Geht es wirklich noch dümmer?

Echt?
Ist mir noch nicht aufgefallen.

Wie orientiert man sich dann dort, in einem Wohnhaus in dem auf einem Stockwerk eine Vielzahl an Wohnungen liegt, um den Mayer zu finden? Üblicherweise geht das über die Zahlenreihenfolge der Türnummern.

@Mitglied #89067
Verarscht er uns, oder wie?
Türnummern gibt es hier nicht. Auf dem Klingelschild steht üblicherweise der Nachname des Wohnungsinhabers bzw. des Mieters.

Die Kombination aus Straßenname, Hausnummer und Nachname wird als ausreichend angesehen.
 
yep! ich seh schon wahre horrorbilder in den städtischen wohnhausanlagen vor mir! endlose heerscharen an heimhilfen, paketboten, pizzaboten, briefträger und andere vom namenschild abhängigen, werden orientierungslos und wehklagend in den wohnanlagen der städte herumirren, weil statt dem vertrauten margarete pifftlhuber auf einmal top 23 am klingelschild steht ... :shock:

Bei de Postler is des eh wurscht, de kennan eh ned Lesen....:D
 
was nun ich wieder nicht nachvollziehen kann.
Schriftliche Mitteilung an die Hausverwaltung, daß man künftig nicht den Namen, sondern nur die Tür-Nummer an der Klingel haben möchte. Also, woran scheitert's?

Email - kann verloren gehen, Brief ebenso (Briefe kosten noch Geld, wer muss das bezahlen?). Dann die Logistik der Ablage: Wenn von den 220k nur 10% den Namen weg haben wollen, sind das 22.000. Dann muss das manuell nach Adresse sortiert werden. Die 22k schreiben das dann ja auch nicht binnen einer Woche, sondern irgendwann. Und so wird das in einem Aufwaschen erledigt und aus.
 
auf meinem gartentor
sofern Du der Eigentümer bist: nein; solltest Du der Mieter sein: warten, bis er das Namensschild NICHT austauscht, und ihn dann mit einer deftigen Klage eindecken - zumindest ist dies die kürzlich veröffentlichte Empfehlung des Datenschutzrates (ja, kaum zu glauben, wir sind die Bürger von Schilda).
 
ah, alles klar: deshalb müssen jetzt die Namensschilder von den Klingelanlagen weg.
Ich glaube es ist eher eine Reaktion darauf.
Kann man die Haustüre mit Code öffnen, würde eine Klingelanlage ned notwendig sein.

Türnummern gibt es hier nicht. Auf dem Klingelschild steht üblicherweise der Nachname des Wohnungsinhabers bzw. des Mieters.

Die Kombination aus Straßenname, Hausnummer und Nachname wird als ausreichend angesehen.
Ahh ok.....und wie ist das mit der Orientierung in den Stockwerken dann, wie in von mir beschriebenen Beispiel?
Rennt man dann kreuz und quer durch das Stockwerk und sucht auf den Türschildern den Namen?
wahlwerbende parteien haben zugriff auf das wählerverzeichnis. da musst nur im excel filtern
Ja eh.....aber ich bin mir ned so sicher ob das ob sich das Wählerverzeichnis mit Exel kompatibel ist.
Aber man kann nach Sprengel filtern......ok...dann war der umherwandernde Wahlkämpfer ein schlechtes Beispiel.
Ersetzen ich ihm durch eine andere Person, die bestimmte Absichten hat. :)
Jo genau - und wer garantiert , dass die Codes nicht an dritte, unbefugte Personen weitergegeben werden?:hmm:

Der Inhaber.
Die Codes sind personenbezogen. Ähnlich einer Zutrittskarte.
Es lässt sich feststellen, dass ein bestimmter Code zum Öffnen der Haustüre benutzt wurde. Im Anlassfall lässt sich das zuordnen und diese Person ist dann natürlich in Erklärungsnot, wenn sie meint den Code weiter gegeben hat.....was man ned darf. Ist der Code ausgespäht worden, dann ist das wie ein verlorener oder gestohlener Schlüssel.
 
Der Inhaber.
Die Codes sind personenbezogen. Ähnlich einer Zutrittskarte.
Es lässt sich feststellen, dass ein bestimmter Code zum Öffnen der Haustüre benutzt wurde. Im Anlassfall lässt sich das zuordnen und diese Person ist dann natürlich in Erklärungsnot, wenn sie meint den Code weiter gegeben hat.....was man ned darf. Ist der Code ausgespäht worden, dann ist das wie ein verlorener oder gestohlener Schlüssel.
Genau darin liegt das Problem der elektronischen Zutrittskontrolle!:hmm:
 
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