Seid ihr den Religiös?

Erlaube mir höflichst darauf hinzuweisen, daß ein leitender Rabbiner Israels vor ein paar Jahren "die Araber" ganz pauschal als "minderwertig" und ihre Vertreibung und Ausrottung als legitim bezeichnete.
Ob ein leitender Rabbiner solche Aussagen getan hat, kann ich sachlich nicht verifizieren, aber Faktum ist, dass es auch in Israel Rassismus gibt. Den gibt es leider in jedem Land. Was willst du mir damit aber sagen?

Inwieweit diese Aussagen des Getöteten und des leitenden Rabbiners in Österreich (wären sie an die Adresse von Juden gerichtet gewesen) den Tatbestand der Verhetzung und NS-Wiederbetätigung erfüllen würden, erlaube ich mit dem weisen Ermessen dessen, der das AUSGEZOGEN ist, die Unschuld israelischer Politiker am Schlamassel im Nahen Osten zu beweisen, anheimzustellen ...
Selbstverständlich wäre eine solche Aussage in Österreich strafbar, und zwar egal, gegen welche Gruppe sie gerichtet wäre (§283 StGB, Verhetzung, Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr).

Das israelische Strafrecht kenne ich nicht, aber mein Glaube an die Integrität auch des israelischen Gesetzgebers ist groß genug, dass ich bis zum Beweis des Gegenteils postuliere, dass auch dort Verhetzung illegal ist (Auskunft bekommst du bei Interesse sicher telefonisch bei der israelischen Botschaft). Ob es in den von dir genannten Fällen zu einer Verurteilung gekommen ist und -wenn nein- warum nicht, müsste man im Einzelfall recherchieren. Im Fall des von dir genannten Politikers vermute ich, dass es einfach die parlamentarische Immunität war, die es in Israel bestimmt auch gibt.

Sollte ein hoher Rabbiner rassistische Äußerungen getätigt haben und nicht vor Gericht gestanden haben, dann befürchte ich -ohne auch nur die mindeste Ahnung vom konkreten Fall zu haben, also völlig ins Blaue ratend-, dass die Vorgänge ähnlich gewesen sein könnten wie die um die antiislamischen Aussagen des St. Pöltener Altbischofs: Auch er wurde nicht vor Gericht gestellt, sei es, weil seine Aussagen dem Staatsanwalt als objektiv nicht stark genug erschienen, sei es, weil die gesellschaftliche Stellung eines Bischofs so hoch ist, dass die Staatsanwaltschaft die Angst hat, sich die Finger zu verbrennen, wenn die Sachlage nicht wirklich völlig wasserdicht ist. (In Österreich kommt staatsanwaltliche Zurückhaltung jüngst ja auch wieder öfter vor.)

Meine Frage an dich ist aber, was du mit deiner Frage aussagen möchtest.

erlaube ich mit dem weisen Ermessen dessen, der das AUSGEZOGEN ist,
Keine Sorge, ich kränke mich nicht persönlich, aber es berührt wieder eines der Hauptthemen, um die es mir ging: Warum kannst du dein Argument nicht sachlich vorbringen? Warum musst du mich mit dem Neutrum belegen, meinen -zugegebenermaßen blöden, aber absurde sexuelle Phantsien sind in diesem Forum nun wirklich nichts Außergewöhnliches- Nick durch Großschreibung betonen und die Formulierung vom "weisen Ermessen" benutzen, die im Kontext unangemessen ironisch eigentlich nur als Verunglimpfung des Adressaten verstanden werden kann?

Viele Grüße,
N.N.
 
@ausgezogen:
Zunächst bin ich durch Ihre pikierte Reaktion darauf aufmerksam geworden, daß sich in mein letztes Posting ein Tippfehler eingeschlichen hat: "der das AUSGEZOGEN ..." muß natürlich "der da AUSGEZOGEN ..." heißen. Da Sie diesen offensichtlichen Tippfehler zum Anlaß nehmen, sich als "... mit dem Neutrum ..." belegt (was immer das heißen mag), auf den Schlips getreten zu fühlen, erlaube ich mir daher, diesen Tippfehler mit dem Ausdruck des Bedauern zu korrigieren (immer schön höflich bleiben!)

