#MeToo - sexuelle Belästigung...

Wozu brauchst du die? Doch nicht, damit du nachlesen kannst? Und dann so tun, als wüsstest du wieder einmal alles als einziger :kichern: ?
Nein, nein.
Du kennst alle notwendigen Fakten für eine rechtliche Beurteilung von meinen paar Zeilen ganz genau.
Da du uns täglich schreibst, dass wir nur Blödsinn schreiben, du aber alles ganz genau weißt, wiederhole ich meine Frage:
Wie lautete das Urteil, und wieso?

P. S.: eines dürfte noch notwendig sein: es gab durch die Zeugen zwar eine exakte Beschreibung des Wagens, aber sie wussten nicht das Kennzeichen (vermutlich war er zu schnell weg....)
 
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Hi,

Wozu brauchst du die? Doch nicht, damit du nachlesen kannst? Und dann so tun, als wüsstest du wieder einmal alles als einziger :kichern: ?

damit ich Dir erklären kann, was am Urteil Du missverstanden hast.

Du kennst alle notwendigen Fakten für eine rechtliche Beurteilung von meinen paar Zeilen ganz genau.

Das Problem ist, dass Du das wirklich denkst, dem ist aber nicht so.


Da du uns täglich schreibst, dass wir nur Blödsinn schreiben, du aber alles ganz genau weißt,

Ich schreibe das eigentlich immer nur Dir und wenigen anderen wie Dir.

LG Tom
 
Das brauchst du nicht. Ich kenn die Erklärung selbst sehr gut. Und ich verstehe nur selten etwas miss.
Du hingegen windest dich verzweifelt! Keine Antwort, aus panischer Furcht, entlarvt zu werden? So stellt es sich dar.
Ich könnte dieses Spiel endlos weiterspielen. Aber es wird mir fad. Du bist reine Zeitvergeudung.
Wenn die paar Zeilen nicht ausreichen für dich, um die Situation rechtlich beurteilen zu können, so hast DU keine Ahnung! Denn die rechtliche Situation tut zwar weh, ist aber ganz klar und ganz logisch.
Ach, kleiner Tom! Für mich bist du nur ein armseliger Wichtigmacher. Was du hiermit wieder einmal beweist.
 
Natürlich wurde der Porsche-Fahrer nicht verurteilt.

Eine unfassbare Watsche für die Frau des getöteten Motorradfahrers, die nun mit 3 Kindern alleine dasaß und auch keinerlei Schadensersatzansprüche stellen konnte? Obwohl sie ganz klar wusste, wer der Mörder ihres Mannes, des Vaters ihrer Kinder, war? Unvorstellbar, entsetzlich, grauenhaft - aber leider wahr!

Wieso? Ganz einfach!

Weil es eben kein Mord war, sondern „nur“ fahrlässige Tötung. Dazu kamen Fahrerflucht und noch ein paar Vergehen gegen die meisten Gesetze der Strassenverkehrsordnung.

Nun kann man in Österreich, wenn man mehrere Gesetzesvergehen gleichzeitig begeht, nur wegen des schwersten Vergehens vor Gericht gestellt werden. Dies ist das mit dem höchsten Strafrahmen. (müsste der allwissende Tom wissen!)

In diesem Fall war das, ganz klar, die fahrlässige Tötung. (müsste selbst der Tom wissen....)

Dies ist kein Vorsatzdelikt. (weiß jeder)

Die Handyortung darf aber nur bei Vorsatzdelikten vor Gericht als Beweismittel Anwendung finden (weiß man ebenfalls). Hätte der Mann am Motorrad überlebt, wäre das schwerste Vergehen die Fahrerflucht gewesen. Dies ist ein Vorsatzdelikt. Damit wäre der Porschefahrer verurteilt worden.

Da der Motorradfahrer aber gestorben ist, konnte die Handyortung vor Gericht nicht geltend gemacht werden. Obwohl alle, bis hinauf zum Richter, genau wussten, dass der Porschefahrer es gewesen war, gab es nach den gültigen Gesetzen nur eine Möglichkeit: Freispruch im Zweifel. Durch seine (nachweislich lügende) Ehefrau-Zeugin, die mehr wog als die beiden Zeugen, die nicht das genau Kennzeichen nennen konnten.

Soviel zum Thema: Urteile und Fehlurteile! Womit wir wieder bei #metoo sind.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi,

... konnte die Handyortung vor Gericht nicht geltend gemacht werden.

