#MeToo - sexuelle Belästigung...

Es stellt sich die Frage, ob man Verjährungsfristen bei Sexualdelikten nicht verlängern sollte. #metoo ist ja auch dazu da, unbefriedigende Rechtslagen zu ändern oder zumindest Denkanstöße diesbzgl. zu liefern.

Diese Frage ist für österreichisches Strafrecht eindeutig mit "nein" zu beantworten. Ich kenne die Rechtslage in den USA nicht, in Österreich sind die vorhandenen Regelungen betreffend Verjährung meines Erachtens völlig ausreichend. Je nach angedrohtem Strafrahmen ist auch die Verjährung demensprechend angepasst. Für die (einfache, einmalige) Vergewaltigung ohne schwere Körperverletzung als Beispiel tritt die Verjährung frühestens 10 Jahre nach der Tat ein (§ 201 Abs. 1 iVm § 57 Abs. 3 StGB). Sofern sich das Opfer bis dahin nicht gemeldet hat, dann sollte auch mal Schluss damit sein (einige besonders schwerwiegende Delikte verjähren ohnehin niemals (vgl. § 57 Abs. 1 StGB). In Österreich regt die Regierung ohnehin eine nochmalige Verschärfung der Strafen von Sexualdelikten an (und damit einhergehend auch eine Verlängerung der Verjährungsfristen). Keine Frage, die Strafe muss immer im Verhältnis zur (objektiven) Tat und zur subjektiven Seite des Täters passen. Wenn die Anklagebehörde nun nach mehr als 10 Jahren von solchen Fällen erfährt, ist immer die Frage zu stellen "warum erst jetzt". Auch das Opfer kennt die Verjährungsfristen oder hat sich sicherlich nach der Tat darüber informiert und zumindest genügend Zeit, sich darüber zu informieren. Jedenfalls hat auch jeder Täter/jede Täterin das Recht auf Straffreiheit, wenn diese Fristen überschritten wurden, sofern es die Verjährungsbestimmungen zulassen.
 
Diese Frage ist für österreichisches Strafrecht eindeutig mit "nein" zu beantworten. Ich kenne die Rechtslage in den USA nicht, in Österreich sind die vorhandenen Regelungen betreffend Verjährung meines Erachtens völlig ausreichend. Je nach angedrohtem Strafrahmen ist auch die Verjährung demensprechend angepasst. Für die (einfache, einmalige) Vergewaltigung ohne schwere Körperverletzung als Beispiel tritt die Verjährung frühestens 10 Jahre nach der Tat ein (§ 201 Abs. 1 iVm § 57 Abs. 3 StGB). Sofern sich das Opfer bis dahin nicht gemeldet hat, dann sollte auch mal Schluss damit sein (einige besonders schwerwiegende Delikte verjähren ohnehin niemals (vgl. § 57 Abs. 1 StGB). In Österreich regt die Regierung ohnehin eine nochmalige Verschärfung der Strafen von Sexualdelikten an (und damit einhergehend auch eine Verlängerung der Verjährungsfristen). Keine Frage, die Strafe muss immer im Verhältnis zur (objektiven) Tat und zur subjektiven Seite des Täters passen. Wenn die Anklagebehörde nun nach mehr als 10 Jahren von solchen Fällen erfährt, ist immer die Frage zu stellen "warum erst jetzt". Auch das Opfer kennt die Verjährungsfristen oder hat sich sicherlich nach der Tat darüber informiert und zumindest genügend Zeit, sich darüber zu informieren. Jedenfalls hat auch jeder Täter/jede Täterin das Recht auf Straffreiheit, wenn diese Fristen überschritten wurden, sofern es die Verjährungsbestimmungen zulassen.
Dieses Recht gestehe ich einem Täter nicht zu, und ich empfinde sehr viele Verjährungsfristen als zu kurz - insbesondere aber bei Sexualdelikten. Wenn die Beweislage zu dürftig ist, und das ist bei lange zurückliegenden Fällen regelmäßig der Fall, gibt's eh keine Verurteilungen, aber es sollte mE nicht daran scheitern, dass formelle Verjährung eingetreten ist.
 
