inzestgesetz abschaffen nürnberger inzestprozess

Macht nix. Schade, dass die Deutsche Variante nicht mehr da ist.
[h=1]§ 173 Beischlaf zwischen Verwandten[/h] (1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.




Und der vollständigkeit halber der Eidgenössische Text:
[h=5]Art. 213 Inzest[/h] [SUP]1[/SUP] Wer mit einem Blutsverwandten in gerader Linie oder einem voll- oder halbbürtigen Geschwister den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
[SUP]2[/SUP] Unmündige bleiben straflos, wenn sie verführt worden sind.
 
Zurecht hat Gogolores auf eine Unterscheidung hingewiesen. Im StGB gibt es eine Reihe von Bestimmungen, die Personen - und vor allem Minderjährige - vor sexuellem Missbrauch und sexueller Gewalt schützen sollen.
Ich glaube, dass Unzucht mit Minderjährigen verboten sein muss. Ich finde aber, dass Unzucht mit Person, mit der er in absteigender Linie verwandt sind, wie es so unschön sperrig im Gesetz heißt, ein weit größeres Verbrechen ist und folglich auch härter bestraft werden muss: zu wem sollte die Person, mit der er in absteigender Linie verwandt ist noch Vertrauen aufbauen können?
Ist ein Inzestverbot darüber hinaus zweckmäßig und notwendig?
mit letzter Sicherheit!
 
Die Verwandtschaft ist aber nicht ein erschwerender Tatbestand von Missbrauch von Minderjährigen, sondern ein ganz eigenes Delikt. Wenn Du Dir den Paragraphen ansiehst, stellst Du fest, dass das Gesetz hier auch nicht automatisch davon ausgeht, dass der/die Ältere Täter und der/die Jüngere Opfer ist. Grundsätzlich sind beide zu bestrafen.

Und zum Beispiel: Abs 2 (Verführung) schließt Nötigung aus. Wenn ein Vater seine Tocher oder eine Mutter ihren Sohn zum Beischlaf verführt, kann er/sie sie/ihn nicht gleichzeitig genötigt haben und umgekehrt, wenn er/sie sie/ihn genötigt hat, kann er/sie sie/ihn nicht verführt haben, weil Verführung und Nötigung ganz verschiedene Dinge sind.
 
Ich finde aber, dass Unzucht mit Person, mit der er in absteigender Linie verwandt sind, wie es so unschön sperrig im Gesetz heißt, ein weit größeres Verbrechen ist und folglich auch härter bestraft werden muss

Wenn beide erwachsen und im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind ....... wen von beiden bestrafst du dann?
 
du leider leseunkundiger
ein hirni und ein gogo
tolle kombi
les den ersten beitrag und sogar du könntest das chekkkkken.

dein intellllekkkkt wird dich richten.
 
Wenn beide erwachsen und im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind ....... wen von beiden bestrafst du dann?
Wie so oft erweist sich die Fähigkeit, Lesen zu können, als Vorteil, wenn man Internet benützt:
(3) Wer mit seinem Bruder oder mit seiner Schwester den Beischlaf vollzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten zu bestrafen.

Ich finde die Formulierung klar wie Glas.
Ansonsten gilt natürlich, falls einer (oder beide) jünger als 19 ist,

(4) Wer zur Zeit der Tat das neunzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist wegen Blutschande nicht zu bestrafen, wenn er zur Tat verführt worden ist.

wobei der Nachsatz
wenn er zur Tat verführt worden ist sehr schwammig ist, und möglicher Weise mehr Schlupflöcher bietet, als Möglichkeiten für den Staatsanwalt.

 
Gogo hat aber nicht Bruder und Schwester gemeint, sondern:
Person, mit der er in absteigender Linie verwandt

wenn also z. B.der 20-jährige Sohn (weil Töchter mit ihren Vätern ja absolut nicht schlafen wollen) mit seiner Mutter den Beischlaf vollzieht.....

Edit: das ist wirklich ein sperriger Begriff: absteigende Verwandtschaft...Mutter -Sohn ist Gerade Linie...was ist absteigende Verwandschaft?

Trotzdem:
Wie wird aber mein Beispiel strafrechtlich beurteilt?
 
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Das ist wieder ganz, ganz klar geregelt, denn soweit ich lesen kann steht da für den Sohn:
(1) Wer mit einer Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt ist, den Beischlaf vollzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
Hier spielt es keine Rolle, wer verführt, wogegen die Mama mit folgendem bedroht ist:
(2) Wer eine Person, mit der er in absteigender Linie verwandt ist, zum Beischlaf verführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
Sollte ihr allerdings die Verführung nicht nachgewiesen werden denke ich, gilt 1., sie gehen dann beide maximal 1 Jahr Sackelen picken.
 
Wobei das Gesetz keine Mindeststrafe nennt. Soll auch noch klar gesagt werden. Und ich habe zu dem Fall, den Du gezimmert hast, keine private Meinung.
 
Und ich habe zu dem Fall, den Du gezimmert hast, keine private Meinung.
Schon klar, deshalb wollte ich es ja auch nur im juristischen Sinne wissen....;)

Trotzdem bin ich mir noch nicht ganz im Klaren was/wer mit "Verwandschaft in absteigender Linie" gemeint ist.....ist es dasselbe wie in "gerader Linie" (also Mutter-Sohn/Tochter, Vater - Sohn/Tochter, Opa/Oma-Enkel.......) oder sind damit Geschwister gemeint?
 