Dir ist schon klar, dass es eine "Handyortung" in Österreich nicht gibt? ;)

Von 2012 bis 2014 gab es die Vorratsdatenspeicherung, die für eine nachträgliche Ortung nötig ist, Das von Dir geschilderte Szenario ist also nur von 01.04.2012 bis 30.06.2014 relevant.

Siehe: RIS - Strafprozeßordnung 1975 § 135 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 30.06.2014

Am 28.11.2012 hat der VfGH den EuGH um Klärung angerufen, der EuGH hat am 08.04.2014 die Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt, der VfGH hat per 27.06.2014 die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung aufgehoben.

Die meisten Provider hatten diese Daten auch nicht.

Heute jedenfalls gibt es das Problem nicht, weil es keine "Handyortung" gibt. :)



Aber auch sonst sind Deine Ausführungen recht sinnleer, ich frage mich, wer Dir den Topfen erzählt hat?

Erstens braucht es eine "vorsätzlich begangene Straftat, die mit Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bedroht ist,", also nicht nur Vorsatz, keine Ahnung, ob das damals auf Fahrerflucht zutraf.

Zweitens ist nicht erwiesen, dass er verurteilt worden wäre, wenn die Heranziehung der Ortung rechtskonform passiert wäre.

Drittens, wurden hier offenbar Daten widerrechtlich von einer Behörde - also dem Staat - beschafft. Ich hab geschrieben: "Der Staat darf keine verbotenen Dinge als Beweis vorlegen. Ich schon.", mit der angeblich verbotenen Dashcam hat Dein Beispiel also nix zu tun!

Viertens bin ich Techniker, ich weiß also, welche Daten gespeichert werden. CSI: Miami ist nett, aber nicht realistisch. Es wurden in Österreich nie (!) Geodaten aufgezeichnet. Was die Mobilfunker haben sind Telefonate (da wird der Sendemast gespeichert) und die Übergabe von einem Sendemast zum anderen. Auf der Höhenstraße (ich nehme an um die geht es, trifft aber auf wohl jedes andere Gebiet am Rande Wiens zu) kannst Du daher allenfalls einen Aufenthalt im Umkreis von vielleicht 1 bis 2 Kilometern belegen.

Es wären auch diese Daten kein wirklicher Beweis gewesen! Deine "Handyortung" kann nicht beweisen, dass er dort gefahren ist! Nur, dass er zu der Zeit "in der Gegend war". Im Strafrecht haben wir in dubio pro reo, er wäre wohl auch frei gegangen, wenn die "Handyortung" zugelassen worden wäre.


Es ist halt leider so, dass Du einen Blödsinn daherredest.

Es geht darum, dass ein Autofahrer eine Dashcam nutzt, solange er die Videos nicht veröffentlicht, ist das kein großes Problem, und im Falle des Falles hilfreich, siehe meinen Link zum ÖAMTC.

LG Tom
 
Völlig richtig!!! :up:
Nur ist die dashcam, wie du natürlich weißt, in Österreich verboten.
Ich war deshalb letztens auf der Polizei, und der Kieberer - sorry, keine Abwertung! - hat mir gesagt, er selber wünsche sich auch, dass die erlaubt wäre. Da sie - die Polizei - dann wesentlich besser beurteilen könnte, wer wirklich einen Fehler gemacht hat, Falschaussagen somit wesentlich leichter als solche bewertet werden könnten, sie somit auch wesentlich weniger Arbeit hätten… nur LEIDER……!!

Ohne jetzt alle Kommentare durchgelesen zu haben, aber hier steht, daß die Dashcam selber schon erlaubt ist.
Sind Dashcams in Österreich erlaubt? - meinanwalt.at

Auf der ÖAMTC Seite steht sogar folgendes:

Zulässigkeit von Dashcams im österreichischen Straßenverkehr | ÖAMTC
 
Ich hab geschrieben: "Der Staat darf keine verbotenen Dinge als Beweis vorlegen. Ich schon."
Das ist in dieser Form falsch. Das gilt nur dann, wenn es ausdrücklich im Gesetz steht, z.B. darf das Anwaltsgeheimnis nicht dadurch umgangen werden, dass bei einem Anwalt eine Hausdurchsuchung samt Mitnahme von Klienten-Akten durchgeführt wird. Ansonsten ist das österreichische Strafprozessrecht aber liberal. Wird bspw. ein Verbrechen mittels illegaler Kamera aufgenommen, darf das Beweismittel verwendet werden. Selbst Beweismittel, die im Zuge einer gerichtlich als illegal erklärten Hausdurchsuchung beschafft wurden, dürfen verwendet werden (sofern kein Berufsgeheimnis verletzt wird, s.o.). Bei der Vorratsdatenspeicherung gab es tatsächlich einige gesetzlich normierte Einschränkungen, und zwar deshalb, weil diese Methode verfassungsrechtlich höchst bedenklich war und die Befürworter glaubten, sie durch diese Einschränkungen gerade noch durchzubringen. Dem war aber nicht so, wie man weiß.
 
