Unsinn. "Formalfehler" schreibt man immer dann und verweist zurück, wenn es unausgesprochene Gründe gibt.
Die Justiz hat in keinem Augenblick den Terminus "Fehlurteil" verwendet sondern explizit von einem Formalfehler und einer schlechten Urteilsbegründung gesprochen.
Der Anwalt von Dr. Strasser hat ganz sachlich den Charakter des Strafgesetzes betont - und dass dieser deutlich enger als "politische und moralische Verantwortung" gefasst ist. ja aber das urteil war sowieso gänzlich überzogen. mag er sich etwas dümmlich angestellt haben ,aber man sollte schon die kirche im dorf lassen.
Erspar mir bitte überflüssigen Apologetismus....
Wess' Geistes Kind Herr Dr. Strasser ist, steht auch ohne gültiges Urteil fest.
ps - sorry for off-topic... !!