und wenn er ihre Hand von seiner Hose nicht wegtun kann,
Wenn die Hand schon an oder in der Hose ist, dann ist es bereits sexuelle Belästigung, unabhängig, ob der Mann "stark genug" ist, um die Hand wegzuschieben...
dann nur aus Angst vor dem weitaus kräftigeren Mann
Man wil es nicht glauben, aber es gibt noch viele andere Wege, um als Frau einen Mann gegen seinen Willen gefügig zu machen...
Warum fällt mir da jetzt gerade die Zahnärztin vom Film "Kill the boss" ein? (Nur mal so um EIN Beispiel von vielen zu nennen...

Mr. Salt
 
Dieses Recht gestehe ich einem Täter nicht zu, und ich empfinde sehr viele Verjährungsfristen als zu kurz - insbesondere aber bei Sexualdelikten. Wenn die Beweislage zu dürftig ist, und das ist bei lange zurückliegenden Fällen regelmäßig der Fall, gibt's eh keine Verurteilungen, aber es sollte mE nicht daran scheitern, dass formelle Verjährung eingetreten ist.
Ist ein zweischneidiges Schwert...
Einerseits verstehe ich Deine Argumentation und bin auch der Meinung, dass wirkliche Täter einer bestimmten Tat (und da gehören Sexualdelikte für mich eindeutig dazu) auch nach sehr langer Zeit noch zur Rechenschaft gezogen gehören...
Andererseits aber kann man damit (und gerade bei Fällen, wo es keine Beweismaterialien mehr gibt) viel Schindluder treiben und ein Rufmord - gerade bei Sexualdelikten - ist auch durch eine reine Behauptung schnell geschehen... Auch bei einem Freispruch, ein schaler Bei- und Nachgeschmack bleibt immer bestehen...

Just my 2 cents,
Mr. Salt
 
Ist ein zweischneidiges Schwert...
Einerseits verstehe ich Deine Argumentation und bin auch der Meinung, dass wirkliche Täter einer bestimmten Tat (und da gehören Sexualdelikte für mich eindeutig dazu) auch nach sehr langer Zeit noch zur Rechenschaft gezogen gehören...
Andererseits aber kann man damit (und gerade bei Fällen, wo es keine Beweismaterialien mehr gibt) viel Schindluder treiben und ein Rufmord - gerade bei Sexualdelikten - ist auch durch eine reine Behauptung schnell geschehen... Auch bei einem Freispruch, ein schaler Bei- und Nachgeschmack bleibt immer bestehen...
Daran ändert eine Verjährungsfrist gar nix. Im Gegenteil - bei Peter Pilz bleibt insbesondere deswegen ein schaler Beigeschmack, weil der eine Fall wegen Verjährung zu den Akten gelegt wurde, und somit inhaltlich nichts geklärt werden konnte.

Die Verjährungsfrist schützt vor allem Täter, für deren Verfehlungen es sehr wohl noch Beweise gäbe.
 
Daran ändert eine Verjährungsfrist gar nix. Im Gegenteil - bei Peter Pilz bleibt insbesondere deswegen ein schaler Beigeschmack, weil der eine Fall wegen Verjährung zu den Akten gelegt wurde, und somit inhaltlich nichts geklärt werden konnte.

Die Verjährungsfrist schützt vor allem Täter, für deren Verfehlungen es sehr wohl noch Beweise gäbe.
Wie gesagt, bei Beweisen von Straftaten bin ich voll und ganz bei Dir... Nur dem Bashing kann ich nichts abgewinnen... ok, das kann zeitnah auch erfolgen, aber ich hinterfrage schon die eine oder andere Beschuldigung, die ohne stichhaltige Fakten zig Jahre später aufs Tapet kommen...