Ich bedauere weiters, daß Sie das Gefühl haben, Sie würden von mir mit der Großschreibung Ihres Nicknames und durch die Ihrer Meinung nach unangemessen ironische Formulierung vom "weisen Ermessen" nach verunglimpft, sehe mich durch Ihre Reaktion jedoch gezwungen, diese Ihre Unterstellung - von der ich Ihnen jedoch gleich vorab versichern möchte, daß ich sie dennoch nicht als infam zu betrachten geneigt bin - als willkürlich, aus dem vorliegenden Sachverhalt nicht denkmöglich ableitbar, und daher unzulässig zurückzuweisen.

Was ich jedoch noch viel mehr bedauere, ist, daß ich durch die Teilnahme an dieser - u.a durch Ihre obstinate Argumentationsketten - etwa 1 Stunde meiner Lebenszeit sinnlos verschwendet habe.

Wer wie Sie jedes Argument mit ausgeklügelter Rabulistik und einer in politisch korrekte Watte geschickt verpackten Extraportion Überzeugung von der eigenen Unfehlbarkeit (ich sage ausdrücklich nicht: Präpotenz!) - was ich wohlgemerkt nicht als Beleidigung, sondern als wertneutrale Tatsachenfeststellung verstanden sehen möchte - durch absurde Umdeutung verdreht, ist es mir einfach nicht wert, meine Lebenszeit für weitere Diskussionen mit ihm zu vergeuden.

Wenn Sie übrigens "legal" einfach mit rechtspositivistischen Stehsätzen à la "So ist es völkerrechtlich definiert, ja. Das ist genauso wie der Richterspruch vor einem Zivil- oder Strafgericht: Den musst du auch akzeptieren, wenn er durch die Instanzen gehalten hat (und nicht übergeordnetes Recht bricht)" definieren, dann müssen Ihnen ja die Nürnberger Rassengesetze, die ganz "legal" durch die Notverordnungsermächtigung der Deutschen Reichsregierung erlassen wurden, als leuchtendes Beispiel von Legalität vor Augen stehen - oder sollte ich Sie damit etwa mißverstanden haben?
:ironie:
(Ach ja: jetzt kommen sie mir natürlich mit dem "übergeodneten Recht", das ja dann das Völkerrecht wäre. Aber als Rechtspositivist sollten sie Kelsen hinreichend kennen, um zu wissen, daß dieser eine Ableitung der innerstaatlichen Rechtsordnung aus dem Völkerrecht nicht vornimmt, sondern aus der "hypothetischen Grundnorm", die aber mit einer UN-Konvention nicht die mindeste Ähnlichkeit hat. Aber lassen wird das ...)

Es mag vielleicht Ihren Glauben in die Integrität des israelischen Gesetzgebers ein bißchen beeinträchtigen, aber mir ist nicht bekannt, daß gegen den besagten Rabbiner irgendwelche rechtlichen Schritte ergriffen wurden. Die Überzeugtheit, mit welcher Sie "... bis zum Beweis des Gegenteils postuliere[n], dass auch dort [Anm.: Israel] Verhetzung illegal ..." sei, können sie ja durch geeignete Eigenrecherchen bei der Israelischen Botschaft (deren Ergebnisse, wie ich mir sicher bin, die die übrigen Teilnehmer dieses Forums sicherlich mit Interesse zur Kenntnis nehmen werden) untermauern.

Ich wünsche Ihnen hiezu viel Erfolg und Gottes reichen Segen (schließlich befinden wir ja in einem Forum über religiöse Fragen), gebe nochmals meinen Bedauern Ausdruck, Sie durch - Ihrer Auffassung nach unangemessene (welche Auffassung ich jedoch nochmals ausdrücklich nicht zu der meinen mache!) - Formulierungen zu Ihrer Person bzw. Argumentation im Zustand, sich "verunglimpft"(was, wie aus vorstehendem Kontext ersichtlich, ich ebenso kategorisch bestreite) zu fühlen, zu sehen, und verbleibe mit dem Ausdruck meiner

vorzüglichen Hochachtung

Spencer
 
Ihre pikierte Reaktion (...) "... mit dem Neutrum ..." belegt (was immer das heißen mag)
Das Neutrum ist das dritte grammatikalische Geschlecht neben Maskulinum und Femininum; als pikiert war meine Reaktion nicht gedacht, doch kann ich mich anscheinend nicht ausreichend gut ausdrücken.

erlaube ich mir daher, diesen Tippfehler mit dem Ausdruck des Bedauern zu korrigieren (immer schön höflich bleiben!)
Wenn es keine Absicht war, gibt es keinen Grund, sich zu entschuldigen. Es lässt sich so ein Missverständnis aber leicht klären.

"weisen Ermessen"
Aber doch bitte ganz im Ernst: Betonte Stilwechsel und im Zusammenhang ungewöhnliche Stilmittel können sehr viel ausdrücken, und sie können sehr leicht missverstanden werden. Sie können auch bewusst dazu verwendet, neben dem höflichen Wortsinn eine unterschwellige zweite Botschaft zu transportieren; als ich Ihr Stilmittel thematisiert habe, hatte ich ein bisschen den Eindruck, dass dem so sein könnte, für den ich mich jedoch ehrlich als zu misstrauisch oder empfindlich entschuldige, wenn er von Ihrer Seite ehrlich nicht so gemeint war.

Was ich jedoch noch viel mehr bedauere, ist, daß ich durch die Teilnahme an dieser - u.a durch Ihre obstinate Argumentationsketten - etwa 1 Stunde meiner Lebenszeit sinnlos verschwendet habe.
Obstinat bedeutet halsstarrig oder eigensinnig; da Argumentationsketten keine eigene Persönlichkeit haben, Sie aber oben sicher nicht nur ironisch versichert haben: "immer schön höflich bleiben!" und daher die Eigensinnigkeit nicht auf mich gemünzt gewesen sein kann, kenne ich mich nicht aus.

(ich sage ausdrücklich nicht: Präpotenz!)
Warum sagen Sie ausdrücklich, dass Sie ausdrücklich nicht Präpotenz sagen? :)

ist es mir einfach nicht wert, meine Lebenszeit für weitere Diskussionen mit ihm zu vergeuden.
Teilnahme und Nichtteilnahme an Diskussionen, gerade im Internet, ist doch nun wirklich der Verantwortung des einzelnen überlassen. Da braucht es keine Rechtfertigung fürs Ein- und Aussteigen. Ach Gott, wird nicht ohnedies viel zu viel Zeit im Internet verschwendet...?

Persönlich würde mich interessieren, welches Ziel Sie bzw. Internet-Diskussionsteilnehmer generell erreichen wollen (und welches Zieles Nichterreichung einen die Teilnahme enttäuscht als Verschwendung empfinden lässt).

Wenn Sie übrigens "legal" einfach mit rechtspositivistischen Stehsätzen definieren
Emotional glaube ich durchaus an ein naturrechtliches Fundament, wobei ich die EMRK als wohltuend beruhigende Annäherung an die Punkte empfinde, von denen ich hoffe, dass sie naturrechtlich fundiert sind. Es ist aber nicht zu vergessen, dass der Rechtspositivismus aus sehr guten und sehr praktischen Gründen entstanden ist.

dann müssen Ihnen ja die Nürnberger Rassengesetze, die ganz "legal" durch die Notverordnungsermächtigung der Deutschen Reichsregierung erlassen wurden, als leuchtendes Beispiel von Legalität vor Augen stehen - oder sollte ich Sie damit etwa mißverstanden haben?(Ach ja: jetzt kommen sie mir natürlich mit dem "übergeodneten Recht", das ja dann das Völkerrecht wäre.)
Sie haben Recht, jetzt komme ich mit dem Völkerrecht - und mit sehr elementaren naturrechtlichen "Stehsätzen" wie dem Recht auf Leben. Die Nürnberger Rassegesetze widersprechen nicht nur dem Völkerrecht, sondern vor allem dem menschlichen Grundrecht auf Leben.

Kelsens Grundnorm ist rein formal gesehen doch nur ein notwendiges Postulat, um einen unendlichen Regress zu vermeiden. Ich sehe durchaus das Problem Recht zu begründen, aber wenigstens das praktische Recht auf Leben will ich durch theoretische Überlegungen nicht in Frage stellen - vielleicht auch letztbegründungstechnisch deshalb, weil das Recht auf Leben Voraussetzung dafür ist, dass man das Problem, Recht zu begründen, untersuchen kann.

Es mag vielleicht Ihren Glauben in die Integrität des israelischen Gesetzgebers ein bißchen beeinträchtigen, aber mir ist nicht bekannt, daß gegen den besagten Rabbiner irgendwelche rechtlichen Schritte ergriffen wurden
Diesen Glauben erschüttert es noch nicht, was ich Ihnen mit meinem St. Pöltener Beispiel im Voraus begründen wollte. Wie gesagt, als der Altbischof dieser schönen Stadt antiislamische Aussagen getätigt hat, wurde er ebenfalls nicht vor Gericht gestellt. Es ist nicht schön, dass es Leute gibt, die gleicher sind, aber: Wäre er viel deutlicher geworden, wären die Vorerhebungen wahrscheinlich (hoffentlich, aber so groß ist mein Vertrauen in die österreichische Justiz schon noch) nicht eingestellt worden. In die israelische Justiz habe ich dasselbe Vertrauen.

Warum ist es präpotent -pardon: eigensinnig- von mir, wenn ich bis zum Beweis des Gegenteils auf die Integrität des österreichischen und des israelischen Gesetzgebers vertraue?

In jedem Fall möchte ich mich für die für mich durchaus interessante, nicht zuletzt jedoch, gerade im Hinblick darauf, dass der heutige Abend doch eher kühl, wenn nicht sogar kalt war, ich ungewohnt spät den Arbeitsplatz, den tagsüber zu besetzen ich aus Gründen des wirtschaftlichen Fortkommens gezwungen bin, womit ich jedoch keineswegs behaupten möchte, an meiner Arbeit, die mich vielmehr inhaltlich nennenswert erfüllt, keine Freude zu finden, verlassen habe und mich solcherart in einem Schwebezustand befand, den ich etwa in der Mitte zwischen der den Weg ins Bett rechtfertigenden Müdigkeit und der einen Abend sich und meine Wahrnehmung seiner in die Länge ziehen lassenden Agitiertheit, die aus dem Konsum einer zu großen Menge Kaffees, einer zu späten Einnahme desselben oder wahrscheinlich sogar aus der Kombination beider Faktoren resultierte, einordne, willkommene und durchaus auch kurzweilige Auseinandersetzung ganz herzlich bedanken und die spes aussprechen, zu einem späteren Zeitpunkt, dessen zeitliche Lage und auch Dauer selbstverständlich gänzlich in Ihrer autonomen Entscheidungssphäre liegt und den ich in keiner Weise präjudizieren möchte, der in Abhängigkeit von Ihrer Großzügigkeit und der Lust, weiter mit mir zu kommunizieren, sowie der möglicherweise mir gegenüber eingeräumten Konzilianz, den Diskurs mit mir nicht jederzeit gänzlich als verschwendete Zeit zu betrachten, innerhalb Ihres Ermessens jederzeit, was mich freuen, oder auch nie, was ich persönlich nicht zuletzt aus den genannten Gründen, aber auch deshalb, weil ich zu meiner Zeit durchaus auch in der Lage war, ganz ohne Präpotenz zu argumentieren, außerordentlich bedauern würde, stattfinden mag, fortzuführen, und Ihnen mit von der Solidarität und Achtung, wie sie nur unter alten Grammatikern zu herrschen vermag, geprägter Haltung einen ganz außergewöhnlich schönen Abend wünschen, der ich da bin N.N.
 
Ein Nachtrag zum israelischen Strafrecht, über das ich soeben ein wenig recherchiert habe:

Öffentliche Volksverhetzung, die sich gezielt gegen Teile der Bevölkerung richtet, die nach ihrer Hautfarbe, Rasse oder ethnischen Herkunft bestimmt sind, stellt einen Straftatbestand dar. Die Strafdrohung beläuft sich auf fünf Jahre, ist also viel höher als beim österreichischen §283.

Ich sehe mein Vertrauen in den israelischen Gesetzgeber dadurch bestätigt.

Zur Sache: Es war leider mehr als ein Rabbiner, eine kleine Minderheit der orthodoxen Rabbiner, und ja, sie wurden (und werden) belangt.
 
@ausgezogen - Di Okt 12, 2004 1:06 am

Zunächst danke ich für Ihre prompte Reaktion auf mein Posting (Mo Okt 11, 2004 11:35 pm). Ich habe mich schließlich doch entschlossen, darauf zu replizieren:
1. Ich habe mich für den Tippfehler - mangels zurechenbarer Schuld - nicht "entschuldigt", sondern diesen "bedauert".
2. Eine Argumentation kann m.E. sehr wohl als "obstinat" bezeichnet werden, obwohl dann natürlich strenggenommen nur die argumentierende Person obstinat ist. Das ist jedoch eine gebräuchliche Stilfigur, etwa vergleichbar einer "süffisanten Bemerkung" wo ja die Süffisanz ebenso nicht der Bemerkung per se, sondern dem Bemerkenden eignet.
3. Ich sage in Kenntnis der Rechtsfolgen ausdrücklich nicht "präpotent".
4. Das geäußerte "mir nicht Wert sein" einer weiteren Diskussion ist keine Rechtfertigung. Ich kann Sie übrigens beruhigen: Sie brauchen Ihre weitere Teilnahme an der Diskussion ebensowenig zu rechtfertigen.
5. Wenn Sie mit naturrechtlichen "Stehsätzen" (wie Sie sie zu bezeichnen belieben - ich sprach demgegenüber wohlgemerkt nur von "rechtspositivistischen Stehsätzen") gegen die Nürnberger Rassengesetze kommen, argumentieren Sie zu Ihren Ausführungen in Ihrem Posting vom Mo Okt 11, 2004 10:06 pm, 1. Absatz, diametral entgegengesetzt. Denn in diesem bemängeln Sie gerade meine im vorangehenden Posting offenkundig vertretene naturrechtliche Sichtweise mit rein rechtspositivistischen Argumenten.
6. Es ist mir eine antiislamische Aussage des St.Pöltener Altbischofs - offenbar im Gegensatz zu Ihnen - nicht bekannt. Bekannt ist mir, daß der St.Pöltener Altbischof Aussagen tätigte, die inhaltlich vollkommen gerechtfertigt und vom Straftatbestand des § 283 StGB nicht umfaßt sind. Lesen Sie, bitte, den entsprechenden Paragraphen im Kommentartext durch und teilen Sie sodann dem sicherlich interessierten Forum mit, worin die angebliche Rechtsverletzung der getätigten Aussagen liegen soll.
7. Was Ihre Andeutung, daß "... es Leute gibt, die gleicher sind ...", betrifft, unterstellen Sie hiedurch - wenn ich Sie richtig verstanden haben sollte - die Vermutung eines gesetzwidriges Vorgehens der zuständigen Staatsanwaltschaft. Ich hoffe für Sie, daß Sie sich der möglichen Rechtsfolgen einer solchen Anschuldigung - soferne Sie deren Richtigkeit nicht unter Beweis stellen können - bewußt sind.
8. Ihre Frage
Warum ist es präpotent -pardon: eigensinnig- von mir, wenn ich bis zum Beweis des Gegenteils auf die Integrität des österreichischen und des israelischen Gesetzgebers vertraue?
ist mir unverständlich, da ich solches auch nicht behauptet habe.
9. Der Sinngehalt des Schlußabsatzes Ihres geschätzten Postings ist mir (und wie ich vermuten möchte: auch Ihnen) nicht erschließbar. Aber er ist stilistisch außerordentlich hochstehend und erinnert in seiner sprachlichen Komplexität und Musikalität an Texte der Nobelpreisträgerin Jelinek. Was ja auch einen Wert darstellen soll ...

@ ausgezogen Di Okt 12, 2004 1:21 am

Sie haben sicherlich die entsprechenden Links parat, mit denen die interessierten Forumsteilnehmer das Vertrauen in den israelischen Gesetzgeber, in dem Sie sich bestätigt fühlen, und die Belangung der von Ihnen zitierten Mehrzahl von Rabbinern verifizieren können.

Zum Abschied erlaube ich mir noch Ihnen noch ein kurzes Zitat von Ernst Jünger, das ich gestern vor dem Einschlafen zufällig - gibt es überhaupt Zufälle? - entdeckte, mit auf den Weg zu geben:

"Das Verbrechen wird umso scheußlicher, je mehr es sich dem Gesetz anpaßt, den Buchstaben zu wahren versucht. Der Pharisäer, auf allen Ebenen schäbig, legt seiner Bosheit die Maske des Gerechten an, sogar die der Humanität" (E. Jünger, Siebzig verweht, Band II, S 388, Mitte)

Um Mißverständnissen vorzubeugen: unter Pharisäern meint Jünger hier den Menschentyp, nicht die Religionspartei - wie aus dem Kontext des Zitats (es geht um einen Besuch in Avignon und das Pontifikat Clemens VI.) eindeutig erkennbar ist.

Ich verbleibe

Mit vorzüglicher Hochachtung

Spencer
 
Zunächst danke ich für Ihre prompte Reaktion auf mein Posting
Es war mir ein Bedürfnis, auch deshalb, weil ich Missverständnisse und gespannte Situationen nicht sehr mag.

2. Eine Argumentation kann m.E. sehr wohl als "obstinat" bezeichnet werden, obwohl dann natürlich strenggenommen nur die argumentierende Person obstinat ist. Das ist jedoch eine gebräuchliche Stilfigur, etwa vergleichbar einer "süffisanten Bemerkung" wo ja die Süffisanz ebenso nicht der Bemerkung per se, sondern dem Bemerkenden eignet.
Das wollte ich ja damit gerade sagen, dass sich das Wort "obstinat" eigentlich nur auf mich bezogen haben kann. Ich empfand das als Gegensatz, fast als Widerspruch zu dem betonten "immer höflich bleiben" wenige Zeilen darüber.

3. Ich sage in Kenntnis der Rechtsfolgen ausdrücklich nicht "präpotent".
Wir werden einander hier nicht verklagen, hoffe ich. Ich möchte jedoch die Vermutung zur Diskussion stellen, dass die von Ihnen gebrauchte Formulierung und ein ausgesprochener Vorworf, ich wäre präpotent, inhaltlich dieselbe Aussage hätten.

Wie gesagt, keine Sorge (falls ich hoffen darf, dass Sie sich um Ihre Diskussionspartner Sorgen machen): Ich bin weder gekränkt, noch kann ich mir vorstellen, dass sich irgendjemand durch einen solchen Wortwechsel ernstlich gekränkt fühlt. Formulierungen wie die Ihre transportieren aber nun einmal eine Aussage, die das Gegenüber und nicht sachlich dessen Argumente angreifen.

Wenn Sie mit naturrechtlichen "Stehsätzen" (...) gegen die Nürnberger Rassengesetze kommen, argumentieren Sie zu Ihren Ausführungen in Ihrem Posting (...) diametral entgegengesetzt. Denn in diesem bemängeln Sie gerade meine im vorangehenden Posting offenkundig vertretene naturrechtliche Sichtweise mit rein rechtspositivistischen Argumenten.
Ich wollte nicht naturrechtlichen Ansätzen als solches grundsätzlich widersprechen, sondern dem Versuch, die Existenz oder Nichtexistenz eines Staatsgebildes an einer bestimmten geographischen Stelle naturrechtlich zu begründen oder zu widerlegen.

Mein rechtsphilosophischer Standpunkt ist der, dass es eine bestimmte, schwer fassbare naturrechtliche Grundlage gibt, die z.B. das Recht auf Leben umfasst und die allenfalls letztbegründungstechnisch ein wenig fassbar ist. Mein persönliches (naives) praktisches Empfinden fühlt sich bei dem Gedanken, dass die Grundsätze der EMRK naturrechtlich fundiert sein könnten, wohl.

Menschliches Recht kann aber rechtspraktisch immer nur gesetzt sein und kann und darf immer diskutiert und kritisiert werden. Diese Kritik soll aber -und das war mein Einwand- wohlüberlegt und gut fundiert sein, denn indem wir indifferenziert gegen das gesetzte Recht vorgehen, gefährden wir ein geordnetes und sicheres Zusammenleben.

6. Es ist mir eine antiislamische Aussage des St.Pöltener Altbischofs - offenbar im Gegensatz zu Ihnen - nicht bekannt.
http://religion.orf.at/projekt02/news/0209/ne020904_krennislam.htm

Bekannt ist mir, daß der St.Pöltener Altbischof Aussagen tätigte, die inhaltlich vollkommen gerechtfertigt und vom Straftatbestand des § 283 StGB nicht umfaßt sind.
"Zwei Türkenbelagerungen waren schon, die dritte haben wir jetzt" - ob diese Aussage ausreichend rassistisch ist, um von §283 erfasst zu werden, weiß ich nicht, aber jedenfalls finde ich sie höchst dümmlich und wundere mich darüber, dass Sie sie als inhaltlich vollkommen gerechtfertigt betrachten.

Was Ihre Andeutung, daß "... es Leute gibt, die gleicher sind ...", betrifft, unterstellen Sie hiedurch - wenn ich Sie richtig verstanden haben sollte - die Vermutung eines gesetzwidriges Vorgehens der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Das Vorleben einer Person bei der Entscheidung, ob in einem konkreten Fall Anklage erhoben werden soll, zu berücksichtigen, ist nicht rechtswidrig. Die Beurteilung, wann ein Vorleben eher für oder eher gegen eine Person spricht, ist subjektiv und kultur- und gesellschaftsabhängig, worauf sich das "gleicher" bezieht.

Ich hoffe für Sie, daß Sie sich der möglichen Rechtsfolgen einer solchen Anschuldigung bewußt sind.
In diesem Fall kann ich Sie vollständig beruhigen, finde es aber nicht in Ordnung, dass Sie sich über die Möglichkeit einer Kritik an österreichischen Staatsanwälten Sorgen machen, dass Sie die Möglichkeit einer Kritik an israelischen Staatsanwälten, an den inzwischen verstorbenen Staatenvertretern von 1947 in der UN oder gar an der Existenz Israels keine Sorgen machen.

Der Sinngehalt des Schlußabsatzes Ihres geschätzten Postings ist mir (und wie ich vermuten möchte: auch Ihnen) nicht erschließbar. Aber er ist stilistisch außerordentlich hochstehend und erinnert in seiner sprachlichen Komplexität und Musikalität an Texte der Nobelpreisträgerin Jelinek. Was ja auch einen Wert darstellen soll ...
Der Schlussabsatz hat einen inhaltlichen Sinn und ist grammatikalisch wohlgeformt; ich nehme aber an, darauf wollen Sie nicht hinaus, sondern darauf, was ich durch dieses Stilmittel sagen oder welche unterschwellige Botschaft ich transportieren wollte.

Nun, mir war aufgefallen, dass Sie an einzelnen Stellen die Stilmittel komplexen Satzbaus und ungebräuchlicher Fremdwörter verwenden, und mir war nicht klar, ob Sie damit inhaltlich etwas aussagen wollten. Ich habe versucht, an einer Stelle meinerseits diese Mittel zu überhöhen, und habe auf eine Reaktion gehofft, aus der ich eventuell Antworten auf diese Frage ableiten könnte. Ich gebe zu, ich bin in dieser Hinsicht jetzt nicht schlauer.

Sie haben sicherlich die entsprechenden Links parat, mit denen die interessierten Forumsteilnehmer das Vertrauen in den israelischen Gesetzgeber, in dem Sie sich bestätigt fühlen, und die Belangung der von Ihnen zitierten Mehrzahl von Rabbinern verifizieren können.
Minderheit! Wie kommen Sie auf Mehrzahl!?

Es gibt in leider in jedem Land rassistische Minderheiten, genauso wie es in jedem Land Taschendiebe, Autofahrer und Kanalräumer gibt.

Wenn Sie mir den Namen des Rabbiners sagen, den Sie eingangs angesprochen haben, und eventuell das ungefähre Datum seiner Äußerung, dann rufe ich gerne für Sie die israelische Botschaft an und bitte um Literaturhinweise (Tageszeitungen), was aus ihm geworden ist.

Was ich von Anfang an aber nicht verstanden habe und was ich schon einmal nachgefragt habe, ist, warum Sie immer wieder erwähnen, dass es in Israel Rassismus gibt. Was soll das aussagen, was soll daraus folgen? Die einzige Konklusion, die ich daraus herleiten kann, ist, dass Israel ein völlig normaler Staat ist wie alle anderen auch. Diese Konklusion aber ist völlig banal, denn niemand würde auf die Idee kommen, dass es in irgendeinem Staat keine Fanatiker, keine Taschendiebe, keine Autofahrer oder keine Kanalräumer gäbe.

