Der Fall "Jan Böhmermann"

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
wäre es um etwas anderes gegangen wären wahrscheinlich 2 Jahre ins Land gezogen!

es gibt doch noch eine Verhandlung und ich könnte mir vorstellen, diese wird auch zeitlich gekoppelt … so wie es aussieht, sind sich da im Moment nicht alle einig. Es geht um die Visafreiheit für Türkei-Bürger (TüBü) und um die Flüchtlinge. Beide Fragen sind anscheinend noch nicht gänzlich geklärt und dass es soweit gekommen ist, liegt an der ganzen Situation. So hat es zumindest den Anschein.
 
Ja, aber auch, dass dazu 19 Stimmen fehlen.

Na in Deutschland arbeitet die Justiz ja rasch, wäre es um etwas anderes gegangen wären wahrscheinlich 2 Jahre ins Land gezogen!
Kann man so nicht sagen. Anträge auf einstweilige Verfügung werden üblicherweise rasch und eher klägerfreundlich abgehandelt. Insoweit ist die Sache nicht unüblich. Die Signalwirkung ist ob der politischen Brisanz natürlich bedenklich.

Ich möchte aber nicht unerwähnt lassen, dass kürzlich in Österreich ein Student wegen Beleidigung verurteilt wurde, weil er ein Bild veröffentlicht hat, das Strache mit einem Saurüssel zeigt, und dazu noch den Spruch "Ein rechtes Schwein darf kein Leitwolf sein". Die Strafe war mit 160 Euro teilbedingt denkbar gering, aber das Urteil zeigt, dass die Frage der Abgrenzung zwischen Satire und Beleidigung sich öfters stellt, und nicht nur im Zusammenhang mit ausländischen Despoten.

80 Euro Strafe: Strache klagte Wiener wegen Facebook-Post
 
Zuletzt bearbeitet:
eine einstweilige verfügung kriegst bei uns auch schnell....
Das bestimmt! Ich glaube trotzdem das es nur mehr um ein "Zeichen" für Dönermann geht! Ich kann mir nicht vorstellen, das unsere Regierung sich so bei einen Fehlverhalten eines Satiriker verhalten hätte! Wenn Böhmermann vielleicht verurteilt wird,was ich jetzt befürchte, tue ich mir schwer eine Regierung mit dieser Wertvorstellung ernstzunehmen! Buckeln vor einen der Menschenrechte mit Füßen tritt, das ist echt einfach nur traurig!
 
Ich kann mir nicht vorstellen, das unsere Regierung sich so bei einen Fehlverhalten eines Satiriker verhalten hätte! Wenn Böhmermann vielleicht verurteilt wird,was ich jetzt befürchte, tue ich mir schwer eine Regierung mit dieser Wertvorstellung ernstzunehmen! Buckeln vor einen der Menschenrechte mit Füßen tritt, das ist echt einfach nur traurig!
Du irrst in der Annahme, dass die deutsche Bundesregierung eine strafrechtliche Verfolgung Böhmermanns verhindern hätte können. Hätte sie sich gegen die Weiterleitung der "Majestätsbeleidigungs"-Anzeige an die Justiz entschieden, wäre Böhmermann wegen "normaler" Beleidigung angezeigt worden. Zusätzlich hätte die deutsche Regierung aber jegliche Glaubwürdigkeit verloren, wenn sie sich irgendwo für Gewaltenteilung einsetzt.
 
Zusätzlich hätte die deutsche Regierung aber jegliche Glaubwürdigkeit verloren, wenn sie sich irgendwo für Gewaltenteilung einsetzt.
Stimmt, im ersten Moment habe ich mir (vermutlich wie viele andere auch) gedacht dass es eine Katastrophe ist und Deutschland vor der Türkei kuscht. Auf den 2ten Blick bin ich dann allerdings zu der Ansicht gekommen, dass es diesen Paragraphen nun mal gibt (soll ja abgeschafft werden) und somit hat Erdoan das Recht hier Anzeige zu erstatten. Ein Unterbinden durch die Regierung wäre ein Eingriff in den Rechtsstaat gewesen und somit noch viel untragbarer als der Prozess an sich.

Und auch wenn Merkel in letzter Zeit nicht wirklich suverän war, sie hat das klar erkannt und mMn richtig reagiert.
 
Du irrst in der Annahme, dass die deutsche Bundesregierung eine strafrechtliche Verfolgung Böhmermanns verhindern hätte können. Hätte sie sich gegen die Weiterleitung der "Majestätsbeleidigungs"-Anzeige an die Justiz entschieden, wäre Böhmermann wegen "normaler" Beleidigung angezeigt worden. Zusätzlich hätte die deutsche Regierung aber jegliche Glaubwürdigkeit verloren, wenn sie sich irgendwo für Gewaltenteilung einsetzt.

