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Gast
(Gelöschter Account)
Ein wirklich sehr treffender und auch lesenswerter Kommentar!
Ihr Deutschen habts es echt ned leicht mit der BILD!
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Ich glaube, die Krone ist da nicht viel besser.Ihr Deutschen habts es echt ned leicht mit der BILD!
Da könntest recht haben, was die Schlagzeilen betrifft.Ich glaube, die Krone ist da nicht viel besser.
Ich kenne beide Zeitungen nur vom wegschauen.Da könntest recht haben, was die Schlagzeilen betrifft.
In den Artikel selbst wird dann eh immer relativiert, bei der BILD ist das ned ganz so, da wird auch in den Artikeln die Empörung weiterverfolgt.
Unsere „Täglich Alles“ wurde zum Glück vor Jahren eingestampft.Ein wirklich sehr treffender und auch lesenswerter Kommentar!
Ihr Deutschen habts es echt ned leicht mit der BILD!
Ich kenne beide Zeitungen nur vom wegschauen.
Und woher weiß er die Türnummer in deinem Beispiel?
Mir fehlt bei den Klingelschildern schon der Bezug zu Artikel 2 Absatz 1 der DSGVO.
Seit wann ist eine EU-Verordnung nicht in Österreich gültig?
Bei der DSGVO gilt doch folgendes:Hi,
eigentlich immer, sie muss in nationales Recht umgesetzt werden.
Die DSGVO ist ein Hybrid aus Verordnung und Richtlinie.
LG Tom
Im Gegensatz zur Richtlinie 95/46/EG, die von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden musste, gilt die Datenschutz-Grundverordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten ab dem 25. Mai 2018. Die Mitgliedstaaten bringen jedoch durch Rechtsvorschriften das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten gemäß dieser Verordnung mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit in Einklang (Art. 85 und 86 der Verordnung).
Quelle: Datenschutz-Grundverordnung – Wikipedia
Die DSGVO ist ein Hybrid aus Verordnung und Richtlinie.
Bei der DSGVO gilt doch folgendes:
Das heißt also, wie ich schon in den vorherigen Beiträgen mutmaßte, dass die Sanktionsmaßnahmen der DSGVO durchaus auch auf die Klingelschildgeschichte angewendet werden können?
Sind da die Klingelschilder dabei?das gilt nicht für die Öffnungspunkte.
Nur wenn es aus der DSGVO hervorgeht
warum fragst nicht GretchenDas ist ja die Gretchenfrage: Geht´s hervor oder ned!
warum fragst nicht Gretchen
Also was jetzt? Dem steht die Behauptung der EU entgegen, dass Türschilder gar nicht betroffen wären. Und in Österreich können, glaubt man den Medien, sehr wohl Strafen für Namen an Türschildern verhängt werden.Da Österreich die DSGVO ziemlich verwässert hat, besteht ja kaum eine Gefahr der Bestrafung.
Nein.Und in Österreich können, glaubt man den Medien, sehr wohl Strafen für Namen an Türschildern verhängt werden.
Das frage ich mich auch. Der Mieter, welcher sich wegen seines Namens auf dem Klingelschild beschwert hat, hat ja mit der DSVGO argumentiert. Sowohl die EU-Kommission als auch die deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte vertreten die Ansicht, dass die DSVGO diesen Bereich gar nicht regelt.Also was jetzt? Dem steht die Behauptung der EU entgegen, dass Türschilder gar nicht betroffen wären. Und in Österreich können, glaubt man den Medien, sehr wohl Strafen für Namen an Türschildern verhängt werden.