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zumindest die Sexpuppen könnte man pauschalierendavon drei Sexpuppen ... Da wird das Schätzen sicher einfach werden.
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zumindest die Sexpuppen könnte man pauschalierendavon drei Sexpuppen ... Da wird das Schätzen sicher einfach werden.
die da wären?
was meinst Du mit "die geleistete Dienstleistung einklagen"? Du meinst damit wohl die Bezahlung dafür, oder?Die Anbieterinnen könnten bei einer genauen Rechnungslegung die geleistete Dienstleistung einklagen. Dies ist zwar jetzt theoretisch auch schon möglich
Nachdem der OGH vor ein paar Jahren entschieden hat, dass Verträge im Zuge von Prostitution nicht sittenwidrig sind, kann man die Bezahlung auch einklagen. Halt nur theoretisch, nachdem es keine Anbieterin geben dürfte, die so eine Klage problemlos durch argumentieren bzw beweisen könnte. Selbst bei Duos dürften die Chancen sehr schlecht stehen, nachdem die Beweiswürdigung dem Richter obliegt.was meinst Du mit "die geleistete Dienstleistung einklagen"? Du meinst damit wohl die Bezahlung dafür, oder?
Geht aber nach derzeit geltendem Recht nicht - "Schandlohn" ist nicht einklagbar.
Man müsste als Kunde zB nicht mehr mit einem größeren Haufen Bargeld durch die Gegend fahren, wenn man sich mit einem Escort im Hotel trifft. Ich finds angenehmer solche Beträge zu überweisen, anstatt sie Bar zu bezahlen.
Vielleicht so wie bei allen anderen Firmen/Selbstständigen auch? Da gibts auch seriöse und unseriöse Firmen und trotzdem käme niemand auf die Idee, sämtlichen Zahlungsverkehr in Frage zu stellen.Und wie soll das in der Praxis funktionieren?
Ich gratuliere dir, glaube aber nicht das du damit auch nur irgendeinem Durchschnitt in Österreich entsprichst.Abgesehn davon - soviel bares, dass ich ein zwei Stunden Date + Zimmer zahlen kann, hab ich immer im Sack. Auch wenn ich nur zum Greissler um eine Wurstsemmln geh.
Das ist aber auch höchstens ein Scheinargument, um sich (die eigene?) Steuer- und Abgabenhinterziehung schön zu reden.bei den ganzen Diskussionen über Steuer und Legalität/ Illegalität schwingt im Hintergrund erkennbar der Neid mit.
Vielleicht so wie bei allen anderen Firmen/Selbstständigen auch? Da gibts auch seriöse und unseriöse Firmen und trotzdem käme niemand auf die Idee, sämtlichen Zahlungsverkehr in Frage zu stellen.
Nachdem ein Grossteil der Kunden in einer Beziehung lebt, werden nur sehr wenige auf die Möglichkeit dieser Art der Bezahlung Wert legen.
Das ist aber auch höchstens ein Scheinargument, um sich (die eigene?) Steuer- und Abgabenhinterziehung schön zu reden.
naja, wir sollten die Kirche im Dorf lassen. Denn diesbezüglich sind wohl AirNb & Co ein um ganze Dimensionen größeres Problem.
absolut weltfremdMan überweist vorher, und vertraut darauf, dass sie erscheint? Man überweist vor Ort per Telebanking, sie kontrolliert per Telebanking den Zahlungseingang, dann erst fallt die Wäsch?
naja, die Stadt Wien hat ja immerhin versucht, AirBnB in die Pflicht zu nehmen - vergeblich. Die scheren sich einfach nicht um geltende Gesetze, mit dem Hinweis, daß es in anderen Ländern ja auch paßt, so wie sie es machen. Und Punkthingegen bei der AirBnB Uber etc Thematik offenbar überhaupt keine Lust hat, es sich mit den amerikanischen Plattformen anzulegen, sondern hier völlig kapituliert hat.
Bei grundsätzlich legaler Nutzung einer Wohnung müssten die Emissionen unzumutbar sein (oder die Außenhaut der Wohnung betreffen), damit die anderen Eigentümer jemanden zur Unterlassung zwingen könnten. Die von Dir vorher ins Spiel gebrachte Zwangsversteigerung auf Antrag der anderen Wohnungseigentümer kommt überhaupt nur in äußerst seltenen Fällen vor.Es gibt auch abseits der illegalen Wohnungsprostitution genug Möglichkeiten für Miteigentümer, dir die Nutzung deiner Wohnung nach deinen Vorstellungen zu vermiesen.
Reine Zinshäuser gibt's doch genug .Häuser im Besitz einer einzelnen Firma bzw Privatperson sind übrigens extrem selten und nur bei Häusern die für den Abriss oder die Generalsanierung vorgesehen sind, üblich.
Tja, dann fragt man sich, wie Hauseigentümer überhaupt noch an Gastronomie vermieten können, wenn ihre Hütte damit weniger wert wird .Kommt aufs Lokal an, aber gerade bei bekannteren Lokalen mit gut besuchtem Gastgarten kannst du sogar fix davon ausgehen. Gerade wenn es Lokale mit steinalter Betriebsanlagengenehmigung sind, weil die sind auch via Lärmklage nur schwer zu bekämpfen.