Die deutsch Regierung hatte nur zu prüfen, ob die politische Lage ein Verfahren wegen Majestätsbeleidigung für angebracht hält, völlig unabhängig vom rechtlich zu bewertenden Inhalt der Vorwürfe gegen Böhmermann. Die Kanzlerin hat das bejaht, obwohl Erdogan parallel bereits eine "normale" Klage wegen Beleidigung eingereicht hatte, so wie es jedem Bürger zusteht.

Damit hat sie nicht den Fall der Justiz überlassen, sondern Erdogan einen majestätischen Sonderstatus eingeräumt, offensichtlich weil sie gegenwärtig auf Kuschelkurs mit ihm sein muss. Das ist genaugenommen ein Skandal, weil sie sich praktisch hat erpressen lassen.

Sie hat mit dieser politischen Entscheidung gleichzeitig den Weg für ein höheres Strafmaß bereitet, weil nun Erdogan nicht als Mensch wie alle anderen auch dasteht, sondern als eine Majestät. Und das ist für einen modernen Rechtstaat, in dem gleiches Recht für alle gelten sollte, untragbar. Frau Merkel hat gebuckelt. Eine politische Fehlentscheidung ersten Ranges. Und gleichzeitig ein Eingriff in die Justiz. Traurig aber wahr.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die deutsch Regierung hatte nur zu prüfen, ob die politische Lage ein Verfahren wegen Majestätsbeleidigung für angebracht hält, völlig unabhängig vom rechtlich zu bewertenden Inhalt der Vorwürfe gegen Böhmermann.
Erstens steht das im entsprechenden Paragraphen 104a StGB so nicht drinnen. Zweitens, selbst wenn man Deiner Ansicht folgt, lies doch bitte einmal genau was Du geschrieben hast. Wie würdest Du begründen, dass die politische Lage ein solches Verfahren nicht "für angebracht hält", wenn Du als Regierung die Anklage stoppen wolltest?
 
Erstens steht das im entsprechenden Paragraphen 104a StGB so nicht drinnen. Zweitens, selbst wenn man Deiner Ansicht folgt, lies doch bitte einmal genau was Du geschrieben hast. Wie würdest Du begründen, dass die politische Lage ein solches Verfahren nicht "für angebracht hält", wenn Du als Regierung die Anklage stoppen wolltest?

Die Anklage nach § 185 StGb ist ja nicht gestoppt. Aber eine Anklage nach § 103 StGb sieht eine unverhältnismäßig höhere Strafe vor, der das Gericht aber nicht unbedingt folgen muss.

Der § 103 stammt aus der Zeit der Monarchien und ist politisch obsolet. Dennoch hat Frau Merkel Herrn Erdogan diesen Sonderstatus eines Monarchen eingeräumt und damit politisch einen gravierenden Fehler gemacht. Das politische Interesse des Herrn Erdogan ist, seine despotischen Allüren auf Europa auszudehen. Dass er dafür gegenwärtig seine Position in dem schmutzigen Deal zur "Sicherung der Eu-Außengrenzen" ausnutzt ist offenkundig.

Frau Merkel hat wieder mal ein fatales Signal gesetzt. Dieses mal zum Schaden der Freiheit der Satire.

PS: Eine Entscheidung der Regierung nach § 103 kann nur aus politischen Überlegungen erfolgen, auch wenn das explizit nicht so im § 104a steht. Keinesfalls aus rechtlichen Überlegungen heraus. Das hat Frau Merkel mit ihrer Äußerung, es läge eine Beleidigung vor, aber getan.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Anklage nach § 185 StGb ist ja nicht gestoppt. Aber eine Anklage nach § 103 StGb sieht eine unverhältnismäßig höhere Strafe vor, der das Gericht aber nicht unbedingt folgen muss.
Das Verfahren wegen "normaler" Beleidigung ruht, solange das Verfahren wegen "Majestätsbeleidigung" läuft.

Der § 103 stammt aus der Zeit der Monarchien und ist politisch obsolet.
Damit hast Du Recht, und er soll ja auch abgeschafft werden. Das muss in einem Rechtsstaat aber das Parlament beschließen, und bevor dies nicht geschehen ist, muss sich die Regierung an ihn halten und Entscheidungen auf dessen Basis treffen.

PS: Eine Entscheidung der Regierung nach § 103 kann nur aus politischen Überlegungen erfolgen, auch wenn das explizit nicht so im § 104a steht. Keinesfalls aus rechtlichen Überlegungen heraus. Das hat Frau Merkel mit ihrer Äußerung, es läge eine Beleidigung vor, aber getan.
Woher willst Du wissen, aus welchen Überlegungen die Entscheidung der Regierung erfolgen darf, wenn es im Gesetz nicht steht?
Und aus welchem Grund sollte Erdogan von der Regierung in dieser Hinsicht anders behandelt werden als einst bspw. der Schah von Persien oder der chilenische Diktator Pinochet?
 