Und wie das Gefühl des Beschuldigten ohne jeglicher Grundlage ist, durfte ich vor ca. 18 Jahren am eigenen Leib erfahren...
Lange Geschichte, aber in Kurzform versuche ich es:
Mittlerweile Ex kam während des Sex drauf, dass sie nicht mehr will (obwohl ursprünglich die Initiative von ihr ausging). Daraufhin beendete ich die Interaktion unverzüglich und als ich am nächsten Morgen aufstand, war sie ablehnend mir gegenüber, auf die Frage, was los sei, kam wortwörtlich folgende Antwort: "Was soll los sein, Du hast mich gestern vergewaltigt!"

Ich mag mir gar nicht ausmalen was passiert wäre, wenn sie mit der Behauptung an die Öffentlichkeit gegangen wäre...

Mr. Salt
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Darf man linkslinke seit neuestem aufs grauslichste belästigen?

Hat das irgendwer gesagt?? Wie kommst du auf diese schräge Idee??

Warum hätte sie vernünftig sein sollen und die Straßenseite wechseln?

Um dieser Belästigungssituation von vorne herrein aus dem Weg zu gehen? Nein sie kann natürlich auch so wie sie es gemacht hat immer weiter an denen vorbei laufen und damit weiter diese unangenehme Situation heraufbeschwören. Nur muss man da halt auch schon a bisserl sehr plemplem dazu sein sich absichtlich immer wieder a paar halbstarke Idioten auszusetzten. - Wenn dir das taugt kannst du das auch ruhig machen. Die Gegend beim Praterstern könnte dazu a heißer Tipp als Anlaufstelle sein. Viel Spaß. Und wollen wir hoffen dass dir dann nicht eines Tages was passiert.

Wär's ned vernünftig gewesen, sie nicht zu belästigen und keine widerliche facebooknachricht zu schreiben?

Hat irgendwer etwas anderes gesagt?

Warum macht man das und wundert sich nachher, dass man öffentlich bloßgestellt wird?

Da musst du zu dem Lokal hin gehen und die drei Typen fragen... so wie es aussieht würdest du dich eh auch selber gerne mal in so eine unvernünftige Situation bringen...
Warum stellt man jemand öffentlich bloß und wundert sich dann das man auf 20.000.- Euro wegen übler Nachrede verklagt wird??

Warum müssen frauen "vernünftig" sein und nachts lieber nicht allein in dunklen Gassen?

Ja ich seh schon wessen Geistes Kind du bist. Müssen sie ja nicht... tu dir keinen Zwang an. Mach was du nicht lassen kannst und schau was dann dabei rauskommt... (eijei jei....)

Warum können sich manche Männer ned einfach wie ordentliche Menschen benehmen?

Musst du a) die fragen wie schon gesagt und b) können das leider manche Frauen auch nicht ;) Solche z.B. die in Foren recht halbstark tun als wollten sie wirklich Nachts alleine in den falschen Gegenden a Runde spazieren gehen.... (das war auch schon laaaange vor metoo nicht klug....)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Der Mittelfinger galt "Hatern", die Hasskommentare gepostet haben.

Es gab einen Shitstorm wegen ihres Auftritts bei einer MeeToo-Diskussion;
die Beschimpfungen gingen von "Dumme Fotze" bis hin zu Vergewaltigungsdrohungen.

Dass Jeannée das natürlich nicht erwähnt hat, ist bei dem Trottel ja aber nicht weiter verwunderlich…

Wo hast du das gelesen?
 
Hat das irgendwer gesagt?? Wie kommst du auf die Idee das es so sein könnte??



Um dieser Belästigungssituation von vorne herrein aus dem Weg zu gehen? Nein sie kann natürlich auch so wie sie es gemacht hat immer weiter an denen vorbei laufen und damit weiter diese unangenehme Situation heraufbeschwören. Nur muss man da halt auch schon a bisserl sehr plemplem dazu sein sich absichtlich immer wieder a paar halbstarke Idioten auszusetzten. - Wenn dir das taugt kannst du das auch ruhig machen. Die Gegend beim Praterstern könnte dazu a heißer Tipp als Anlaufstelle sein. Viel Spaß. Und wollen wir hoffen dass dir dann halt nicht eines Tages was passiert.



