#MeToo - sexuelle Belästigung...

lt. Medienberichten ist in der Sache Pilz nun auch die Staatsanwaltschaft tätig. War mir gar nicht bewußt, daß Grapschen unter die Offizialdelikte fällt :unsicher:
 
Genauso sinnlos ist die Frage, was legitimer wäre, eine Vergewaltigung oder eine Verleumdung. Beides ist strafbar, 1 bis 10 Jahre bzw. 6 Monate bis 5 Jahre. Da ist gar nichts legitim!

Richtig ist, dass hier die Befürchtung geäußert wurde, dass der MeToo Hashtag zu vermehrten Falschanschuldigungen führen könnte.

Das ist möglich, das werden wir sehen. Wenn das passieren sollte, wenn es tatsächlich zu vermehrten Falschanschuldigungen kommt, dann wird man sich schon zu wehren wissen. Wir sind Männer, keine Osterhasen.
Sich zu wehren ist immer gut. Überhaupt sollten sich Frauen und Männer gegen derartige Menschen zur wehr setzen welche ein harmonisches zusammenleben erschweren. Aber das ist halt auch schwierig weil es sich bei diesen Individuen ja auch um Menschen handelt
 
Gerade wird mir ein bisher völlig unerwähnter Aspekt dieser ganzen Sache gewahr: Die Dunkelziffer der Mitleids-Flirts. Da geht sie unter, eine weitere altruistisch humantitäre Errungenschaft, die das Silberrückenmännchen mühsam erlernte - wozu? ^^
 
Hi,

Nicht körperlicher Zwang wäre auch eine Vergewaltigung, sogar eine schwere, wenn mit einem Übel gedroht wird. ( z.B. mit einer Waffe drohen ) (oder mit dem Verlust des Arbeitsplatzes zu drohen)

der Korrektheit halber:

"Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben" ist eine Vergewaltigung gem. § 201 StGB, Verlust des Arbeitsplatzes "nur" eine Nötigung.

Eine "schwere" Vergewaltigung gibt es expressis Verbis nicht, der Strafrahmen ist höher wenn "die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) oder eine Schwangerschaft der vergewaltigten Person zur Folge oder wird die vergewaltigte Person durch die Tat längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt,".

LG Tom
 
Wenn Sie das haben und jetzt PP dafür gerne verurteilt sehen wollen, warum JETZT und nicht damals dieser Gang an die Öffentlichkeit?
Wie schon gesagt, JETZT hat das Ganze einen üblen Beigeschmack.
Ich tu mir bei der Diskussionen, wo teils von verschiedenen Situationen eher wild durcheinander geschrieben wird, ohne klar zu artikulieren auf was man sich nun bezieht, schwer. Sofern das Alpbach betraf, macht das folgende keinen Sinn und kann eigentlich ignoriert werden; wenn es um die aktuellen Anschuldigungen gegenüber Pilz geht im Fall der "Referentin":
Wie das überhaupt aufkam wurde bisher nicht geklärt, oder? Zumindest hätte ich das ansonsten verschlafen. Abgesehen davon, wenn es denn - zumindest von den Grünen - so "geplant" gewesen wäre um Pilz eins auszuwischen, dann sicherlich wohl vor der Wahl und nicht danach. Daher nehme ich an, dass das eben von anderer Stelle kommt (kommen muss).
 
Hi,



der Korrektheit halber:

"Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben" ist eine Vergewaltigung gem. § 201 StGB, Verlust des Arbeitsplatzes "nur" eine Nötigung.

Eine "schwere" Vergewaltigung gibt es expressis Verbis nicht, der Strafrahmen ist höher wenn "die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) oder eine Schwangerschaft der vergewaltigten Person zur Folge oder wird die vergewaltigte Person durch die Tat längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt,".

LG Tom

Rechtlich sicher korrekt. Mir ging es auch nur darum, klarzustellen, dass es zum Tatbestand der Vergewaltigung nicht des unmittelbaren körperlichen Zwangs bedarf. Für mich ist auch ein durch Nötigung erzwungener Sex eine Vergewaltigung. In vielen Fällen ebenfalls als "Schändung" empfunden.
 
Ich finde es unheimlich spannend, dass calamos mit seinem Post:
Ich habe mir die "Spaßerln" alle abgewöhnt. Erstens weil ältere Männer in der Tat damit peinlich wirken, zweitens weil viele junge Menschen wesentlich empfindlicher (und rechthaberischer) geworden sind und drittens der früher durchaus noch als angemessen geltende ziemlich ungezwungene Umgang miteinander heute so nicht mehr möglich ist. Was früher als "Spasserl" durchging (wenngleich doch mit schalem Beigeschmack), geht heute einfach nicht mehr. Zumindest in den sensibilisierten Mittelschichtsgruppen nicht mehr.
[...]
Ja, und offenbar ist es heute wirklich unvermeidbar, klare Compliance-Richtlinien und deren strikte Durchsetzung bei Fehlverhalten aufzustellen. Womit ich wieder bei meiner Frage nach der "Erosion des gesellschaftlichen Konsenses" wäre...
Diametral zu mended steht:
In meiner Spitalsausbildungszeit vor 35 Jahren hat es sexuelle Übergriffe praktisch nicht gegeben , bis auf einer Station , und da durch den Chef höchstpersönlich .
da dies in einem ganz kleinen Peripheriespital paassierte , suchte er sich seine Turnusärztinnen ganz nach seinem persönlichen Geschmack aus .
[...]
ERst mit der Zeit durchschaute ich alles , was er so trieb mit der weiblichen Anwesenheit , inclusive Patientinnen , die auf sein Zimmer bestellt wurden .
dass damals irgendwer von uns darüber sprechen hätte können , wäre undenkbar gewesen .
Stellenverlust , Rausschmiss, Kündigung , Verleumdungsklage , .... kompletter Zusammenbruch-----

erst ca 2o Jahre später redetet dann eine Patientin ......
und er verlor natürlich dann seine Stelle , was für ihn nicht weiter schlimm war , da eh schon im Pensionsalter .

