Einhalten von Maßnahmen

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naja wenn jemand die beschneidung der grundrechte für normal erachtet :schulterzuck:

Scheiss auf die Grundrechte. Das ist eine Ansammlung theoretischer Fantasien, die in einem Krisenfall, wenn es um das Überleben geht, einen Dreck wert sind. Das haben unsere gewählten Volks(ver)treter zu Recht erkannt.
 
Scheiss auf die Grundrechte. Das ist eine Ansammlung theoretischer Fantasien, die in einem Krisenfall, wenn es um das Überleben geht, einen Dreck wert sind.

Mit derartigen Wortmeldungen sollte man ein wenig vorsichtig sein, gehört zu den Grundrechten doch auch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Aber wem sag ich das.... :rolleyes:
 
Mit derartigen Wortmeldungen sollte man ein wenig vorsichtig sein, gehört zu den Grundrechten doch auch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Aber wem sag ich das.... :rolleyes:

Das Recht auf Leben ist aber kein absolutes Menschenrecht...
Es gibt Abtreibung, aber auch auch die Staatsgewalt darf gesetzlich einen lebensgefährlichen Waffengebrauch setzen.
 
Das Recht auf Leben ist aber kein absolutes Menschenrecht...
Es gibt Abtreibung, aber auch auch die Staatsgewalt darf gesetzlich einen lebensgefährlichen Waffengebrauch setzen.

Bingo. Denken wir an den Fall, dass Anarchisten/Terroristen ein E-Werk, Wasserwerk, einen Flughafen, eine Bahnlinie, eine Kaserne zerstören wollen, der Staat würde sie völlig zurecht mit Waffengewalt daran hindern.
 
Das Recht auf Leben ist aber kein absolutes Menschenrecht...

Es war von Grundrechten die Rede und in AT gehört das Recht auf Leben dazu.

aber auch auch die Staatsgewalt darf gesetzlich einen lebensgefährlichen Waffengebrauch setzen.

Und dieser Einsatz wird vom Gesetzgeber streng regelmentiert.....von wegen Scheiß auf Grundrechte....jene, die in diesem Zusammenhang groß das Maul aufreißen, sind vermutlich dann eh die ersten, die irgendeinem Lynchmob zum Opfer fallen....somit passt schon: scheiß auf Grundrechte. ;)
 
Zwangssperrstunden, Mengenbeschränkungen für Indoor-Zusammenkünfte, um nur Beispiele zu nennen. Nit, dass es mich im Geringsten stört, aber wir haben jetzt Gesetze und Verordnungen, die früher undenkbar waren.
Aber diese Maßnahmen sind - entgegen der Behauptung - selbstverständlich verfassungskonform, sofern die Juristen des Rudi Anschober nicht geschludert haben. Auch wenn es der @Mitglied #558961 nicht glaubt, einfache Gesetze bedeuten nicht, dass die Verfassung geändert wurde. Die gilt immer noch ganz unverändert.

Auch das zuvor erwähnte Recht auf Leben wird von einer Zwangssperrstunde nicht berührt. Bei uns dürfen sich Randalierer und Störenfriede sehr viel erlauben, bevor es zu einem Schusswaffengebrauch der Exekutive käme. Meist erst dann, wenn die Rabauken das Leben anderer Menschen gefährden.
 
Willst jetzt Maskenverweigerer abknallen?

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Das Recht auf Leben ist aber kein absolutes Menschenrecht...

Da ist eine Korrektur nötig: Das Recht auf Leben gem Art 2 EMRK gilt absolut. Die absolute Gültigkeit bedeutet, dass auch nationale Gesetze (selbst solche im Verfassungsrang) dieses Recht nicht über jene Ausnahmen hinaus einschränken dürfen, die im Art 2 bereits normiert wurden (Tötung bei einer "erforderlichen Gewaltanwendung"). Das Recht ist auch bei einem Notstand nicht widerrufbar, außer für Todesfälle als Folge eines rechtmäßigen Kriegs.

Grundsätzlich kann sich allerdings jeder Staat formal ganz einfach dieser Verpflichtung entziehen, indem er aus den diversen Menschenrechts-Konventionen austritt (dann aber wegen der Charta der Grundrechte notwendigerweise z.B. auch aus der EU). Das bedeutet jedoch nicht, dass die Regierung dann nach Belieben morden kann: Das Recht auf Leben gilt als ius cogens (verbindliches Völkerrecht) und Mitglieder einer Regierung, die Massenmord betreibt, könnten sich im Verlauf ihres späteren Lebens zu ihrem großen Erstaunen als Angeklagte vor einem internationalem Tribunal finden; spätestens dann, wenn sie abgesetzt worden sind (Beispiel Omar al Bashir: die neue Regierung hat zugesagt, ihn im Anschluss an die innerstaatlichen Strafverfahren an den internationalen Strafgerichtshof auszuliefern.)

Im Unterschied dazu ist z.B. das Recht auf Privatleben und auf eine private Wohnung nicht absolut (Art. 8 EMRK). Der Artikel selbst lässt zu, dass dieses Recht durch nationale Gesetze eingeschränkt werden kann, weswegen in jedem Land das Schutzniveau unter diesem Artikel ein anderes ist. Es wäre also z.B. keine Nazi-Methode, wenn der Gesetzgeber Zwangstests auf Covid-19 anordnen sollte, sondern eine verfassungskonforme legitime Maßnahme.

Dieser Unterschied zwischen Menschenrechten hat auch für die aktuelle Pandemie Auswirkungen: Rund 1/5 der Bevölkerung ist 65 Jahre oder älter und im Fall einer Infektion mit Covid-19 beträgt in dieser Altersgruppe das Risiko zu sterben rund 10%. Der Staat hat daher die Verpflichtung, das Recht auf Leben dieser Bevölkerungsgruppe zu schützen. Dies kann Eingriffe in andere Grund- und Menschen-Rechte erforderlich machen. Umgekehrt erlaubt es die Wahrung der anderen Rechte nicht, Abstriche beim Recht auf Leben hinzunehmen. Wenn also zum Schutz des Lebens Zwangsmaßnahmen erforderlich sind (Beispiele: Freiheitsbeschränkungen, Zwangstests, Vermögensnachteile), so kann zwar jeder Betroffene im Nachhinein dagegen klagen, die Aussichten auf Erfolg sind aber gering, wenn die Zwangsmaßnahmen sorgfältig vorbereitet und implementiert werden.
 
Weil immer irgendwie auch angemerkt wird - ja die Corona Toten, waren eh schon so alt, die wären eh sowieso bald gestorben.

Dem stimme ich auch in gewisser Weise zu. Ab einem gewissen Alter, mit teilweise krankheitsbedingtem oder altersschwachem Ausharren wäre es manchem alten Menschen sicher schon recht gehen zu dürfen. Nur das Wie ist aus meiner Sicht dabei ein Aspekt - ob der Mensch friedlich einschlafen darf (was sich im Endeffekt wahrscheinlich jeder Mensch wünscht) oder womöglich der Tod nach einem qualvollen Krankheitsverlauf die Erlösung ist (was natürlich neben Corona auch für andere Krankheiten zutrifft).
 
Man sollte endlich einmsl auch über jene sprechen, die Covid-Erkrankte in Spitälern pflegen .. eine Freundin ist Krankenschwester auf einer Corons-Station; die hat eine klare Meinung zu den Verharmlosern. Und seit Monaten Schwerstarbeit. GöttinseiDank ist die Sterblichkeit niedrig - aber Covid-19 kann unsere Gesellschaft komplett lahmlegen. An den Beschränkungen führt kein Weg vorbei.
 
An den Beschränkungen führt kein Weg vorbei.
Ja, aber nur den privaten Bereich betreffend???
4 Mio Menschen gehen in Österreich zur Arbeit, und da soll keine Gefahr durch Ansteckung drohen? Irgendwie eigenartig.
Wer schützt die PendlerInnen am Weg zur Arbeit im dichtgedrängten Bus/Zug, wer schützt die ArbeiterInnen und Angestellte welche den ganzen Tag in geschlossenen Räumen und Produktionsstätten verbringen müssen, Hand in Hand, dicht an dicht?
Kein Arzt, kein Virologe, kein Politiker, keine Polizei, keine Behörde, einfach niemand!
 
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Ja, aber nur den privaten Bereich betreffend???
4 Mio Menschen gehen in Österreich zur Arbeit, und da soll keine Gefahr durch Ansteckung und Gefahr drohen? Irgendwie eigenartig.

Ich finde auch, dass es schon längst eine Regelung geben müsste, dass jeder im Büro Anspruch auf zumindest 50% Home-Office hat. Das schützt dann z.B. auch diejenigen, die kein Home-Office haben und mit Öffis zur Arbeit fahren: Es sind weniger Mitfahrende, von denen man sich anstecken könnte.

Der aktuelle Anstieg der Infektionszahlen ist ja nicht vom Himmel gefallen: Seit dem Ende des Lockdowns ist die Zahl der aktiven Infektionen um rund 3% pro Tag angestiegen; auch jetzt bewegen sich die aktuellen Zahlen innerhalb dieses Rahmens. Bei einer Exponentialfunktion sind die Zuwächse dann irgendwann 3% von einer großen Zahl, die zu viel ist für das Gesundheitswesen. Die Regierung hätte sich also nicht auf den 3% Steigerungsrate ausruhen dürfen, sondern schon frühzeitig durch Home-Office und andere Maßnahmen eine weitere Verlangsamung an Infektionen anstreben müssen.
 
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