Hat irgendwer etwas anderes gesagt?



Da musst du zu dem Lokal hin gehen und die drei Typen fragen... so wie es aussieht würdest du dich eh auch selber gerne mal in so eine unvernünftige Situation bringen...
Warum stellt man jemand öffentlich bloß und wundert sich dann das man auf 20.000.- Euro wegen übler Nachrede verklagt wird??



Ja ich seh schon wesen Geistes Kind du bist. Müssen sie ja nicht... tu dir keinen Zwang an. Mach was du nicht lassen kannst und schau was dann dabei rauskommt... (eijei jei....)



Musst du a) die fragen wie schon gesagt und b) können das leider manche Frauen auch nicht ;) Solche z.B. die in Foren recht halbstark tun als wollten sie wirklich Nachts alleine in den falschen Gegenden a Runde spazieren gehen.... (das war auch schon laaaange vor metoo nicht klug....)
Das ist klassische opfertäterumkehr was du da machst. Ich frage mich ja, ob du das auch noch so lockerflockig sehen würdest, wenn deiner Tochter/nichte/wasauchimmer-IRGENFEINEfrauwirdsdochgebendiedumagst sowas passieren würde. Ach ja, dann ist die ja auch selber schuld und hätte sich halt nicht in so eine Situation begeben dürfen. :rolleyes:
 
Um dieser Belästigungssituation von vorne herrein aus dem Weg zu gehen? Nein sie kann natürlich auch so wie sie es gemacht hat immer weiter an denen vorbei laufen und damit weiter diese unangenehme Situation heraufbeschwören. Nur muss man da halt auch schon a bisserl sehr plemplem dazu sein sich absichtlich immer wieder a paar halbstarke Idioten auszusetzten. - Wenn dir das taugt kannst du das auch ruhig machen. Die Gegend beim Praterstern könnte dazu a heißer Tipp als Anlaufstelle sein. Viel Spaß. Und wollen wir hoffen dass dir dann nicht eines Tages was passiert.
In einem zivilisierten Land wie Österreich sollte keine Frau genötigt sein, wegen ein paar Trotteln die Straße zu wechseln. Wo kämen wir denn hin, wenn dies notwendig wäre? Müssten Deiner Meinung nach alle Frauen einen Slalomlauf vollführen, damit sie nicht "selbst schuld" sind, wenn sie in eine unangenehme Situation geraten?

Da musst du zu dem Lokal hin gehen und die drei Typen fragen... so wie es aussieht würdest du dich eh auch selber gerne mal in so eine unvernünftige Situation bringen...
Warum stellt man jemand öffentlich bloß und wundert sich dann das man auf 20.000.- Euro wegen übler Nachrede verklagt wird??
Ja, man wundert sich. Sie hat ja nur die veröffentlicht, was tatsächlich passiert ist. Und verurteilt wurde sie noch lange nicht dafür.
 
Das ist klassische opfertäterumkehr was du da machst. Ich frage mich ja, ob du das auch noch so lockerflockig sehen würdest, wenn deiner Tochter/nichte/wasauchimmer-IRGENFEINEfrauwirdsdochgebendiedumagst sowas passieren würde. Ach ja, dann ist die ja auch selber schuld und hätte sich halt nicht in so eine Situation begeben dürfen. :rolleyes:

Was ich mache??? Sie sagt die Straße zu wechseln widerstrebt ihr. - Also zieht sie es vor eine Eskalation zu Provozieren... Hab ich ihr eine Pistole an den Kopf gehalten und gesagt sie soll jemand öffentlich schlecht machen?? Der wie es jetzt aussieht die Nachricht womöglich garnicht geschrieben hat oder hat sie das gemacht?

Meiner Tochter würde ich beibringen solchen Deppen aus dem Weg zu gehen und nicht die starke Heldin zu spielen der eines Tages noch was zustößt. - Und höchstens die Polizei zu rufen wenn Grenzen überschritten werden....
 
