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Gast
(Gelöschter Account)
Das Ding ist ja für jeden Menschen runterladbar und lesbar, hab nix wirklich geregeltes gefundenDas frage ich mich auch. Der Mieter, welcher sich wegen seines Namens auf dem Klingelschild beschwert hat, hat ja mit der DSVGO argumentiert. Sowohl die EU-Kommission als auch die deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte vertreten die Ansicht, dass die DSVGO diesen Bereich gar nicht regelt.
Bislang hat aber auch noch keiner die geheimnisvolle österreichische Regelung, die von Vermietern ohne Zustimmung des Mieters auf Türklingeln angebrachte Namen verbietet, klar benennen können.