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Danke soweit für alle Beiträge!Heikles Thema.
Eine Bekannte hat kürzlich die Prüfung zur Buchhalterin bestanden, sie sagte "Das Finanzamt sieht alles."
Die Aussage, dass es Rechnungskopien und Registrierkassenbelege nicht wirklich gibt, verstehe ich nicht ganz. Wenn man seine Tätigkeit beim Finanzamt angemeldet hat, muss man diese doch haben. Oder meinst Du Deine Bekannte damit?
Wäre es nicht möglich, dass sich Deine Bekannte doch noch bei der Steuer anmeldet? Sie könnte zumindest ihre zukünftigen Einnahmen unbesorgt auf die Bank bringen.
In der Tat sehr heikel... wenn man seine Tätigkeit nicht beim FA angemeldet hat, ggfalls auch nicht bei der SVA angemeldet ist und überhaupt unter dem Radar fliegt, dann werden solche offiziellen Gänge rasch zum Spießrutenlauf...
Ich habe bis dato keine Rechnung, Empfangsbestätigung oder Ähnliches bei einer SW bekommen - und auch nie danach gefragt, wozu auch? Oer schreiben die Frauen, die offiziell (d.h. beim FA und bei der SVA gemeldet sind) lauter Eigenbelege?
Was ich auch nicht verstehe: Was heißt: "Das FA sieht alles." - Kontoeinschau muss ja richterlich genehmigt werden, oder geht das echt "automatisch"??
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