Zuletzt bearbeitet:
Damit hast Du Recht, und er soll ja auch abgeschafft werden. Das muss in einem Rechtsstaat aber das Parlament beschließen, und bevor dies nicht geschehen ist, muss sich die Regierung an ihn halten und Entscheidungen auf dessen Basis treffen.

Nach § 104a ist Voraussetzung, dass gegenseitige diplomatische Beziehungen bestehen. Insofern trifft die Regierung auf dieser Basis eine Entscheidung. Wenn sie zu einer Klage eine Ermächtigung erteilt, bedeutet das auf diplomatischer Ebene immer eine gewisse Zustimmung und Parteinahme für den Kläger, eben auf grund einer Einschätzung der politischen Verhältnisses zum und im anderen Land.

Und frühere Fehlentscheidungen ( Schah von Persien ) rechfertigen nicht folgende. Frau Merkel hätte m. E. besser daran getan, die diplomatische Ebene ganz rauszuhalten und Erdogan auf § 185 zu verweisen. Gleiches Recht für alle wiegt höher als Sonderstellungen für Despoten. Jedenfalls heutzutage und in Europa.
 
Nach § 104a ist Voraussetzung, dass gegenseitige diplomatische Beziehungen bestehen. Insofern trifft die Regierung auf dieser Basis eine Entscheidung. Wenn sie zu einer Klage eine Ermächtigung erteilt, bedeutet das auf diplomatischer Ebene immer eine gewisse Zustimmung und Parteinahme für den Kläger, eben auf grund einer Einschätzung der politischen Verhältnisses zum und im anderen Land.

Ich bitte Dich auch hier, den Paragraphen genau zu lesen. Dort steht:
"Straftaten nach diesem Abschnitt werden nur verfolgt, wenn die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält"

D.h. die "Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts" kann nicht verfolgt werden, wenn zum entsprechenden Staat keine diplomatischen Beziehungen bestehen. Nicht mehr und nicht weniger. Das ist eine rein formale Voraussetzung und soll bspw. verhindern, dass sich Regierung und/oder Justiz mit Begehren nicht anerkannter "Staaten" auseinandersetzen müssen.

Und frühere Fehlentscheidungen ( Schah von Persien ) rechfertigen nicht folgende. Frau Merkel hätte m. E. besser daran getan, die diplomatische Ebene ganz rauszuhalten und Erdogan auf § 185 zu verweisen. Gleiches Recht für alle wiegt höher als Sonderstellungen für Despoten. Jedenfalls heutzutage und in Europa.
Doch, in der Juristerei zählen sehr wohl frühere Entscheidungen als Basis für folgende, und zwar in schöner Regelmäßigkeit. Lies Dir doch bitte ein beliebiges Urteil durch, Du wirst fast immer irgend einen Verweis auf eine frühere Entscheidung finden.
Geht ein Gericht oder eine Behörde von einer früheren Rechtspraxis ab, muss es/sie dies genau begründen. Im Fall des § 103 kann die Begründung jedoch niemals lauten, dass "gleiches Recht für alle mehr wiegt als eine Sonderstellung für Despoten - jedenfalls heutzutage und in Europa" - wäre dem nämlich so, gäbe es den § 103 gar nicht mehr; die Regierung würde mit so einer Begründung eindeutig gegen das Gesetz handeln.
Wenn sie eine Weiterleitung des Falles an die Justiz - im Gegensatz zu früheren Fällen - blockiert hätte, hätte sie aufklären müssen, warum der Fall Erdogan mit dem Fällen Schah oder Pinochet nicht vergleichbar ist. Und damit hätte sie sich definitiv schwer getan.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ kater 001

D.h. die "Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts" kann nicht verfolgt werden, wenn zum entsprechenden Staat keine diplomatischen Beziehungen bestehen. Nicht mehr und nicht weniger. Das ist eine rein formale Voraussetzung und soll bspw. verhindern, dass sich Regierung und/oder Justiz mit Begehren nicht anerkannter "Staaten" auseinandersetzen müssen.

Ich gehe davon aus, dass eine Regierung sich was dabei denkt, wenn sie zustimmt oder ablehnt. Da sie keine rechtliche Beurteilung abgeben darf, bleibt nur die politische Entscheidung.

Wenn sie eine Weiterleitung des Falles an die Justiz - im Gegensatz zu früheren Fällen - blockiert hätte, hätte sie aufklären müssen, warum der Fall Erdogan mit dem Fällen Schah oder Pinochet nicht vergleichbar ist. Und damit hätte sie sich definitiv schwer getan.

Auch das hätte sie mit ""aus heutiger Sicht eine Fehlentscheidung"" einfach und plausibel erklären können. Wie gesagt, es geht um Politik, nicht um juristische Gepflogenheiten. Es steht auch in keinem Gesetz, dass eine Regierung zustimmen muss. Die Regierung ist in ihrer Entscheidung nicht gebunden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben