriniert use
Willst das haben?
Was ist da nicht zu verstehen?
 
Betrunke in der Nacht an die Tür gehämmert im Hof sowie stiegenhaus uriniert use
Willst das haben?
Was ist da nicht zu verstehen?
Ich halte Kunden von Prostituierten großteils für Menschen aus der Mitte der Gesellschaft, die zudem ganz besonders um Diskretion bemüht sind. Daher hätte ich von Vornherein einmal gar nix gegen ein kleines Wohnungs-Puff in der Nachbarschaft.
Dass zu den Damen bei Dir im Haus grade die Alkoholiker gekommen sind, hängt mE (vermutlich) auch damit zusammen, dass diese illegal arbeiten mussten und deshalb tendenziell den Bodensatz der Kunden angelockt haben.
 
Da war in einer Zeit da war die Wohnungsprostitution noch erlaubt.
Es sind ja nicht nur betrunkene gekommen natürlich auch normale Freier.
Aber es war nicht gerade angenehm.
Aber ich sehe das diese Diskussion mit dir nix bringt daher
Schönen Tag noch....
 
Ich halte Kunden von Prostituierten großteils für Menschen aus der Mitte der Gesellschaft, die zudem ganz besonders um Diskretion bemüht sind. Daher hätte ich von Vornherein einmal gar nix gegen ein kleines Wohnungs-Puff in der Nachbarschaft.
Dass zu den Damen bei Dir im Haus grade die Alkoholiker gekommen sind, hängt mE (vermutlich) auch damit zusammen, dass diese illegal arbeiten mussten und deshalb tendenziell den Bodensatz der Kunden angelockt haben.

Bitte bedenke auch die Wohnungseigentümer - wenn Du einen solchen Wohnungspuff im Haus hast, ist Deine Immobilie gleich mal ein paar Tausender weniger wert.
 
Bitte bedenke auch die Wohnungseigentümer - wenn Du einen solchen Wohnungspuff im Haus hast, ist Deine Immobilie gleich mal ein paar Tausender weniger wert.
Als Eigentümer kann ich ja festlegen, was ich in meinen Wohnungen erlaube und was nicht. Wenn "Wohnungspuffs" tatsächlich randalierende Alkoholiker anlocken, gebe ich Dir Recht, dann kommt es zu einer Entwertung. Ich bin aber nicht der Meinung, dass diese Art von Kundschaft in allen derartigen Etablissements die Regel wäre. Ein nach WPG genehmigtes Bordell im Erdgeschoss entwertet ja den Rest des Hauses i.a.R. auch nicht.
 
Bitte bedenke auch die Wohnungseigentümer - ...
Ich glaube, er denkt an die Eigentümer einer Eigentumswohnung im selben Haus. Denk an dünne Wände etc.
Ein nach WPG genehmigtes Bordell im Erdgeschoss entwertet ja den Rest des Hauses i.a.R. auch nicht.
Glaub schon. Sogar noch mehr, weil sofort sichtbar.
Sowohl die Immobilie als ganzes (Hauseigentümer) als auch, wenn parifiziert, den Wert der einzelnen Wohnung.
 
Als Eigentümer kann ich ja festlegen, was ich in meinen Wohnungen erlaube und was nicht. Wenn "Wohnungspuffs" tatsächlich randalierende Alkoholiker anlocken, gebe ich Dir Recht, dann kommt es zu einer Entwertung. Ich bin aber nicht der Meinung, dass diese Art von Kundschaft in allen derartigen Etablissements die Regel wäre. Ein nach WPG genehmigtes Bordell im Erdgeschoss entwertet ja den Rest des Hauses i.a.R. auch nicht.

Wenn Du aber (und das ist bei uns meistens so) nur eine Wohnung im Haus hast und ein anderer Eigentümer seine Wohnung an eine SW vermietet, kannst schwer was machen.

Und ja, in der heutigen Gesellschaft entwertet es die Immobilie als ganzes durchaus.

Du denkst gerade in EF-Maßstäben, aber die Realität schaut anders aus, gerade wenn auch Kinder dort wohnen sollen...
 
und ein anderer Eigentümer seine Wohnung an eine SW vermietet, kannst schwer was machen.
kommt ganz drauf an - wenn die SW ausschließlich drinnen wohnt und sonst nix, dann wird das unangreifbar sein; wäre aber wohl auch kein Grund zur Beschwerde gegeben (außer sie kommt oftmals in den frühen Morgenstunden angedudelt von der "Arbeit" heim und singt im Stiegenhaus laut irgendwelche Lieder).
Sollte sie hingegen die Wohnung dazu nützen, um Kunden zu empfangen, dann wird das wohl sehr rasch abzustellen gehen.
 
Als Eigentümer kann ich ja festlegen, was ich in meinen Wohnungen erlaube und was nicht.
Nein kannst du nicht uneingeschränkt. Das geht so weit, dass dich die anderen Eigentümer via Gericht zum Verkauf zwingen können.

Ein nach WPG genehmigtes Bordell im Erdgeschoss entwertet ja den Rest des Hauses i.a.R. auch nicht.
Das wäre schön, ist aber nicht einmal Utopie, sondern ein feuchter Wunschtraum. Ein Erotiketablisment (egal ob nun Erotikkino, Sexshop, Studio oder Tischmädchenlokal) drückt immer den Wert einer Immobilie im Allgemeinen, den Wert aller angrenzenden Immobilien und den Wert der einzelnen Wohnungen in der Immobilie, sowohl im Verkauf, als auch in der Vermietung.

Zusätzlich hat die Prostitution in Wohnungen auch noch weitere Nachteile, im Vergleich zur Prostitution in, laut WPG genehmigten, Lokalitäten. Das beginnt beim schon erörterten Lärmproblem, geht über Probleme bei der Kontrolle und Sicherheit, bis hin zum Entzug der Wohnungen aus dem Wohnungsmarkt.

Aber wie man beim ehemaligen 599 sieht, ist es auch nicht unmöglich in einem Wohnhaus legal Prostitution anzubieten. Es braucht nur die entsprechende Widmung und Genehmigung.
 
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