Geht es wirklich noch dümmer?

Und auf dem Klingelschild nicht?
Doch.....der Mieter darf natürlich seinen eigen Namen in Verbindung mit der Türnummer kenntlich machen.
Andere (der Vermieter) dürfen dies nur mit dem Einverständnis des Mieters.

Da Wiener Wohnen (der Vermieter/die Hausverwaltung) ned über die Einverständnis seiner ca. 200.000 Mieter verfügt, und eine Befragung der ca. 200.000 Mieter verwaltungstechnisch und organisatorisch ein unternehmerischer Supergau wäre und rechtlich auch gar ned verpflichtend ist, ist die Lösung altes Klingelpaneel mit Namen raus, Neues ohne Namen rein , sowohl rechtliche als auch wirtschaftlich die adäquatere Lösung.
 
Google, Facebook und Co wissen mit oder ohne Schild, wo du wohnst. Und noch viel mehr, was überhaupt nicht an der Tür geschrieben steht. :D

Dies aber auch nur, weil der User seine Daten unbekümmert weitergibt.
Die Problematik ergibt sich dadurch, dass Daten verknüpft werden und somit ein bestimmtes Profil der User erstellt werden kann.
Dies versucht die DSVGO eben zu regeln. Das ist sicher ned so einfach, sehr komplex und ned für Jedermann verständlich.

Fun-Fact.: ob diese Profile dann überhaupt stimmig sind, ist dann eine andere Frage.:D

Schaut euch z.B. bei FB an, mit welcher Werbung ihr dort bombardiert werdet...….sind diese Produkte für euch tatsächlich zielgerecht?
 
Doch.....der Mieter darf natürlich seinen eigen Namen in Verbindung mit der Türnummer kenntlich machen.
Andere (der Vermieter) dürfen dies nur mit dem Einverständnis des Mieters.
Mir fehlt bei den Klingelschildern schon der Bezug zu Artikel 2 Absatz 1 der DSGVO.
Artikel 2
Sachlicher Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.

Quelle: Konsolidierter TEXT: 32016R0679 — DE — 04.05.2016
 
Dann schaut der Mark Zuckerberg eben wo anders nach, nicht mehr im Gemeindebau am Türschild. :D

Das wird er eh nie gemacht haben......außer er hat mal die Blume vom Gemeindebau besucht. ;)
Außerdem war der Zuckerberg noch ned mal ein lüsternes Glimmen in den Augen seines Vaters, als diese Verordnung über die Kenntlichmachung von Namen UND Türnummern durch Dritte, 1980 beschlossen wurde.
Warum es damals schon zu dieser Verordnung gekommen ist, versuche ich auch nachzuvollziehen.
Ich vermute dahinter auch wiederum Querulanten, die nicht wollten, dass Vermieter ungefragt Namen kenntlich machen...….wie erwähnt eine Vermutung.
 
Mir fehlt bei den Klingelschildern schon der Bezug zu Artikel 2 Absatz 1 der DSGVO.
Wie bereits mehrfach erwähnt, wird die DSGVO in gewissen Sinne mit den nationalen Datenschutzbestimmungen verknüpft.
Es gibt diese gegenständliche Bestimmung in A seit 1980.....wurde mehrmals angepasst und schließlich in A offenbar in die DSGVO integriert.
Ich gebe zu ...es ist ned leicht da durchzublicken...….und das führt zu Verwirrung und Unverständnis...
Das Gute ist aber.....man kann sich informieren!
 
Wer einen kranken Freund (kann auch eine Freundin sein) im Spital besuchen will, wer wird es in Zukunft auch nicht mehr so einfach haben. Wir werden alle namenlos .......
 
Wie bereits mehrfach erwähnt, wird die DSGVO in gewissen Sinne mit den nationalen Datenschutzbestimmungen verknüpft.
Es gibt diese gegenständliche Bestimmung in A seit 1980.....wurde mehrmals angepasst und schließlich in A offenbar in die DSGVO integriert.
Ich gebe zu ...es ist ned leicht da durchzublicken...….und das führt zu Verwirrung und Unverständnis...
Das Gute ist aber.....man kann sich informieren!
Ich finde es nur seltsam, dass der Mieter, der sich wegen seines Namens auf dem Klingelschild beschwerte, sich explizit auf die DSVGO berufen und die MA63 diese Ansicht geteilt hat. Von einer alten Bestimmung war zumindest in der einschlägigen Presse nicht die Rede.
 
Sie befasst sich außerdem in erster Linie mit der automatisierten Datenerfassung. Das trifft für alte Schilder in Messing eher nicht zu. :D
Da hast du Schlawiner elegant mitgeteilt, dass dein Türschild ein altes Messingschild ist.....Angeber! :lol:
Und ich gehe auch davon aus, dass du das alte Messingtürschild selbst angebracht hast und ned dein Vermieter. ;)

Ja, stimmt, mit der DatenschutzGRUNDverordnung gibt die EU eben ein Grundgerüst vor, wie mit automatisierter Datenerfassung im innereuropäischem Raum vorgegangen werden soll.
Soweit ich das bis jetzt verstanden habe, werden hierdurch nationale Datenschutzverordnungen, wenn überhaupt vorhanden, nicht ersetzt. A hat hier seine seit 1980 bestehenden Datenschutzverordnungen, die nicht nur elektronische/automatisierte Daten behandeln, mit der DSGVO ergänzt.
Ich habe aber noch ned herausgefunden, ob die Sanktionsmöglichkeiten der DSGVO auch auf die nationale DSV umgelegt werden können......
 
Ich finde es nur seltsam, dass der Mieter, der sich wegen seines Namens auf dem Klingelschild beschwerte, sich explizit auf die DSVGO berufen und die MA63 diese Ansicht geteilt hat. Von einer alten Bestimmung war zumindest in der einschlägigen Presse nicht die Rede.

Der Mieter hat sich tatsächlich auf die DSGVO berufen...aber, soweit ich es eben verstanden habe, weil das aus den Medienberichten ned so klar herausgeht, hat die MA 63 sich da eher auf die DSV berufen.....und die Geschichte nahm ihren Lauf.
Man ist sich, wie ich bereits Gogo antwortete ned ganz sicher ob die SANKTIONSmöglichkeiten (Verfügung, ca.1000€ Schadensersatz) der DSGVO auf die DSV angewendet werden können.
Wiener Wohnen wollte offenbar dieses Risiko nicht eingehen.

In den österreichischen Medien wurde dies auch erst zeitversetzt thematisiert.
 
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