Beim Beispiel mit Mord kann ich dir zustimmen, falls es zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft käme. Falls der Vorwurf jedoch nationalsozialistische Wiederbetätigung aufgrund von Postings lautet, dann müsste die Staatsanwaltschaft zuerst genau diese Postings prüfen und erst dann, wenn am Vorwurf etwas dran ist, die Identität des Posters herausfinden. Da wäre also der Vorwurf substantiiert und die Staatsanwaltschaft selbst für alle Ermittlungsschritte verantwortlich, weswegen ich nichts erkennen könnte, was auf Verleumdung hinweist. Und wenn die Staatsanwaltschaft nicht ermittelt, bliebe es bloß ein Geist, der verleumdet wurde und dessen Klagslegitimation mir nicht klar ist.