Was ich mache??? Sie sagt die Straße zu wechseln widerstrebt ihr. - Also zieht sie es vor eine Eskalation zu Provozieren... Hab ich ihr eine Pistole an den Kopf gehalten und gesagt sie soll jemand öffentlich schlecht machen?? Der wie es jetzt aussieht die Nachricht womöglich garnicht geschrieben hat oder hat sie das gemacht?

Meiner Tochter würde ich beibringen solchen Deppen aus dem Weg zu gehen und nicht die starke Heldin zu spielen der eines Tages noch was zustößt. - Und höchstens die Polizei zu rufen wenn Grenzen überschritten werden....
Sie hat nicht provoziert. Das ist der Punkt.
 
Wo hast du das gelesen?
Ich mag die Maurer auch nicht, aber hier hast was zum Nachlesen...
Der Boulevard stellte das Bild, das Maurer in der #MeToo-Debatte an Hassposter gerichtet hatte, als Abschied aus dem Parlament und Botschaft an die Wähler dar. - derstandard.at/2000072357926/Stinkefinger-Sigi-Maurer-fordert-Schadenersatz-von-Krone-Oesterreich-Zur-Zeit
Quelle: Stinkefinger: Maurer fordert Schadenersatz von "Krone", "Ö24", "Zur Zeit" - derStandard.at
 
Das ist halt das Risiko. Meine generelle Regel ist, mich am Arbeitsplatz mit Komplimenten stark zurückzuhalten (außer bei Kolleginnen, die ich schon sehr lange und/oder privat gut kenne), privat ist aus meiner Sicht vieles erlaubt, solange die Reaktionen positiv wirken. Dass ich einmal etwas missinterpretiere, kann durchaus passieren, bisher offenbar nichts Gravierendes. Die etwas befremdlichere Vorstellung ist, dass eine Frau mich einmal nachträglich der sexuellen Belästigung bezichtigt, obwohl ich kaum etwas getan habe, weil der Abend nicht so verlaufen ist wie sie es sich vorgestellt hat (z.B. wenn ich mit einer anderen abposche ;)).

Sowas gibt es bei mir nicht. Sowohl Flirt als auch Sex mit Kolleginen fällt bei mir unter NO-GO. Damit ist man:down: schon 99% aller Sorgen los.
 
In einem zivilisierten Land wie Österreich sollte keine Frau genötigt sein, wegen ein paar Trotteln die Straße zu wechseln.

Ja. Und? Sehe ich ja genau so. Nur leider gibt es solche Trotteln und es ist liegt dann natürlich an der Person in der Situation sich aufzuspielen oder so klug zu sein und dem aus dem weg zu gehen...

Wo kämen wir denn hin, wenn dies notwendig wäre?

Wir kämen nirgendst hin, es ist leider schon so....

Müssten Deiner Meinung nach alle Frauen einen Slalomlauf vollführen, damit sie nicht "selbst schuld" sind, wenn sie in eine unangenehme Situation geraten?

Ich halte es nicht für gescheit sich wenn man schon weiß das an einer bestimmten Ecke immer wieder a paar so Deppen warten eine eskalation zu provozieren. Weil du mich so komisch fragst - hab ich oder sonst irgendwer gesagt sie soll genau immer wieder dort vorbei laufen??? Oder hat sie das selber entschieden? Und ist auch nach wie vor hartnäckig der Meinung dass das gescheit war?

Ja, man wundert sich. Sie hat ja nur die veröffentlicht, was tatsächlich passiert ist. Und verurteilt wurde sie noch lange nicht dafür.

Sie hat veröffentlich das dieser xy ihr die Nachrichten geschickt hat. Was wir bis jetzt alle nicht wissen ob er es war. Und das ist nunmal üble Nachrede... und die Entscheidung den öffentlich zu denunzieren hat SIE getroffen und niemand sonst.... also ist auch sie selber dafür verantwortlich wenn sie sich dann vor Gericht wieder findet.
 
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