Geht es wirklich noch dümmer?

Ich glaube, die Krone ist da nicht viel besser. ;)
Da könntest recht haben, was die Schlagzeilen betrifft.
In den Artikel selbst wird dann eh immer relativiert, bei der BILD ist das ned ganz so, da wird auch in den Artikeln die Empörung weiterverfolgt.
Liegt dann eben am Leser, dies zu beurteilen...…..das Thema wäre aber dann glatt einen eigenen Faden wert.
 
Ich kenne beide Zeitungen nur vom wegschauen. ;)

Ach, das "Heitere Bezirksgericht" und das Doppelbildrätsel in der KRONE sind ganz amüsant. Auch die Artikel sind in der Regel gar ned mal sooo schlecht recherchiert. Ein kulturinteressierter Freund, der sehr KRONE-kritisch ist, lobte sogar die Kritiken über Opern- und ähnlichen Veranstaltungen.
Verlustfrei zu entbehren, sind die reißerischen Schlagzeilen am Titel und die Kommentarspalten, sowie die Leserbriefe.
 
Hi,

Und woher weiß er die Türnummer in deinem Beispiel? :hmm:

ohne korrekte Türnummer muss die Post gar nicht zustellen.

Ich kenne hier eine Firma, die existiert sei 40 Jahren oder so, und die haben ein Büro und geben immer nur die Hausnummer an. Am Hauseingang ist ein riesen Schild "Firma X im Hof rechts Stiege Y", an der Stiegentüre dann ein großes Schild "Firma X 2. Stock Tür Z". Und an der Türe natürlich erneut ein riesen Schild. An der Stiegentüre ein großer Briefkasten nur für die Firma.

Das hat ewig funktioniert, seit etwa 2010 aber bringt die Post manchmal (z.B. Urlaubszeit mit Ferialkräften) keine Post weil keine Türnummer.

Was alles ohne korrekte Anschrift geht, ist eine andere Sache, eine Freundin schickt mit vor ca. 25 Jahren Urlaubskarten, mit meinem Namen und meiner Festnetztelefonnumer, ich hab ihre Karten verspätet aber doch bekommen ....

LG Tom
 
Hi,

Mir fehlt bei den Klingelschildern schon der Bezug zu Artikel 2 Absatz 1 der DSGVO.

die gibt es in Österreich auch nicht. Die wird im juristischen Verkehr auch nur zum Tragen kommen, wenn ein Gesetz dagegen verstoßen sollte.

Eine Klage eines Österreichers weil ein österreichisches Unternehmen gegen die DSGVO verstoßen würde, müsste von Gerichten an sich abgewiesen werden.

Genauso als würde ein Österreicher einen anderen österreicher wegen Verstoß gegen ein portugiesisches Waffengesetz klagen.


In Österreich ist die DSGVO durch zwei Rechtsakte verwirklicht worden, Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 und des Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018.

Damit werden - neben einigen Schweinereien - das Datenschutzgesetz erlassen und das vorhandene Datenschutzgesetz 2000 aufgehoben.


In Österreich musst Du also grundsätzlich nach österreichischen Gesetzten vorgehen, die durchaus auch strenger sind, als das EU Recht. Einen Verstoß gegen die DSGVO kannst Du an sich nur im Rahmen einer VwGH oder eventuell VfGH Beschwerde geltend machen, und damit kannst Du nur das Gesetz bekämpfen.


Das viele Menschen (auch in Deutschland, was glaubst Du wie viele Forennutzer auf einmal die Löschung all ihrer Beiträge wünschen wegen der DSGVO) das nicht verstehen, und - weil sie es im Fernsehen gesehen haben - auf einmal mit der DSGVO kommen statt korrekt mit dem Datenschutzgesetz ist halt Dummheit.

Die MA63 hat aber zu prüfen, ob eine Beschwerde die Rechte der Menschen verletzt, auch wenn in der Beschwerde selbst falsche Termini und Gesetze genannt werden.

Die MA 63 musste also prüfen, ob das Anbringen von Personendaten wie Namen an öffentlich zugänglichen Orten durch die Hausverwaltung/-inhabung zulässig ist oder nicht.

Das Thema wurde zumindest schon vor 20 Jahren in einem Beitrag im "Der Hausbesitz", einer Monatszeitschrift des Zentralverbandes Haus und Eigentum angesprochen.

LG Tom
 
Hi,



eigentlich immer, sie muss in nationales Recht umgesetzt werden.

Die DSGVO ist ein Hybrid aus Verordnung und Richtlinie.

LG Tom
Bei der DSGVO gilt doch folgendes:
Im Gegensatz zur Richtlinie 95/46/EG, die von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden musste, gilt die Datenschutz-Grundverordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten ab dem 25. Mai 2018. Die Mitgliedstaaten bringen jedoch durch Rechtsvorschriften das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten gemäß dieser Verordnung mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit in Einklang (Art. 85 und 86 der Verordnung).

Quelle: Datenschutz-Grundverordnung – Wikipedia
 
Da Österreich die DSGVO ziemlich verwässert hat, besteht ja kaum eine Gefahr der Bestrafung.
Also was jetzt? Dem steht die Behauptung der EU entgegen, dass Türschilder gar nicht betroffen wären. Und in Österreich können, glaubt man den Medien, sehr wohl Strafen für Namen an Türschildern verhängt werden.
 
Also was jetzt? Dem steht die Behauptung der EU entgegen, dass Türschilder gar nicht betroffen wären. Und in Österreich können, glaubt man den Medien, sehr wohl Strafen für Namen an Türschildern verhängt werden.
Das frage ich mich auch. Der Mieter, welcher sich wegen seines Namens auf dem Klingelschild beschwert hat, hat ja mit der DSVGO argumentiert. Sowohl die EU-Kommission als auch die deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte vertreten die Ansicht, dass die DSVGO diesen Bereich gar nicht regelt.

Bislang hat aber auch noch keiner die geheimnisvolle österreichische Regelung, die von Vermietern ohne Zustimmung des Mieters auf Türklingeln angebrachte Namen verbietet, klar benennen können.
 
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