Da gebe ich Dir schon recht.
Ist es "Freiheitsberaubung" wenn eine Person vom Gang weg unvermittelt und uninformiert mittels Security in ihr Zimmer eskortiert wird - mit der Begründung sie sei als Kontaktperson angegeben worden (und hat einen 2 Tage alten Negativtest!), darf dann das Zimmer nicht mehr verlassen und bekommt weder Auskunf noch Erklärungen. Jeder weitere Kontakt ist untersagt, das Verlassen des Zimmers ebenso, die Heimleitung weigert sich Gespräche anzunehmen.
Ich meine zudem auch, dass das Heim in diesem Fall die unmittelbaren Angehörigen bzw. Kontaktpersonen verständigen müsste....
Da sehe ich kaum noch einen Unterschied mehr zwischen Strafvollzug und Quarantäne. Ob da noch die viel zitierte "Angemessenheit" gewährleistet ist?
Nun, Quarantäne ist verhängt worden - nun müssen 10 Tage aus"gesessen" werden .... kein Einzelschicksal in diesen Wochen.
Keine Ahnung warum/was/wieso.
Übrigens hat auch eine Heimleitung Wochenende, Feiertage, etc. War das vielleicht der Grund der "unerreichbarkeit".
Die Auskundft und Erklärung, der Kontaktperson, und dass Sie das Zimmer ncht verlassen darf, was benötigt es da noch?
Davon abgesehen, dass es ein älterer Mensch sein dürfte)
Der 2 Tage alte Negativtest..... immer das gleiche, sorry.
Man ist meist zwischen dem 7 und 10 Tag schon asteckend.
Wann war der Kontakt, wann war der Test?
Das mit der "uninformiertheit" wird wohl keiner beurteilen können.
Im Regelfall wurde allen Kontaktpersonen der Heimbewohner eine Information zugesendet?
Wer Informiert wurde,werlche Pflegestufe die betroffene hat etc. alles im Unklaren.
Im Heim wohnen sogar Menschen ohne Pflegestufe, wiewohl, es herrscht teils ein Durcheinander, ohne Frage.
Bis hin, wie sich die Heimbewohnerin sonst immer verhält, was als Verbeugung gegenüber dem Pflegepersonal verstanden sein soll, da ich manch Dinge mitbekomme, welche ich mir als Mensch nicht gefallen lassen würde.
Es ist alles etwas diffizil dargestellt.
Aber, andersherum:
Soll eine möglichweise Überträgerin, im Pflegeheim spazierengehen dürfen ?