Hi,
Dir ist schon klar, dass es eine "Handyortung" in Österreich nicht gibt? ;)

Im Wortklauben bist ganz gut. Dann nenn es halt wie du willst.
Dass Handy-Bewegungen nicht gespeichert werden, behauptest du! Im "Kurier" Artikel von letzter Woche (für dich: der "Kurier" ist eine Tageszeitung) stand wörtlich: "Der Provider muss Telefonate, SMS und Bewegungsdaten der Handys speichern und im Bedarfsfall an Ermittlungsbehörden weiterleiten!"

Aber bestimmt weißt du alles besser. Du weißt ja immer alles besser :ironie:

Von 2012 bis 2014 gab es die Vorratsdatenspeicherung, die für eine nachträgliche Ortung nötig ist, Das von Dir geschilderte Szenario ist also nur von 01.04.2012 bis 30.06.2014 relevant.

Siehe: RIS - Strafprozeßordnung 1975 § 135 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 30.06.2014

Am 28.11.2012 hat der VfGH den EuGH um Klärung angerufen, der EuGH hat am 08.04.2014 die Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt, der VfGH hat per 27.06.2014 die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung aufgehoben.

Ja ja, das wissen wir alle.
Ändert nichts an den Tatsachen: besagter Unfall hat am 16.05.2008 stattgefunden. Wiederum liegst du also falsch.

Die meisten Provider hatten diese Daten auch nicht.
Heute jedenfalls gibt es das Problem nicht, weil es keine "Handyortung" gibt. :)

Wie bereits erwähnt: Du magst dich in Wortverdrehungen üben, und es heißt von mir aus halt nicht "Handyortung". Die Daten aber gibt es.

Aber auch sonst sind Deine Ausführungen recht sinnleer, ich frage mich, wer Dir den Topfen erzählt hat?

Juristen.

Ich werde deinen Beitrag melden und darum bitten, dich dringend auf die Netiquette aufmerksam zu machen. Und das werde ich in Hinkunft bei jedem derartigen Verstoß von dir machen. Mir scheint, bei dir ist die Erziehung völlig daneben gegangen. Sollte man vielleicht nachholen.

Erstens braucht es eine "vorsätzlich begangene Straftat, die mit Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bedroht ist,", also nicht nur Vorsatz, keine Ahnung, ob das damals auf Fahrerflucht zutraf.

Zweitens ist nicht erwiesen, dass er verurteilt worden wäre, wenn die Heranziehung der Ortung rechtskonform passiert wäre.

Doch, es ist erwiesen. Dieser besonders tragische Fall ging damals durch alle Medien, aber so wie du schreibst liest du ja keine Zeitungen. Es gab einen Sturm der Entrüstung, und von der Oberstaatsanwaltschaft bis zum Justizminister mussten so ziemlich alle Stellung nehmen, wie so etwas möglich sein kann.

In typisch grausamem Juristendeutsch wurde der Fall "zutiefst bedauert" und glz. darauf hingewiesen, dass nicht zulässige Beweismittel wie Handy-Bewegungsdaten bei einem nicht vorsätzlichen Delikt eben leider nicht verwendet werden dürfen. Dies sei bedauerlich, aber nicht zu ändern.

Es wären auch diese Daten kein wirklicher Beweis gewesen! Deine "Handyortung" kann nicht beweisen, dass er dort gefahren ist! Nur, dass er zu der Zeit "in der Gegend war". Im Strafrecht haben wir in dubio pro reo, er wäre wohl auch frei gegangen, wenn die "Handyortung" zugelassen worden wäre.

Unglaublich zynisch, was du von dir gibst. Solltest mal die Frau ausfindig machen, die solcherart ihren Mann verloren hat, und der das ins Gesicht sagen. Den Mumm hättest du niemals!

