Dienstleistungen Diverses Backgrounddiskussionen über das Gewerbe

Was ich außerdem nicht verstehe ist der Unterschied zwischen einem Hausbesuch, der ja ebenfalls in privatem Umfeld stattfindet, und der Wohnungsprostitution. Da kann es doch im Endeffekt nur um das Geld gehen, dass dem Staat flöten geht wenn eine SW privat zuhause ihre Dienste anbietet. Was ich so gelesen habe werden ja auch nur Verwaltungsstrafen verhängt wenn eine SW auffliegt. Was hat das aber mit mir als Freier zu tun? Geht man zu einem Arzt der keine Behandlungerlaubnis hat werden ja auch nicht die Patienten abgestraft. Ich durchschaue das aber nicht so ganz und vielleicht verstehe ich da auch etwas falsch.
 
Ich warte übrigens noch immer darauf endlich mal irgendwo ne Quittung für die in Anspruch genommene Dienstleistung zu bekommen :rofl:
 
Schau dir doch einfach einmal das WPG (Wiener Prostitutionsgesetz) an:

"§ 16. Außerhalb der gemäß § 9 erlaubten Bereiche für Straßenprostitution sowie in Prostitutionslokalen, deren Betrieb gemäß § 6 Abs. 1 lit. a) oder c) unzulässig ist, dürfen Freierinnen und Freier (§ 2 Abs. 9) mit Personen, die Prostitution anbahnen oder ausüben, zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen keinen Kontakt aufnehmen. Die Kontaktaufnahme über Telefon, E-Mail oder sonstige Kommunikationsmedien wird hiervon nicht erfasst."

--> Prostitutionslokal und erlaubter Straßenstrich ist also erlaubt; alles andere, wie zB Wohnungen nicht.

Die Strafe darauf ist:

"§ 17(3) Wer als Freierin oder Freier (§ 2 Abs. 9) entgegen dem Verbot des § 16 Kontakt mit Personen, die Prostitution anbahnen oder ausüben, zum Zweck der Inanspruchnahme ihrer Dienstleistungen aufnimmt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis 500 Euro, bei Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Tagen, zu bestrafen."

Außerdem:

"§ 17(4) Wer die Prostitution anbahnt oder ausübt
a) entgegen den Beschränkungen des § 4;
b) ohne dass eine Meldung gemäß § 5 Abs. 1 oder 3 vorliegt;
c) in Gebäuden oder Gebäudeteilen, in denen die Ausübung der Prostitution gemäß § 6 Abs. 1 lit. a) oder b) oder c) verboten ist;
begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis 800 Euro, bei Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Tagen, im Wiederholungsfall mit einer Geldstrafe bis 1.600 Euro, bei Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zehn Tagen, zu bestrafen."

Wobei zu bedenken ist:

"§ 17(7) Keine Verwaltungsübertretung liegt vor, wenn die jeweilige Tathandlung (Unterlassung) zugleich den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet."

Das ist alles im Internet frei verfügbar (siehe Link), also einfach mal den Gesetzestext lesen. Für weitere Verordnungen siehe hier.

Eine Sache noch:

Was ich außerdem nicht verstehe ist der Unterschied zwischen einem Hausbesuch, der ja ebenfalls in privatem Umfeld stattfindet, und der Wohnungsprostitution. Da kann es doch im Endeffekt nur um das Geld gehen, dass dem Staat flöten geht wenn eine SW privat zuhause ihre Dienste anbietet. Was ich so gelesen habe werden ja auch nur Verwaltungsstrafen verhängt wenn eine SW auffliegt. Was hat das aber mit mir als Freier zu tun? Geht man zu einem Arzt der keine Behandlungerlaubnis hat werden ja auch nicht die Patienten abgestraft. Ich durchschaue das aber nicht so ganz und vielleicht verstehe ich da auch etwas falsch.

Da hast du natürlich recht. Ich ärger mich nur gerade grün und blau über dieses beschissene Rechtssystem.

Ich kenne mich da jetzt nicht so gut aus, und lehne mich jetzt einmal weit aus dem Fenster: Illegale Prostitution, also unter Ausnutzung einer Zwangssituation, ohne regelmäßige Gesundheitsuntersuchung, ohne behördliche Meldung der SW, ist als Wohnungsprostitution deutlich leichter zu bewerkstelligen als in einem genehmigten Prostitutionslokal. Nichts davon kann allerdings im Interesse der Freier (oder des Gesetzgebers) sein. Die Gesundheitsuntersuchung ist sinnvoll und hilft allen Beteiligten. Auch wird hoffentlich niemand hier gerne zu einer dazu gezwungenen SW gehen. Die Kontrolle dessen ist allerdings in gemeldeten Prostitutionslokalen, die strenge Auflagen erfüllen müssen, deutlich leichter.
 