Das ist aber bei jeder Vermietung so, dass die Wohnung dann vom Markt ist. Auch eine SW, die im Saunaclub arbeitet, hat irgendwo eine Wohnung.Auch in der langfristigen Vermietung ist es eine Wohnung die nicht mehr am Wohnungsmarkt ist, insbesondere im Vergleich zu Studios, Laufhäusern oder Saunaclubs.
Die Registrierkassenpflicht bietet in Wirklichkeit Vorteile nur für die Finanz. Und sie war mE eine schlechte politische Entscheidung. Dazu möchte ich aber nicht allzu sehr ins Detail gehen, weil es nur am Rande mit dem Threadthema zu tun hätte.Viel Spass damit, Registrierkassenpflicht und Rechnungslegungspflicht im Paysexbereich umzusetzen. Prinzipiell wäre es eh was schönes und würde neben den Vorteilen für die Finanzpolizei, auch Vorteile für Anbieterinnen und Kunden bieten.
Dazu braucht's aber keine Registrierkassenpflicht. Wenn eine SW mehrere Kunden mit Deiner Einstellung hat, kann sie - ganz ohne Zwang - ein mobiles Kartenlesegerät mithaben. Ich vermute aber, nur eine unbedeutende Minderheit der Kunden legt auf unbare Zahlungsmöglichkeiten wertMan müsste als Kunde zB nicht mehr mit einem größeren Haufen Bargeld durch die Gegend fahren, wenn man sich mit einem Escort im Hotel trifft. Ich finds angenehmer solche Beträge zu überweisen, anstatt sie Bar zu bezahlen.
Mag sein, aber es ist illegal - sowohl Anbieterinnen als auch Kunden können bestraft werden.Nicht wäre..: ist ... es gibt noch genügend Mädchen die das machen.
Ist aber bei Verkehrsstrafen leider auch nicht für alle gleich. Osteuropäische Kfz-Lenker kommen oft ungestraft davon. Die eigentlich EU-weit vorgeschriebene Amtshilfe bei der Eintreibung von Strafen wurde von vielen osteuropäischen Mitgliedsländern noch nicht wirklich umgesetzt.Die Registrierkassenpflicht gilt so wie die 30er Zone in der Auhofstraße für alle die dort mit einem KFZ fahren... Geltung von Normen- entweder für jedermann/Frau oder für niemanden. Ich kann nicht den einen bestrafen und die andere nicht... was soll das?
Zinshäuser wo sowohl Haus, als auch alle Wohnungen und eventuellen Geschäftslokale in der Hand von einer Privatperson oder einer Immobilienfirma sind? Sehr selten und wenn, sind es in der Regel Abbruchhäuser. Die Häuser in der Mühlfeldgasse oder in der Hetzgasse waren solche Immobilien.Reine Zinshäuser gibt's doch genug .
Tja, dann fragt man sich, wie Hauseigentümer überhaupt noch an Gastronomie vermieten können, wenn ihre Hütte damit weniger wert wird .
das sehe ich genau so.ein mobiles Kartenlesegerät ... Ich vermute aber, nur eine unbedeutende Minderheit der Kunden legt auf unbare Zahlungsmöglichkeiten wert
"In der Hand" = "im Eigentum". Wirklich so selten?Zinshäuser wo sowohl Haus, als auch alle Wohnungen und eventuellen Geschäftslokale in der Hand von einer Privatperson oder einer Immobilienfirma sind? Sehr selten und wenn, sind es in der Regel Abbruchhäuser. Die Häuser in der Mühlfeldgasse oder in der Hetzgasse waren solche Immobilien.
Wenn Gastro und Bordelle tatsächlich so wertmindernd sind, und der Handel entweder zu wenig zahlt oder überhaupt wenig nachfragt, könnten findige Hauseigentümer ja statt der Geschäftsvermietung die Erdgeschosse zu Wohnungen umbauen. Wird aber eher selten getan, zumindest wenn die Gegend für eine erfolgreiche gewerbliche Vermietung geeignet ist. Somit dürften sowohl Gastro- als auch Rotlichtvermietungen in Wirklichkeit doch irgendwie lukrativ sein.Neuvermietungen gibt es eh nur sehr wenige und tendenziell zahlt die Gastro um einiges mehr an Miete, als es Einzelhändler tun würden. Oft ist die Gastro neben den üblichen Lokalen wie Wettlokalen, Internet Cafes und ca die einzige Sparte die den Standort wirtschaftlich betreiben kann und da ist die Gastro, trotz ihrer Nachteile, noch immer der beste Deal.
Billiges Argument. Wenn es stimmen würde, wäre auch die Bankgeheimnis-Abschaffung nicht durchgegangen. Aber wie schon jemand oben erwähnt hat, Finanz und Behörden legen sich mit Großkonzernen eher nicht an und toben sich lieber bei lokalen Kleingewerbetreibenden aus.Airbnb hat sich bis jetzt mit der Argumentation retten können das Daten nicht weitergegeben werden weil das gegen die neuen Datenschutzverordnungen verstossen würde. Hat bis jetzt auch gehalten.
