Dienstleistungen Diverses Backgrounddiskussionen über das Gewerbe

Für die Finanz müsste der Wohnsitz entscheidend sein, nicht die Staatsbürgerschaft. Und selbst wenn der Mittelpunkt der Lebensinteressen im Ausland ist, besteht beschränkte Steuerpflicht, nämlich hinsichtlich der in Österreich erwirtschafteten Einkünfte.

Bei der Sozialversicherung spielen weder Wohnsitz noch Staatsbürgerschaft eine Rolle, da sind von jedem in Ö erwirtschafteten Euro (Bruttogewinn, nicht Umsatz), Beiträge zu zahlen.

Offenbar wird die Finanz bei SWs aber eh nur nach Anzeige aktiv - wobei das, was @Mitglied #45365 passiert ist, sich im Prinzip jeder Dame ereignen kann, von der die missgünstige Konkurrenz der Meinung ist, sie sei zu erfolgreich.
Das hast du schon Recht, aber so viel Arbeit macht sich das FA nicht an. Es ist viel einfacher jemandem zu kontrollieren, der in Österreich lebt und z.B. eine Wohnung hat, die kann man dann eventuell exekutieren.
 
Mich hat im Jahr 1996 die Konkurrenz angezeigt, dass ich mehr verdiene, als ich angebe. Habe 1,8 Millionen öS nachbezahlt, hatte dann einen Zahlungsplan, das ganze hat ca. 9 Monate gedauert. War keine Steuerkontrolle, sondern Steuerfahndung.
Bei FA gibt es keinen Datenschutz. Sie hatten Zugang zu allen Konten, Versicherungen, Grundbuch usw.
Lt. FA werden keine fremde Staatsbürger kotrolliert, ist im Rumänien, Bulgarien usw. nicht möglich.
Als braver österreichischer Staatsbürger ist man wahrscheinlich der depperte.

Diesen Eindruck kann man in umserem Land durchaus bekommen. Menschen mit besimmten Hintergründen soll man "beraten" weil Strafen "kontraproduktiv" ist. Wenn ich auf der Autobahn 160 fahre, bekomme ich kein Angebot zur Beratung, sondern eine saftiges Ticket. Vor dem Gesetz sind eben nicht alle gleich.
 
Diesen Eindruck kann man in umserem Land durchaus bekommen. Menschen mit besimmten Hintergründen soll man "beraten" weil Strafen "kontraproduktiv" ist. Wenn ich auf der Autobahn 160 fahre, bekomme ich kein Angebot zur Beratung, sondern eine saftiges Ticket. Vor dem Gesetz sind eben nicht alle gleich.
Bekommt die Strafe auch ein Rumäne fürs schnell fahren auf der Autobahn?
 
Sind wir jetzt ehrlich beim Verwaltungsstrafrecht angelangt?????

Also gut. Nur ganz kurz: Strafbescheide können mit Ausnahme von Irland und Griechenland in jedem EU-Staat vollstreckt werden.
Davor muss aber ein Verfahren geführt und ein Strafbescheid erlassen werden. Also insbesondere an eine geeignete Zustelladresse zugestellt werden. Und da hakt es dann. Da gibt es noch keine europäische Zusammenarbeit. Dort wo es bilaterale Abkommen gibt, ist zB den Deutschen die Halterauskunft bei Verkehrdelikten nicht rechtsstaatlich genug.
Im Moment fällt mir grad nicht ein, wie so ein Bescheid von einem österr. FA in RO zugestellt werden soll, wenn keine Zustelladresse bekannt ist. Ganz abgesehen davon, dass österreichische Behörden in RO nicht einfach so zustellen können. Ist ja ein souveräner Staat.

Nach Österreich einreisen würde ich aber nicht mehr. Und weil ich zum Warum sehr viel zu schreiben hätte, hör ich lieber gleich auf.
 
Und falls er nicht bezahlt?
Sie nicht zahlt ;-) Da muss ich meine Lieblingsabzockerin fragen, warum sie eigentlich immer brav zahlt. Und die bekommt definitiv Strafen über Verkehrsdelikte auf ihre RO Adresse zugestellt.

