B
Gast
(Gelöschter Account)
Wo liegt hier eigentlich das Problem?
Straße, Hausnummer und Top - völlig ausreichend!
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Wie bereits erwähnt: Die Codes sind Personenbezogen: Der DHL-Bote bekommt den Code 1234 für den einmaligen Gebrauch, das Pflegepersonal bekommt den Code 5678 für den Gebrauch am Mo, Mi, Fr, für die Zeit von 11h-15h......etc, etc....Naja, man kann nie nachvollziehen, wer und wieviele Personen letztendlich den Code kennen!
Beim Schlüssel ist jederzeit nachvollziebar, wieviele es davon gibt und wer in bekommen hat!
Glaub ich nicht, weil die (Wohnungs-) Türen nicht die Öffentlichkeit betreffen.aber nur solange, bis auch das verboten wird. .
In Bezug auf das „Nichtgefundenwerden“ sind wir im Vorteil.
Wie bereits erwähnt: Die Codes sind Personenbezogen: Der DHL-Bote bekommt den Code 1234 für den einmaligen Gebrauch, das Pflegepersonal bekommt den Code 5678 für den Gebrauch am Mo, Mi, Fr, für die Zeit von 11h-15h......etc, etc....
Ein Schlüssel kann man auch ...unerlaubt....nachmachen.
ja, das ist richtig. Daher meine ich ja, daß der einfachere Weg gewesen wäre, die Antragspflicht bzw. -möglichkeit für den Wunsch nach Nicht-Aufscheinen des Namens einzuführen.Außerdem merke ich noch an, dass auf Antrag ja durchaus die Möglichkeit besteht den Namen an die Klingelanlage anzubringen, wenn das gewünscht ist.
...nicht wenns ein aktuelles, mit Patentschutz belegtes, System istEin Schlüssel kann man auch ...unerlaubt....nachmachen.
Der ist so generiert, dass er sich dann selber nach dem Gebrauch löscht.Ein Code für den einmaligen Gebrauch erfordert aber auch eine Löschung desselben nach dem Gebrauch!
Natürlich wäre das auch möglich, nix ist 100%.....aber die berechtigte Person darf den Code nicht weitergeben, und ist somit auch verantwortlich, wenn damit Macheloikes betrieben wird.Und ein zeitgesteuerter Code garantiert nicht, dass nicht auch andere diesen kennen und sich eben auch genau zu dieser Zeit Zutritt verschaffen
...nicht wenns ein aktuelles, mit Patentschutz belegtes, System ist
jetzt wird's wohl a bissl kompliziertWird der Code auch geändert wenn der Briefträger wechselt, oder der Prospektausträger, oder die/das Reinigungsfirma/personal....usw.
...ist es auchjetzt wird's wohl a bissl kompliziert
jetzt wird's wohl a bissl kompliziert
Die Post hat einen Generalcode......wie den Generalschlüssel.Wird der Code auch geändert wenn der Briefträger wechselt, oder der Prospektausträger, oder die/das Reinigungsfirma/personal....usw.
Die Post hat einen Generalcode......wie den Generalschlüssel.
...der wurde mittlerweile millionenfach kopiert und wahllos ausgegeben - zurückgegeben wurde nie einer!der ungefähr genau so lang geheim bleiben wird, die der postschlüssel exklusiv nur postler hatten ...
der ungefähr genau so lang geheim bleiben wird, die der postschlüssel exklusiv nur postler hatten ...
Wer trägt denn die Kosten für ein regelmässiges Update und wer machts?eh...aber im Unterschied zum Schlüsselsystem, lässt sich der Code ohne viel Aufwand regelmäßig ändern.
Und mit einem veraltetem Code wird man nix anfangen können.
Außerdem ist e dann im Anlassfall der Personenkreis stark eingeschränkt, weil es sich ja zuordnen lässt, wer mit welchem Code die Haustüre öffnete.