Radler werden immer gefährlicher......

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Entspricht halt nicht der Realität. Nur wenige reduzieren ihre Fahrgeschwindigkeit, wenn sie nachts auf der Autobahn oder auf der Freilandstraße von Fernlicht auf Abblendlicht umschalten.
Wie ich grad ein paar Beiträge vorher geschrieben hab. Dann bleibt der Betreffende ohne Diskussion halt übrig, wenns doch notwendig gwesn wär.
 
Wie ich grad ein paar Beiträge vorher geschrieben hab. Dann bleibt der Betreffende ohne Diskussion halt übrig, wenns doch notwendig gwesn wär.
Auf Autobahnen ist das nicht ganz so eindeutig.

Dazu der Oberste Gerichtshof (OGH): Auch nachts auf der Autobahn gilt „Fahren auf Sicht“! Mit Abblendlicht hat der Lenker grundsätzlich eine solche Geschwindigkeit einzuhalten, die das Anhalten innerhalb der Reichweite des Abblendlichts oder zumindest das Umfahren eines Hindernisses ermöglicht.1) Ausnahme: Wenn die Fahrbahn durch vorausfahrende oder entgegenkommende Fahrzeuge ausgehellt wird. Der OGH relativiert aber auch: Mit plötzlich, unvermutet und nicht vorhersehbar auftauchenden Hindernissen muss nicht gerechnet werden.
 
Auf Autobahnen ist das nicht ganz so eindeutig.

Dazu der Oberste Gerichtshof (OGH): Auch nachts auf der Autobahn gilt „Fahren auf Sicht“! Mit Abblendlicht hat der Lenker grundsätzlich eine solche Geschwindigkeit einzuhalten, die das Anhalten innerhalb der Reichweite des Abblendlichts oder zumindest das Umfahren eines Hindernisses ermöglicht.1) Ausnahme: Wenn die Fahrbahn durch vorausfahrende oder entgegenkommende Fahrzeuge ausgehellt wird. Der OGH relativiert aber auch: Mit plötzlich, unvermutet und nicht vorhersehbar auftauchenden Hindernissen muss nicht gerechnet werden.
Ist mir bekannt. Man kann das dann ja auch wieder als "Fahren auf Sicht" - ermöglicht durch das Licht Anderer - betrachten.
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Alles recht schwammig, ich möcht das nicht mit einem Richter ausdiskutieren müssen.
 
Auf Autobahnen ist das nicht ganz so eindeutig.

Dazu der Oberste Gerichtshof (OGH): Auch nachts auf der Autobahn gilt „Fahren auf Sicht“! Mit Abblendlicht hat der Lenker grundsätzlich eine solche Geschwindigkeit einzuhalten, die das Anhalten innerhalb der Reichweite des Abblendlichts oder zumindest das Umfahren eines Hindernisses ermöglicht.1) Ausnahme: Wenn die Fahrbahn durch vorausfahrende oder entgegenkommende Fahrzeuge ausgehellt wird. Der OGH relativiert aber auch: Mit plötzlich, unvermutet und nicht vorhersehbar auftauchenden Hindernissen muss nicht gerechnet werden.
Einer meiner größten Horrorvorstellungen mal unerwartet ein Reh oder eine Wildsau im Scheinwerferlicht auf der AB auftauchen zu sehen. Leider kommen solche Sachen vor ...
Bei modernen Fahrzeugen mit Laser / LED / Bi Xenon vielleicht halbwegs im Griff aber bei älteren Fahrzeugen mit den "Grablichtern" als Schweinwerfer knallts wenn du es siehst.
 
Einer meiner größten Horrorvorstellungen mal unerwartet ein Reh oder eine Wildsau im Scheinwerferlicht auf der AB auftauchen zu sehen. Leider kommen solche Sachen vor ...
Bei modernen Fahrzeugen mit Laser / LED / Bi Xenon vielleicht halbwegs im Griff aber bei älteren Fahrzeugen mit den "Grablichtern" als Schweinwerfer knallts wenn du es siehst.
Wenn ein Reh oder ähnliches kurz vor dir die Straße überquert, dann spielt es keine Rolle, welches Licht dein Auto hat. :schulterzuck:
 
Wenn ein Reh oder ähnliches kurz vor dir die Straße überquert, dann spielt es keine Rolle, welches Licht dein Auto hat. :schulterzuck:
Auf Freilandstraßen mit angepasster Geschwindigkeit ist es mir schon sehr oft passiert und es kam nie zu einem Unfall bisher.

Auf der Autobahn ist das was anderes und darum ging es mir.
 
Dann wünsche ich dir weiterhin viel Glück, kenne es aber auch anders, da hast du dann keine Chance.
Ich schrieb ja "dann knallts" ... wohlgemerkt gedanklich auf der Autobahn. Lassen wir mal die Freilandstraßen weg.
zum auf Sicht fahren: Niemand reduziert auf der AB Nachts das Tempo und eigentlich sollte man das tun. ;)
 
kener freut sich, weiß nicht wie du auf sowas absurdes kommst? und ja, ich habe alles gelesen und verstanden. wer im stockdunkler nacht mit so einem roller auf einer freilandstrsse fährt, stürzt, sich so schwer verletzt dass er nicht mehr aufstehen kann, hat zumindest eine teilschuld. egal ob der andere fahrer betrunken war und ob diese massgeblich am unfallhergang schuld war muss ohnehin ein gericht feststellen, nicht du und nicht ich. dass bei erster hilfe eigensicherung vor hilfeleistung geht war der dame wohl nicht bekannt, die ist wohl aus unwissenheit zum opfer geworden. deinen moralischen sermon heb dir für dein alte oder deinen hund auf, ich bin nicht hier das ich mich von leuten wie dir belehren lasse.
Du bist echt ein Arsch arogant dazu
 
Das sind die Kamikazefahrer, wenn ich nachts fahre dann möglichst rechts und angepasst weil halt die Sicht eingeschränkt ist.
Also ich fahre gerade Nachts oder bei Nebel eher nicht ganz rechts, sondern nahe zum Mittelstreifen, weil man entgegenkommende Fahrzeuge leichter sieht, als Fußgänger am rechten Rand. Angepasst sowieso. 👍
 
Es besteht keine Pflicht zu einer privaten Haftpflichtversicherung, zumindest in Deutschland, in Österreich vermutlich auch nicht. :schulterzuck: Aber es ist schon richtig, es geht auch ums "erkennen". :up:
Pflicht besteht nicht, aber wer hat nicht eine Haushaltsversicherung? Dann gäbe es wohl auch weniger Fahrerflucht auf den Skipisten, wenn die Privathaftpflicht pflicht wäre!!
 
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