Aber hier kannst du ja alles behaupten. Auf der einen Seite trittst du vehement für irgendwelche dubiosen Frauenrechtlerinnen ein, auf der anderen Seite lässt dich eine Frau, die auf einmal mit drei Kindern allein steht und von nirgendwo Unterstützung erhält, völlig kalt. Für die hast du nur Zynismus übrig. Pfui Teufel!

Es ist halt leider so, dass Du einen Blödsinn daherredest.
Ich weiß nicht ob du es merkst: ich schreibe, aber rede nicht.
Wo du doch sonst so gut in Wortklaubereien bist....;)

Wie erwähnt: hiermit wirst du gemeldet.
 
Im "Kurier" Artikel von letzter Woche (für dich: der "Kurier" ist eine Tageszeitung) stand wörtlich: "Der Provider muss Telefonate, SMS und Bewegungsdaten der Handys speichern und im Bedarfsfall an Ermittlungsbehörden weiterleiten!"
Kannst Du den Artikel evtl. verlinken? Das ist echt interessant, weil genau das ja vor einigen Jahren von EuGH und VfGH verboten wurde.
 
wenn man Leute belästigt, missbraucht und vergewaltigt dann darf man nachher nicht weinen wenn etwas zurück kommt.

Den Krieg haben nicht die Opfer begonnen.
 
Hi,

Kannst Du den Artikel evtl. verlinken? Das ist echt interessant, weil genau das ja vor einigen Jahren von EuGH und VfGH verboten wurde.

kann er nicht, es ist ein Topfen und schlicht nicht möglich!

Mit der 2006/24/EG Richtlinie gab es erstmals an Abgehen vom Verbot der Speicherung von Standortdaten. In Österreich umgesetzt 2012. Davor (und nach 2014) war das Speichern von Geodaten verboten.


Darüber hinaus ist es technischer Unfug. Ich würde ja noch annehmen, dass die internen GPS Aufzeichnungen der Smartphones herangezogen worden wären, aber das erste Smartphone (Iphone) kam in Österreich am 14.03.2008 auf den Markt. Recht unwahrscheinlich, dass der Fahrer eines hatte. ;)

Wie gesagt, neben der technischen Unmöglichkeit ist es auch juristisch nicht möglich gewesen.

LG Tom
 
aber das erste Smartphone (Iphone) kam in Österreich am 14.03.2008 auf den Markt.
Ich misch mich ja ungern in Eure Streitereien ein, aber schon lange vor dem angebissenen Apfel gab es Mobiltelefone mit GPS bzw. A-GPS an Bord. Um genau zu sein, seit 2005. Und schon mit meinem alten Knochen von HTC (TyTN II) mit Windows Mobile 5 navigierte ich damals dank gekauftem Tom Tom... Und mit dem Motorola A835 hatte ich A-GPS schon 2003 in Verwendung.
 
Diese Woche startete der Weinstein-Prozess. Interessant, dass das hier niemandem einen Kommentar wert war.

Weinstein versuchte sich dabei als Laiendarsteller, tauchte mit Rollator auf und probiert's offenbar mit der Mitleidsmasche. Dabei müsste mE ein Blinder zehn Meter gegen den Wind erkennen, dass der Auftritt nicht echt war. Offensichtlich haben die Verteidiger den Vorwürfen sachlich nichts entgegenzusetzen. Trotzdem besteht die Gefahr, dass das Gericht (Geschworene?) ihnen auf den Leim geht.

Man sollte in Erinnerung rufen, dass Weinstein vor zwei Jahren noch glamourös bei den Golden Globes im Scheinwerferlicht gebadet hat.
 
Das glaubst du wirklich? Auf was hinauf??
Der wird abgeurteilt werden, dass es nur so kracht! In dem Fall wohl berechtigt.
Da kann er raushängen lassen, wen er will.
 
War vor ein paar Tagen wieder mal abends im Einsatz. Altes Studentenbeisl besucht. Reminiszenzen.

Paar girlies kennen gelernt: die blonde hübsche Barkeeperin, deren dunkelhaarige, nicht weniger hübsche Schwester. Die schöne langhaarige Tochter des Drummers der Band, die aufgespielt hat; und die vielleicht knapp 20+ jährige Tochter des schwarzen Sängers.
Was hatten sie alle gemeinsam? Sie waren jung; und schön.

Und komplett spinnert! Haben allesamt herumgezickt auf Teufel komm raus, jede wollte noch was besondereres sein als ihre Kontrahentinnen. Alle vier haben nichts als genervt, beleidigende und kränkende Abfuhren aus der Hüfte geschossen.