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Trotzdem bin ich mir noch nicht ganz im Klaren was/wer mit "Verwandschaft in absteigender Linie" gemeint ist.
Absteigend geht von Oma/Opa über Mama/Papa bis Tochter/Sohn. Es ist die gerade Linie, und zwar vom Älteren zum Jüngeren.

Ich denke, der Gesetzgeber geht - zu Recht - davon aus, dass das Vergehen des Älteren höher zu bestrafen ist, als das des Jüngeren. Er impliziert ein gewisses Abhängigkeisverhältnis, das aber in Deinem Fall nicht mehr gegeben sein muss. Ich denke, ein 50 Jähriger Vater, der seine 30 Jährige Tochter verführt, insbesondere wenn sie materiell unabhängig und nicht im selben Haushalt wohnhaft ist, wird leichter bestraft werden, als wenn er ein minderjähriges Kind, das in seiner Obhut steht, verführt (was für mich das allerletzte ist).

Wie gesagt, ich sehe kein Mindeststrafmaß, ich bin kein Jurist, aber ich denke, der Richter kann sehr frei entscheiden, von 0 bis Maximalstrafe, es hängt vermutlich von den Umständen wie Freiwilligkeit, Abhängigkeit, zu befürchtender Schaden etc. ab.
 
wobei etwas geklärt sein sollte:

es wird vom gesetzgeber ausschliesslich der vaginale geschlechtsverkehr unter strafe gestellt

wenn also das schwesterchen ihrem brüderchen einen veritablen BJ angedeihen lässt oder sohn mit mutter nen heftigen AV hinlegt, so bleibt dies straffrei
 
wenn also das schwesterchen ihrem brüderchen einen veritablen BJ angedeihen lässt oder sohn mit mutter nen heftigen AV hinlegt, so bleibt dies straffrei
So einfach geht es nicht. Hier steht zwar Beischlaf, im Gesetz, das sich mit Unzucht an Minderjährigen oder sexueller Nötigung beschäftigt, ist der Begriff aber viel weiter gefasst. Und ich denke, dass diese Einschränkung auch nicht im Interesse des Gesetzgebers lag. Also selbst wenn das Gesetz hier einen Fehler hat gibt es andere, nach denen das Delikt durchaus strafbar sein könnte. Und nicht nur hier im Forum gibt es jede Menge Leute, die sehr früh in ihrer Entwicklung durch solche oder ähnliche Vergehen für ihr Leben geschädigt wurden. Ein verstärkter Schutz ist mehr als angebracht, das Strafmaß erscheint mir eher knapp bemessen, wenn ich es mit der Strafandrohung für Eigentumsdelikte vergleiche.
 
Alles in allem ist das Thema unter aller Sau...

Ich will nicht mal über sowas nachdenken... Wie kommt man nur auf sowas :fragezeichen:
 
Alles in allem ist das Thema unter aller Sau...
Danke. Du wirfst alle in einen Topf? Die, die härtere Strafen fordern genau wie die, die das Delikt abschaffen wollen? :kopfklatsch:

Und wie man auf sowas kommt? Ganz einfach: Man hat Freunde, die davon betroffen sind. Und möchte dafür sorgen, dass Kinder auch weiterhin den - oft wirkungslosen - Schutz des Gesetzes genießen können.
 
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Vor etwa einem Jahr war das. Und es ist aus einem anderen Thread ausgegliedert worden. In der Folge wurde, so sehe ich das, konstruktiver diskutiert als es jetzt der Fall ist. Dieser Thread hier, der konnte nicht gut gehen. Denn im Eingangsposting wurde zunächst ein abscheulicher Missbrauchsfall zitiert und im Anschluss daran die Strafbarkeit des Inzests in Frage gestellt.

Das erste Thema gehört in die Schublade "Fritzl". Also in die Kategorie "brutale Ausnutzung einer Machtposition". Eine Diskussion darüber kann noch so lange geführt werden, am Ende muss wohl immer stehen: Das ist ein schweres Verbrechen.

Die Frage nach der Beurteilung des Inzests ist, sofern er im beiderseitigen Einvernehmen und freiwillig erfolgt, nicht mit diesem einfachen Satz abgetan. Was jetzt keinesfalls heißt, dass ich den Inzest befürworte.
 
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Aus genau diesem Grund will ich in diesem Thread das Thema nicht diskutieren.

Offen gestanden ging es mir sehr schlecht, als ich den Eingangspost gelesen hatte. Es wurden hier meiner Meinung nach bewußt irreführend zwei Themenbereiche in einen Kontext gesetzt. Auf diese Weise werden Grenzen in der Wahrnehmung verwischt und die Diskussionswürdigkeit sexuellen Mißbrauchs unter dem Deckmäntelchen liberaler Sexualvorstellungen hinsichtlich Inzest untergejubelt.

Ich verstehe nicht, wie man ausgerechnet dieser Vorgehensweise Vorschub leisten kann, indem man das Thema Inzest in diesem Thread diskutiert.
 
Ich gebe Fritzie Recht. Wobei die "Diskussion" sachlicher wurde und sich gegen Ende einfach auf den Strafrahmen bezog: wie ist die Strafandrohung, wie viel Strafe für wen, wer darf was (oder auch nicht).

Aus verschiedenen Gründen, auf die ich hier nicht eingehen möchte, habe ich die Fälle von sexuellem Missbrauch, die die Massen in den letzten Jahren begeisterten, nicht verfolgt. Ich kenne also auch den Fall, der hier als Ausgangspunkt verwendet wurde, nicht, gehe aber davon aus, dass er, wie alle anderen, auch die, die nicht in die Medien kommen, sehr ungustiös ist.
 
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