Im Moment fällt mir grad nicht ein, wie so ein Bescheid von einem österr. FA in RO zugestellt werden soll, wenn keine Zustelladresse bekannt ist. Ganz abgesehen davon, dass österreichische Behörden in RO nicht einfach so zustellen können. Ist ja ein souveräner Staat.
Du redest da vom FA (Finanzamt) oder? Das Finanzamt und die SVA stellen ihre Schreiben an die österr. Adresse zu, die das Mädel im Meldezettel angegeben hat; nicht auf den ausländischen Wohnsitz.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Naja, es wird schon stimmen - wenn eine Ausländerin kein Vermögen in Österreich hat, auch keine Sparkonten, spart sich die Finanz wohl gleich den Aufwand. Im Ausland vollstrecken geht wohl nur in der Theorie, Gehaltspfändung gibt's bei Selbstständigen nicht, und Taschenpfändung werden sie sich kaum antun wollen.

Darum wollten sie ja vor einigen Jahren die Betreiber dazu verpflichten, eine Vorab-Steuer gleich an der Quelle einzuheben und an die Finanz abzuführen. Das dürfte rechtlich nicht durchsetzbar gewesen sein (es hätte nämlich bedeutet, dass die Betreiber Auftraggeber der SW sind und nicht nur Vermieter; dann hätten sie sich aber wegen Zuhälterei strafbar gemacht, und zu einer Straftat darf nicht einmal die Finanz jemanden zwingen ;)).
 
Kenne einen ähnlichen Fall. Wenn sie einen festnageln können (Existenz in Österreich, Einkommen, Vermögen) ist das existenzbedrohend. Man darf bei uns nix haben, und dem Staat auf der Tasche liegen, dann hat man Narrenfreiheit.
Ja! Die Mädels von denen ich das weiß, haben in AT nichts: Keine Wohnung, kein Bankkonto, keine Versicherung, nicht einmal dieses günstige SV Opt-in. Die haben hier nur die Grüne Karte und einen Meldezettel, manche (oder viele?) machen eine Einkommensteuererklärung auf Null.
 
ja. Und wenns nicht mehr da ist, gibts ein Problem.
Wenn sie mit dem Job ganz aufhören, dann müssen sie das halt dem FA und der SVA sagen, damit es keine Probleme gibt. Außerdem steht in den Bescheiden nix drinnen, in dem vom FA "Die Einkommensteuer wird für das Jahr xx festgesetzt mit 0,00 €" und in dem von der SVA "Sie sind daher von der Pflichtversicherung vorläufig ausgenommen" - das sind No-brainer, kein Handlungsbedarf seitens der Empfängerin.
 
Wenn sie mit dem Job ganz aufhören, dann müssen sie das halt dem FA und der SVA sagen, damit es keine Probleme gibt. Außerdem steht in den Bescheiden nix drinnen, in dem vom FA "Die Einkommensteuer wird für das Jahr xx festgesetzt mit 0,00 €" und in dem von der SVA "Sie sind daher von der Pflichtversicherung vorläufig ausgenommen" - das sind No-brainer, kein Handlungsbedarf seitens der Empfängerin.

Ich hab von den Bescheiden geschrieben, die keine no-brainer sind.
Aber auf welcher Basis wurde der Betrag festgelegt? Einfach geschätzt?

ja, das dürfen die, wenn die Angaben fehlen.
 
Aber auf welcher Basis wurde der Betrag festgelegt? Einfach geschätzt?
Vor der Tür gestanden und gezählt. Dann monatliche Fixkosten, Studio, Inserate, was hat Privatwohnung gekostet, Auto, Vollkasko, Privatversicherung, Lebensversicherung,Visazahlungen, Urlaubbuchungen, Bewegengen auf den Kontos, Kontrolle zu Hause (Einrichtung, Fernseher, Computer) usw. Und dann haben noch einen Sicherheitszuschlag (das weiß ich bis jetzt nicht, was das ist) gerechnet. Geschätzt haben sie. Und sie mussten nicht beweisen, dass ich das verdient habe, sondert ich, das ich das nicht verdient habe. Sozialversicherung musste ich natürlich auch nachzahlen.
 
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