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Gast
(Gelöschter Account)
Er denkt, dass du eine Top-Position beim AMS besetzst.
Und weil er einen Pick aufs AMS hat, glaubt er jetzt, dass er dich stellvertretend prügeln kann.
Also gib´s endlich zu: Du bist die Frau vom Buchinger!
Oder bist du die Landesgeschäftsführerin von Wien?
Ob die sich freuen im EF erwähnt zu werden?
ganz so kann´s nicht sein. Denn Sparbücher, Aktien und ähnliches Vermögen werden auch bei der Mindestsicherung berücksichtigt. Auch dein Auto mußt zuerst verkaufen, bevor du Anspruch hast. Nur die Eigentumswohnung darfst behalten...
Also das Sozialamt geht bisher bei Eigentumswohnungen ins Grundbuch Wenn man es gut begründen kann, ist ein (altes) Auto aber oft kein Hindernis für den Bezug von Sozialhilfe (es geht hier jetzt immer um die alten Regelungen)
Ich gebe zu - bei Aktien habe ich keine Ahnung - aber bei Sparbüchern dürfte es normalerweise keine Auskünfte geben!
Was wird sich ändern? Das Prinzip, nur wer arbeitswillig ist, bekommt die Mindestsicherung, wird doch beibehalten???
Zum Verständnis: bisher war es so, dass Leute die Geld vom AMS bezogen haben und arbeitsunfähig wurden, aber keine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension erhalten haben (aus welchen Gründen auch immer) beim AMS als arbeitsunfähig galten, damit aus dem Bezug fielen und sich beim Sozialamt melden mussten - was manchmal ziemliche finanzielle Einbußen zur Folge hatte.. inwiefern die Mindestsicherung daran etwas ändern wird, muss sich wohl erst zeigen...