Danke für diese sehr ausführliche und hilfreiche Antwort, jetzt ist das für mich auch schon eher nachvollziehbar. Ich habe im Internet recherchiert, bin dabei aber nur auf sehr mangelhafte Informationen bzgl. der Strafen für Freier bei Wohnungsprostitution gestoßen. Mit dem gesundheitlichen Aspekt gebe ich dir natürlich vollkommen recht. Man kann in solchen Fällen wohl nur schwer nachvollziehen ob die jeweilige Dame regelmäßig ihre Kontrollen macht oder ob diese überhaupt stattfinden, vor allem als Freier. Allerdings fragen wohl die wenigsten tatsächlich bei den SW's nach einer grünen Karte.

Dass die Kontaktaufnahme mit dem Telefon, E-Mail oder sonstigem nicht erfasst wird lässt mich vermuten, dass man als Freier wohl tatsächlich vor Ort von der Polizei aufgegriffen werden muss damit die Personalien für eine Zeugenaussagen aufgenommen werden können. Das heißt ein Brief komplett ohne Vorwarnung wird wohl nicht ins Haus flattern. Das ist jetzt allerdings reine Spekulation und vielleicht täusche ich mich dabei auch Edit: ok ich seh schon das hab ich falsch verstanden. Nicht erfasst steht in diesem Text wohl eher im Zusammenhang mit strafrechtlich erfasst.

Einem Artikel im Kurier zufolge werden wohl verdeckte Ermittler gegen diese SW's eingesetzt und man versucht sie so in die Legalität zu bringen. Wenn man aber hier teilweise in den Berichten über die Zustände in den Studios liest kann ich durchaus verstehen warum eine SW in den privaten Bereich flüchtet wo sie vielleicht eher einem selbstbestimmten Lebenstil nachgehen kann. Es gibt immerhin doch auch SW's mit Kindern und die können keine 10 Stunden am Tag zu den unmöglichsten Zeiten in einem Studio hocken. Ich denke das ganze ist ein zweischneidiges Schwert.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn man aber hier teilweise in den Berichten über die Zustände in den Studios liest kann ich durchaus verstehen warum eine SW in den privaten Bereich flüchtet wo sie vielleicht eher einem selbstbestimmten Lebenstil nachgehen kann. Es gibt immerhin doch auch SW's mit Kindern und die können keine 10 Stunden am Tag zu den unmöglichsten Zeiten in einem Studio hocken. Ich denke das ganze ist ein zweischneidiges Schwert.

Jetzt geht es aber schon sehr ins kuriose. Eine selbstbestimmte SW wird weder in einem Studio noch in einer Wohnung die irren Zeiten mitmachen- und wenn doch ist es ihre Sache.
Wieso aber gerade eine selbstbestimmte SW, die es sich aussuchen kann, den möglichst illegalen Weg gehen sollte kann ich nicht nachvollziehen.

Und wie soll die Wohnungsprostitution bitte bei den Kindern helfen?
Meinst die können in der Wohnung bleiben? Oder wie ist das zu verstehen ?
 
dass man als Freier wohl tatsächlich vor Ort von der Polizei aufgegriffen werden muss damit die Personalien für eine Zeugenaussagen aufgenommen werden können. Das heißt ein Brief komplett ohne Vorwarnung wird wohl nicht ins Haus flattern.

nona. oder wirst du, wenn du zu einer prostituierten gehst, mit deinem namen und adresse vorstellig?
 
Ich versuche hier einfach nur die Gründe zu verstehen warum relativ häufig und auch teilweise sehr offen Wohnungsprostitution in Wien ausgeübt und auch in Anspruch genommen wird. Warum das aber so ist kann ich dir aber nicht sagen, ich bin in dem Gewerbe nicht tätig. Auf mich macht es aber teilweilse schon den Eindruck, dass SW's nicht nach ihrem Tagesrhythmus sondern sich bei der Arbeitszeit an der Kundfrequenz orientieren müssen. Ob das jetzt ganz freiwillig abläuft bin ich mir perönlich nicht ganz sicher.

Ähm... und zum Thema Kinder in der Wohnung bleiben: ich weiß ja nicht was bei dir nicht stimmt aber scheinbar liegt da etwas schwer im Argen wenn du mir solche Vermutungen unterstellst. Und noch was: würdest du deine elendige Stichelei bitte sein lassen?! Ich kann mich nicht erinnern das ich dich persönlich in irgendeiner Form angegriffen habe und es ist jetzt das letzte Mal das ich auf diese Häkelei einsteige wenn du nicht dazu in der Lage bist eine sinnvolle Diskussion zu führen. Ich habe hier nie behauptet, dass meine Spekulationen richtig sind und ich lasse mich auch gerne eines Besseren belehren. Aber vielleicht können wir gemeinsam konstruktiv der Sache auf den Grund gehen aber wenn du dazu nicht in der Lage bist bist zu herzlich ausgeladen.
 
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