Was für die eine Seite (weil männlich) als "Spasserl" gilt bzw. damals halt a Spasserl war, ist bzw. war für die andere Seite (weil weiblich) halt eigentlich kein "Spasserl". Aber weil "Gesellschaft" anscheinend patriarchal dominiert ist, empfindet es Frau auch als "Spasserl", weil es zu dem Zeitpunkt (vermeintlich) als "Spasserl" betrachtet wurde...

Übrigens, mir ist bewusst, dass ich von den "Extremene" ausgehe und calamos höchstwahrscheinlich nicht von Belästigung geschrieben hat von der hier nun viel geschrieben wird. Aber der Arzt wird sich höchstwahrscheinlich auch gedacht haben, dass das was er macht a "Spasserl" ist und nicht Belästigung.
 
Hi,

der Korrektheit halber:

"Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben" ist eine Vergewaltigung gem. § 201 StGB, Verlust des Arbeitsplatzes "nur" eine Nötigung.

Eine "schwere" Vergewaltigung gibt es expressis Verbis nicht, der Strafrahmen ist höher wenn "die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) oder eine Schwangerschaft der vergewaltigten Person zur Folge oder wird die vergewaltigte Person durch die Tat längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt,".

LG Tom

Wenn man Paragraphen zitiert, dann bitte vollständig - Danke!

Vergewaltigung nach StGB

§ 201. (1) Wer eine Person mit Gewalt, durch Entziehung der persönlichen Freiheit oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

(2) Hat die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) oder eine Schwangerschaft der vergewaltigten Person zur Folge oder wird die vergewaltigte Person durch die Tat längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren, hat die Tat aber den Tod der vergewaltigten Person zur Folge, mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

Geschlechtliche Nötigung nach StGB
§ 202. (1) Wer außer den Fällen des § 201 eine Person mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zur Vornahme oder Duldung einer geschlechtlichen Handlung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(2) Hat die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) oder eine Schwangerschaft der genötigten Person zur Folge oder wird die genötigte Person durch die Tat längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren, hat die Tat aber den Tod der genötigten Person zur Folge, mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

Zum Thema - Arbeitsplatzverlust:
Wird von einem Vorgesetzten, etc. mit dem Verlust des Arbeitsplatzes gedroht wenn er/sie erwünschte sexuelle Gefälligkeiten nicht erhält, ist es juristisch nicht so einfach darzustellen. Hier kommst es von Fall zu Fall drauf an, vor allem darauf ob das Opfer eine Wahl hatte (ja klingt jetzt blöd), dh. hätte es mit einfach mitteln (den Raum verlassen) einen sexuellen Übergriff verhindern können (Bedrohung der Existenz - geschlechtliche Nötigung §202) oder ging dies nicht, da Gewalt angedroht wurde (Gewaltanwendung - Vergewaltigung § 201).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Diese ganze #metoo Aktion ist an und für sich sehr dubiose Aktion.
Klar gibt und gab es schon immer Übergriffe beider Seiten.
So gut wie in allen Klassikern (literatur und film ) gibt es Übergriffe.
Aber jetzt ist der islam da! Und da müssen natürlich grenzen gesetzt werden.
Es geht ja wohl nicht, das so wie in uk, eine Webseite mit "secondwife" für Muslime wirbt.
 
Kein normaler Mann ignoriert Ablehnung einer Frau. Das Leben ist viel zu kurz. Er zieht zur nächsten weiter.
Wenn Frau nicht will-ok.
 
Mir fehlt jetzt nur noch:
#youtoo
Wo jeder jeden sagt das er auch ein.... was auch immer ist
 
Oder wie soll ich das verstehen.
ironisch.

Aber um zu der Frage zurück zu kommen. Es gibt ja nur wenige Personen, die über die Affäre mit der Parteiangestellten Bescheid gewusst haben. Die Betroffene selber wird es nicht gewesen sein, die war an Publizität nicht interessiert. Der Pilz selber war es wohl auch nicht. Also bleiben nur die Gleichbehandlungsanwaltschaft oder die Grünen. Jetzt kannst du es dir aussuchen, wer da als undichte Stelle wahrscheinlicher ist.
 
Wenns tatsächlich die Grünen waren, dann finde ich ihre Konsequenz sich selber komplett zu vernichten eigentlich schon fast bewundernswert :roll:
 
Wenns tatsächlich die Grünen waren, dann finde ich ihre Konsequenz sich selber komplett zu vernichten eigentlich schon fast bewundernswert :roll:
Ich fand und finde an dem was sich da Grüne genannt haben mag niemals was Bewundernswertes. Eine Eiterpustel in einer saturierten Gesellschaft, mehr kann ich da nicht erkennen. Der PP war und ist ein Grüner, Egomane. Saulus hin, Paulus her. LIF, BZÖ, TS und Andere sind auch in der Versenkung verschwunden und gehen mittlerweile Niemandem ab.
 
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