Geht es wirklich noch dümmer?

Wo liegt hier eigentlich das Problem?:schulterzuck:
Straße, Hausnummer und Top - völlig ausreichend!:)
 
Naja, man kann nie nachvollziehen, wer und wieviele Personen letztendlich den Code kennen!;)
Beim Schlüssel ist jederzeit nachvollziebar, wieviele es davon gibt und wer in bekommen hat!
Wie bereits erwähnt: Die Codes sind Personenbezogen: Der DHL-Bote bekommt den Code 1234 für den einmaligen Gebrauch, das Pflegepersonal bekommt den Code 5678 für den Gebrauch am Mo, Mi, Fr, für die Zeit von 11h-15h......etc, etc....
Ein Schlüssel kann man auch ...unerlaubt....nachmachen.

aber nur solange, bis auch das verboten wird. .
Glaub ich nicht, weil die (Wohnungs-) Türen nicht die Öffentlichkeit betreffen.
Außerdem merke ich noch an, dass auf Antrag ja durchaus die Möglichkeit besteht den Namen an die Klingelanlage anzubringen, wenn das gewünscht ist.
 
Wie bereits erwähnt: Die Codes sind Personenbezogen: Der DHL-Bote bekommt den Code 1234 für den einmaligen Gebrauch, das Pflegepersonal bekommt den Code 5678 für den Gebrauch am Mo, Mi, Fr, für die Zeit von 11h-15h......etc, etc....
Ein Schlüssel kann man auch ...unerlaubt....nachmachen.

Ein Code für den einmaligen Gebrauch erfordert aber auch eine Löschung desselben nach dem Gebrauch!;)
Und ein zeitgesteuerter Code garantiert nicht, dass nicht auch andere diesen kennen und sich eben auch genau zu dieser Zeit Zutritt verschaffen!;)
 
Außerdem merke ich noch an, dass auf Antrag ja durchaus die Möglichkeit besteht den Namen an die Klingelanlage anzubringen, wenn das gewünscht ist.
ja, das ist richtig. Daher meine ich ja, daß der einfachere Weg gewesen wäre, die Antragspflicht bzw. -möglichkeit für den Wunsch nach Nicht-Aufscheinen des Namens einzuführen.
Denn ich denke, viele meist ältere Menschen, die weiterhin ihren Namen am Klingelschild wollen, werden sich vielleicht gar nicht so leicht tun, da jetzt formelle Anträge an die Hausverwaltungen usw. einzubringen.
 
Ein Code für den einmaligen Gebrauch erfordert aber auch eine Löschung desselben nach dem Gebrauch!
Der ist so generiert, dass er sich dann selber nach dem Gebrauch löscht.
Bei einem vierstelligen Code hätte man 10.000 Möglichkeiten....bis die alle aufgebraucht sind...…..
Und ein zeitgesteuerter Code garantiert nicht, dass nicht auch andere diesen kennen und sich eben auch genau zu dieser Zeit Zutritt verschaffen
Natürlich wäre das auch möglich, nix ist 100%.....aber die berechtigte Person darf den Code nicht weitergeben, und ist somit auch verantwortlich, wenn damit Macheloikes betrieben wird.
...nicht wenns ein aktuelles, mit Patentschutz belegtes, System ist;)
….mit entsprechendem Know-How...…..:hmm:

...und verlieren kannst ihn auch...…..ok, den Code kannst auch vergessen.....
 
Wird der Code auch geändert wenn der Briefträger wechselt, oder der Prospektausträger, oder die/das Reinigungsfirma/personal....usw.;)
 
was in dem zusammenhang natürlich auch nicht uninteressant ist: als logische folge dürfte es dann aber auch nicht erlaubt sein am briefkuvert den namen anzubringen! kann dann recht lustig werden, wenn dort kein single sondern eine familie wohnt. werden die dann numeriert, damit man weiß wem der brief gehört? :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Gemäß Personenstandsgesetz allerdings nur bis 30 Jahre nach dem Tod, dann darf der Name wieder drauf. Es muss also nicht jeder alte Grabstein anonymisiert werden :)
 
Wird der Code auch geändert wenn der Briefträger wechselt, oder der Prospektausträger, oder die/das Reinigungsfirma/personal....usw.;)
Die Post hat einen Generalcode......wie den Generalschlüssel.
Wie das mit Prospektausträgern ist, wird wohl individuell geregelt werden, ob die Firma einen bekommt oder jeder einzelne Prospektausträger.
Reinigungspersonal detto.
Ist ned komplizierter, als das derzeitige Schlüsselsystem. Eher im Gegenteil.
Klar kann der Code ned zu 100% Missbrauch verhindern, aber möglicherweise leichter aufklären, und Gelegenheitstäter sehr stark einschränken.
 
der ungefähr genau so lang geheim bleiben wird, die der postschlüssel exklusiv nur postler hatten ... :D
...der wurde mittlerweile millionenfach kopiert und wahllos ausgegeben - zurückgegeben wurde nie einer!:D
Wobei die BG-u. Z-Schlüssel eigentlich mit der Einführung der EU-Postkästen abgeschafft werden sollten!
Vorgesehen war nämlich, dass die neuen PK Wasserdicht sind und ausserhalb montiert werden!;)
 
der ungefähr genau so lang geheim bleiben wird, die der postschlüssel exklusiv nur postler hatten ... :D

eh...aber im Unterschied zum Schlüsselsystem, lässt sich der Code ohne viel Aufwand regelmäßig ändern.
Und mit einem veraltetem Code wird man nix anfangen können.
Außerdem ist e dann im Anlassfall der Personenkreis stark eingeschränkt, weil es sich ja zuordnen lässt, wer mit welchem Code die Haustüre öffnete.

Nachtrag: Außerdem kann der Postler-Code ja auch zeitlich eingeschränkt werden, was die Möglichkeit auf Macheloikes auch reduziert.....im Gegensatz zum millionenfach kopierten Postlerschlüssel, der ja jederzeit für sinistere Absichten einsatzbereit ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
eh...aber im Unterschied zum Schlüsselsystem, lässt sich der Code ohne viel Aufwand regelmäßig ändern.
Und mit einem veraltetem Code wird man nix anfangen können.
Außerdem ist e dann im Anlassfall der Personenkreis stark eingeschränkt, weil es sich ja zuordnen lässt, wer mit welchem Code die Haustüre öffnete.
Wer trägt denn die Kosten für ein regelmässiges Update und wer machts?
Würdest Du Deinen Zutrittscode nie und nimmer an Deine Besucher und Mitbewohner (Familie und Freunde) weitergeben?
Bist Du Dir dann absolut sicher dass von Diesen der Code nicht weitergeben wird?
Wenn doch dann hältst eh Du Deinen Kopf hin - ist ja schließlich Dein Code!:D
 
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