Nach § 104a ist Voraussetzung, dass gegenseitige diplomatische Beziehungen bestehen. Insofern trifft die Regierung auf dieser Basis eine Entscheidung. Wenn sie zu einer Klage eine Ermächtigung erteilt, bedeutet das auf diplomatischer Ebene immer eine gewisse Zustimmung und Parteinahme für den Kläger, eben auf grund einer Einschätzung der politischen Verhältnisses zum und im anderen Land.
Ich bitte Dich auch hier, den Paragraphen genau zu lesen. Dort steht:
"Straftaten nach diesem Abschnitt werden nur verfolgt, wenn die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält"
D.h. die "Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts" kann nicht verfolgt werden, wenn zum entsprechenden Staat keine diplomatischen Beziehungen bestehen. Nicht mehr und nicht weniger. Das ist eine rein formale Voraussetzung und soll bspw. verhindern, dass sich Regierung und/oder Justiz mit Begehren nicht anerkannter "Staaten" auseinandersetzen müssen.
Und frühere Fehlentscheidungen ( Schah von Persien ) rechfertigen nicht folgende. Frau Merkel hätte m. E. besser daran getan, die diplomatische Ebene ganz rauszuhalten und Erdogan auf § 185 zu verweisen. Gleiches Recht für alle wiegt höher als Sonderstellungen für Despoten. Jedenfalls heutzutage und in Europa.
Doch, in der Juristerei zählen sehr wohl frühere Entscheidungen als Basis für folgende, und zwar in schöner Regelmäßigkeit. Lies Dir doch bitte ein beliebiges Urteil durch, Du wirst fast immer irgend einen Verweis auf eine frühere Entscheidung finden.
Geht ein Gericht oder eine Behörde von einer früheren Rechtspraxis ab, muss es/sie dies genau begründen. Im Fall des § 103 kann die Begründung jedoch niemals lauten, dass "gleiches Recht für alle mehr wiegt als eine Sonderstellung für Despoten - jedenfalls heutzutage und in Europa" - wäre dem nämlich so, gäbe es den § 103 gar nicht mehr; die Regierung würde mit so einer Begründung eindeutig gegen das Gesetz handeln.
Wenn sie eine Weiterleitung des Falles an die Justiz - im Gegensatz zu früheren Fällen - blockiert hätte, hätte sie aufklären müssen, warum der Fall Erdogan mit dem Fällen Schah oder Pinochet nicht vergleichbar ist. Und damit hätte sie sich definitiv schwer getan.