Hi,
Dieses Verständnis von Schuld ist so veraltet.
kann sein, aber wir haben nix Besseres!
Menschen verändern sich, entwickeln sich anders, als man es sich zu Beginn der Beziehung erhofft hat. Man lebt sich auseinander.
Pacta sunt servanda.
Man muss immer mit beiden Seiten reden, um alles zu verstehen
Auch eine Affäre begint meistens nicht, weil daheim alles bestens ist.
Nein. Man muss gar nix verstehen! Du kommst immer nur auf eine menschliche Ebene, die bei Rechtsfragen allenfalls hinderlich ist!
Wenn Du einen Mobilfunkvertrag abschließt, mit einem teuren Endgerät für 0 Euro, und Du beendest den Vertrag vorzeitig, musst Du zahlen, oftmals viel!
Warum soll es bei einer Ehe anders sein? Ist doch pipifax!
Ich hab bzw. hatte öfter was mit verheirateten Frauen, ich weiß schon, dass die das nicht aus Jux und Dollerei machen! Relevant ist, dass das grundlose Versagen der "ehelichen Pflichten" ein Scheidungsgrund ist, ebenso ist es ein Scheidungsgrund, wenn man dem anderen den sexuellen Kontakt verleidet (z.B. mangelnde Hygiene). Darauf folgendes Fremdgehen ist dann nicht oder untergeordnet als Scheidungsgrund zu werten. Vereinfacht: wenn sich der Mann nicht mehr wäscht und die Frau geht deshalb fremd, wird die Ehe aus seinem Verschulden zu scheiden sein.
Umgekehrt, wenn er keine Lust mehr auf seine Alte hat, die hat aber nix getan außer alt zu werden, und er will die Scheidung, ist auch er schuld.
Demgegenüber ist auch dir Frau schuld, wenn sie ihn nicht mehr ran lässt.
Die Ehe ist ein Vertrag, dessen Rahmenbedingungen vom Gesetz vorgegeben sind, und die kaum zu ändern sind. Der Gesetzgeber gibt sich Mühe, möglichst viele Szenarien der Praxis abzudecken, und aktuell zu sein.
Niemand darf zur Ehe gezwungen sein, es ist halt selten bigott, einerseits den Vertrag einzugehen, wenn es einem grad taugt, und wenn man aussteigen will, will man die unangenehmen Vertragsteile nicht mehr tragen.
Diverse Regelungen haben einen Sinn, insbesondere der Ehegattenunterhalt, und die Regierung ist der Ansicht, dass eine Änderung zugunsten der Unterhaltspflichtigen mehr Schaden verursacht als er Vorteile bringt.
Damit sollte das Thema eigentlich abgearbeitet sein. Wünsche, Beschwerden und Anregungen sind ans Justizministerium zu richten, wenn sie aus der Karenz zurück ist.
LG Tom