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Welchen Sinn sollte das haben? Es kann ja nicht schaden, wenn man Gesetze, denen man eine besondere Wichtigkeit beimisst, in den Verfassungsrang erhebt.desweiteren sollte es verunmöglicht werden, dass gesetze in den verfassungsrang erhoben werden
Dass dabei in der Vergangenheit unter anderen auch solche Gesetze in den Verfassungsrang erhoben wurden, welche als einfache Gesetze einer Prüfung durch den VfGH nicht Stand gehalten hätten, also dieser Prüfung bewusst entzogen wurden, steht auf einem anderen Blatt.
Das sollte aber nicht dazu führen, die an sich sinnvolle Möglichkeit gleich abzuschaffen.
Es würde ausreichen, den Missbrauch zu verhindern, was ja gerade in einem solchen Fall ganz einfach wäre.