Das Bargeld wird nur dann verschwinden, wenn es genügend Lemminge gibt, die sich zum bargeldlosen Verkehr locken lassen und damit sowohl auf Anonymität als auch auf Immunität gegen Negativzinsen verzichten. Solange in Ländern wie D und Ö der Leitspruch "Nur Bares ist Wahres" hochgehalten wird, wird es nicht passieren. Seit es die Gerüchte um Bargeldabschaffung gibt, zahle ich praktisch überhaupt nicht mehr mit Karte, selbst Hotelrechnungen entrichte ich in bar, sofern möglich.Da kommt noch eine Flut an Neuerungen (vebesserungen will ich es nicht nennen) auf uns zu. Siehe aktuell Regulierung Online-Banking und elektronischer Zahlungsverkehr.
In ein paar Jahren wird das Bargeld sowieso verschwinden. Wir werden dann halt mit Bitcoin zahlen oder Goldmünzen
Das Diskriminierungsverbot ist ein im Primärrecht der EU verankertes unmittelbares Recht, das bedeutet, dass niemand aufgrund seiner Staatsangehörigkeit entweder durch eine direkte oder indirekte Diskriminierung einen Nachteil erleiden darf. Siehe Vignettenmaut Deutschland ...Bei grundsätzlich legaler Nutzung einer Wohnung müssten die Emissionen unzumutbar sein (oder die Außenhaut der Wohnung betreffen), damit die anderen Eigentümer jemanden zur Unterlassung zwingen könnten. Die von Dir vorher ins Spiel gebrachte Zwangsversteigerung auf Antrag der anderen Wohnungseigentümer kommt überhaupt nur in äußerst seltenen Fällen vor.
Reine Zinshäuser gibt's doch genug .
Tja, dann fragt man sich, wie Hauseigentümer überhaupt noch an Gastronomie vermieten können, wenn ihre Hütte damit weniger wert wird .
Ein WPG-Bordell mit dezentem Eingang und abgeklebten Fenstern verursacht objektiv betrachtet jedenfalls weniger Emissionen als ein Gastro-Betrieb, geschweige denn einer mit Gastgarten. Ich habe im Übrigen einen guten Freund, der in einer Wohnung oberhalb eines Bordells aufgewachsen ist, sogar eines mit Barbetrieb. Bis auf ein paar lustige Anekdoten war das "Zusammenleben" unter einem Dach nach seinen Erzählungen ziemlich unproblematisch.
Das ist aber bei jeder Vermietung so, dass die Wohnung dann vom Markt ist. Auch eine SW, die im Saunaclub arbeitet, hat irgendwo eine Wohnung.
Die Registrierkassenpflicht bietet in Wirklichkeit Vorteile nur für die Finanz. Und sie war mE eine schlechte politische Entscheidung. Dazu möchte ich aber nicht allzu sehr ins Detail gehen, weil es nur am Rande mit dem Threadthema zu tun hätte.
Dazu braucht's aber keine Registrierkassenpflicht. Wenn eine SW mehrere Kunden mit Deiner Einstellung hat, kann sie - ganz ohne Zwang - ein mobiles Kartenlesegerät mithaben. Ich vermute aber, nur eine unbedeutende Minderheit der Kunden legt auf unbare Zahlungsmöglichkeiten wert
Mag sein, aber es ist illegal - sowohl Anbieterinnen als auch Kunden können bestraft werden.
Ist aber bei Verkehrsstrafen leider auch nicht für alle gleich. Osteuropäische Kfz-Lenker kommen oft ungestraft davon. Die eigentlich EU-weit vorgeschriebene Amtshilfe bei der Eintreibung von Strafen wurde von vielen osteuropäischen Mitgliedsländern noch nicht wirklich umgesetzt.
Naja ... Du müsstest halt klagenDas Diskriminierungsverbot ist ein im Primärrecht der EU verankertes unmittelbares Recht, das bedeutet, dass niemand aufgrund seiner Staatsangehörigkeit entweder durch eine direkte oder indirekte Diskriminierung einen Nachteil erleiden darf. Siehe Vignettenmaut Deutschland ...
Zusätzlich auch hier wieder auf den Gleichheitssatz verwiesen. Inländer werden verfolgt und EU Ausländer nicht. Obwohl es möglich wäre. Es ist also aus mehreren Perspektiven nicht vertretbar, dass hier die Staatlichen Organe willkürlich handeln. Dies verstößt übrigens gegen den Vertrauensschutz und gegen das Legalitätsprinzip. Auch hier gilt wieder - der Staat ist untätig nur weil er überfordert ist oder weil es den Organen zu mühsam ist. Sie halten sich einfach nicht an Verordnungen und Gesetze und lassen Menschen, die hier Vergehen oder gar Verbrechen verüben weiterziehen. Da fühlt man sich sicher.
Das Bargeld wird nur dann verschwinden, wenn es genügend Lemminge gibt, die sich zum bargeldlosen Verkehr locken lassen und damit sowohl auf Anonymität als auch auf Immunität gegen Negativzinsen verzichten.