Eine emotional völlig gestörte Frau und ein bissl snobistischer und gefühlskalter Kerl.
Das ist der Stoff aus dem Filme entstehen
wenn dann lediglich solche die unter die Kategorie Familiendrama fallen, wahrscheinlicher ist allerdings die Abhandlung der Sache in einer Nachmittagstalkshow. ( wär auch gleich ein super Spartipp für den Vaterschaftstest)
Bevor der Threadersteller allerdings ob seiner finanziellen Situation vollends die Hände über dem Kopf zusammenschlägt hier vielleicht noch ein paar Hinweise:
Bezüglich der 3000 € die du ihr überlassen hattest kannst du rechtlich sehr wohl Ansprüche geltend machen. Da nach deiner Schilderung kein Rückzahlungszeitpunkt für das geliehene Geld ausgemacht wurde kannst du
nach §974 ABGB die 3000€ zurückfordern.
Auch hinsichtlich der Aufwendungen hast du zumindest für den Verlobungsring eine Chance diesen zurückzuverlangen aufgrund von §1435 ABGB conditio causa data causa non secuta. Hier kommt es nämlich nur darauf an
ob der Zweck der Zuwendung ( Heirat Erhalt der Beziehung...) für Sie erkennbar ist ( was beim Ring zu bejahen sein wird).
Die Tasche und die anderen Geschenke kannst du allerdings nur über eine Schenkungsanfechtung versuchen zu erlangen. Denkbar sind sowohl eine Anfechtung wegen List also auch eine Anfechtung wegen "groben Undanks gegenüber dem Schenker" allerdings müsste sie dir hierfür irgendetwas strafrechtlich relevantes antun. Du könntest dich ja mal so richtig von ihr verprügeln lassen wenn ihr ja eh so gern die Hand ausrutscht.
Im Gegensatz zu ihrem Arbeitgeber kannst du sie sehr wohl trotz Schwangerschaft vor die Tür setzen unter der Voraussetzung dass du Mieter bzw Eigentümer der Wohnung bist. Ich an deiner Stelle rate dir dich nicht
länger Verarschen zu lassen und die Dame mal durch einen Rausschmiss aus der gemeinsamen Wohnung in die Schranken zu weisen. Sollte das Kind wie du gesagt hast wirklich von dir sein, so kann sie zwar sofern sie selbst
keinem Beruf nachgeht Unterhalt für sich und Alimente fürs Kind verlangen dafür muss sie a) erst mal das Kind kriegen und b) dich als Vater nennen und c) musst du die Vaterschaft annehmen was ich in deinem Falle nicht ohne einen Vaterschaftstest machen würde.
lg sakura