Für die Finanz müsste der Wohnsitz entscheidend sein, nicht die Staatsbürgerschaft. Und selbst wenn der Mittelpunkt der Lebensinteressen im Ausland ist, besteht beschränkte Steuerpflicht, nämlich hinsichtlich der in Österreich erwirtschafteten Einkünfte.
Bei der Sozialversicherung spielen weder Wohnsitz noch Staatsbürgerschaft eine Rolle, da sind von jedem in Ö erwirtschafteten Euro (Bruttogewinn, nicht Umsatz), Beiträge zu zahlen.
Offenbar wird die Finanz bei SWs aber eh nur nach Anzeige aktiv - wobei das, was
@Mitglied #45365 passiert ist, sich im Prinzip jeder Dame ereignen kann, von der die missgünstige Konkurrenz der Meinung ist, sie sei zu erfolgreich.