Aber: sie waren jung und hübsch. Schön anzusehen. Begehrenswert? Wenn man nur auf den Körper achtet, ja sicher.

Ich, als einer, der gern solche Szenarien beobachtet, habe mir nach einiger Zeit gedacht: is alles eigentlich völlig klar!
Alles hat sich an diesem Abend nur um diese vier weiblichen Rotznasen gedreht. Sie wurden hofiert, eingeladen auf alles und jedes, von daheim hergebracht, nachher heimgebracht (und da konnten sie noch unter so ungefähr allen anwesenden Männern wählen, wer das schnellste Auto hat, wer am besten aussieht, wer am meisten Geld hat, wer am coolsten ist usw.....)
Wie kann man, wenn man solcherart zu sehen meint, dass die ganze Welt sich nur um einen dreht, nicht komplett abheben? (und Jahre später demjenigen, der sie im Auto heimbringen durfte, und der dafür vielleicht versucht hat, einen Kuss zu kriegen, je nach Lust und Laune sexuelle Belästigung anzuhängen.... #metoo)
JA, sie sind komplett deppert! Wäre einer von uns Männern dermaßen kompliziert, unlogisch, spinnert, witzlos - wir könnten alle heimgehen.

ABER: WIR MÄNNER mit unserem total verblödeten Hinterherhecheln machen die zu dem, was sie sind. So lange wir uns dafür hergeben, der uninteressantesten, fadesten, dümmsten, aber Hauptsach' hübschen Blondine zu verstehen zu geben, dass sie für uns die Göttin schlechthin ist, dürfen wir uns nicht wundern, dass die allesamt einen auf Prinzessin machen. Mit der Nase in den Wolken. Und mit #metoo im Ärmel.
 
War vor ein paar Tagen wieder mal abends im Einsatz. Altes Studentenbeisl besucht. Reminiszenzen.

Paar girlies kennen gelernt: die blonde hübsche Barkeeperin, deren dunkelhaarige, nicht weniger hübsche Schwester. Die schöne langhaarige Tochter des Drummers der Band, die aufgespielt hat; und die vielleicht knapp 20+ jährige Tochter des schwarzen Sängers.
Was hatten sie alle gemeinsam? Sie waren jung; und schön.

Und komplett spinnert! Haben allesamt herumgezickt auf Teufel komm raus, jede wollte noch was besondereres sein als ihre Kontrahentinnen. Alle vier haben nichts als genervt, beleidigende und kränkende Abfuhren aus der Hüfte geschossen.

Aber: sie waren jung und hübsch. Schön anzusehen. Begehrenswert? Wenn man nur auf den Körper achtet, ja sicher.

Ich, als einer, der gern solche Szenarien beobachtet, habe mir nach einiger Zeit gedacht: is alles eigentlich völlig klar!
Alles hat sich an diesem Abend nur um diese vier weiblichen Rotznasen gedreht. Sie wurden hofiert, eingeladen auf alles und jedes, von daheim hergebracht, nachher heimgebracht (und da konnten sie noch unter so ungefähr allen anwesenden Männern wählen, wer das schnellste Auto hat, wer am besten aussieht, wer am meisten Geld hat, wer am coolsten ist usw.....)
Wie kann man, wenn man solcherart zu sehen meint, dass die ganze Welt sich nur um einen dreht, nicht komplett abheben? (und Jahre später demjenigen, der sie im Auto heimbringen durfte, und der dafür vielleicht versucht hat, einen Kuss zu kriegen, je nach Lust und Laune sexuelle Belästigung anzuhängen.... #metoo)
JA, sie sind komplett deppert! Wäre einer von uns Männern dermaßen kompliziert, unlogisch, spinnert, witzlos - wir könnten alle heimgehen.

ABER: WIR MÄNNER mit unserem total verblödeten Hinterherhecheln machen die zu dem, was sie sind. So lange wir uns dafür hergeben, der uninteressantesten, fadesten, dümmsten, aber Hauptsach' hübschen Blondine zu verstehen zu geben, dass sie für uns die Göttin schlechthin ist, dürfen wir uns nicht wundern, dass die allesamt einen auf Prinzessin machen. Mit der Nase in den Wolken. Und mit #metoo im Ärmel.

Sie waren jung und hübsch und haben sich offensichtlich nicht für dich interessiert. :trost:
 
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