"Das Verbrechen wird umso scheußlicher, je mehr es sich dem Gesetz anpaßt, den Buchstaben zu wahren versucht. (...)"
Dem stimme ich zu. Die Nürnberger Rassegesetze sind sicher der Inbegriff dieser Form von Scheußlichkeit. Aber hat die Staatsgründung Israels oder die staatliche Existenz Israels irgendetwas mit scheußlichem Verbrechen zu tun...? Und nein, so etwas haben Sie nicht gesagt oder suggeriert, aber unsere Diskussion läuft um die Gründung Israels, und ein in einer Diskussion geäußertes Zitat kann man leicht auf den Diskussionsgegenstand beziehen, deshalb die Rückfrage der Klarheit zuliebe.

Viele Grüße,
N.N. (und Ende der Mittagspause)
 
ich versuche es nochmal:

versteht ihr nicht daß dieses ganze kopflastigee zeug nicht mit eurer eigenen spiritualität, d.h. mit eurer eigenen beziehung zu gott, zu tun hat???

wie wärs mal mit ein paar eigenen realeen erfahrungen statt hochgeistigen diskussionen? ;)
 
@ausgezogen:
1. Ich habe mit für den Tippfehler "das" statt "da" nicht entschuldigt (mangels vorwerfbarer Schuld), sondern diesen bedauert.

2. "obstinat" kann m.E. sehr wohl auch für eine Argumentation verwendet werden, obwohl strenggenommen nur eine Person obstinat sein kann. Das ist aber etwa so wie wenn man von einer "süffisanten Bemerkung" spricht - die Bemerkung per se wird kaum süffisant sein können, sondern wohl nur die Person, die die Bemerkung äußert.

3. Wenn ich ausdrücklich sage, daß ich Sie in Kenntnis der Rechtsfolgen nicht als "präpotent" qualifiziere, dann meine ich das so, wie ich es sage. Wenn sie anderer Meinung sind, kann ich das leider auch nicht ändern, weise diese Ihre Fehlinterpretation in Anbetracht allfälliger Rechtsfolgen jedoch entschieden zurück.

4. Ihr Vorwurf, ich machte den "... Versuch, die Existenz oder Nichtexistenz eines Staatsgebildes an einer bestimmten geographischen Stelle naturrechtlich zu begründen oder zu widerlegen", geht an meiner Argumentation vorbei. Ich beziehe mich auf den Rechtsgrundsatz des freien Selbstbestimmungsrechtes von Völkern, welcher in der Israel/Palästinafrage auf wohl eklatante Weise verletzt wurde (und wird).

5. Die von Ihnen bekrittelte Aussage von Altbischof Krenn war mir natürlich bekannt. Sie als "dümmlich" zu qualifizieren ist nicht die Kompetenz der Staatsanwaltschaft. Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, worin darin allerdings eine Verletzung des § 283 StGB liegen sollte. Die Staatsanwaltschaft offensichtlich ebensowenig.

6. Sie finden es nicht in Ordnung, daß ich mir über die Möglichkeit einer Kritik an österreichischen Staatsanwälten Sorgen mache, wohingegen mir die Möglichkeit einer Kritik an israelischen Staatsanwälten, an den inzwischen verstorbenen Staatenvertretern von 1947 in der UN oder gar an der Existenz Israels keine Sorgen macht. Sie werden sicherlich verstehen, daß der von Ihnen - wenn ich Sie nicht mißverstanden haben sollte - unterschwellig geäußerte Vorwurf pflichtwidriger Parteilichkeit von österreichischen Staatsorganen aktuell mehr Kopfzerbrechen bereiten muß, da ich in Österreich lebe, als etwaige Vorwürfe gegen ausländische Justizorgane bzw. verstorbene Staatenvertreter von 1947. Auch die Existenz Israels ist für mich (insbesondere wegen der von der Regierung Sharon betriebenen Politik) ein Grund zur Sorge - wenngleich Ihre und meine Gründe zur Sorge, wie ich annehmen darf, wohl nicht dieselben sind.

7. Sie verwechseln offensichtlich die Begriffe "Mehrzahl" (d.i. mehr als einer) und "Mehrheit" (d.i. mehr als jeweils andere).

8. Daß Sie aus dem Rassismus in Israel die "einzige Konklusion" ziehen, daß deshalb "Israel ein völlig normaler Staat ist wie alle anderen auch", finde ich recht bemerkenswert. Hoffentlich sind Sie sich der Tragweite dieser Äußerung bewußt.

9. Neben der Scheußlichkeit der Nürnberger Rassengesetze könnte man das Jünger-Zitat unter anderem auch auf die Form der unter Mißachtung des Selbstbestimmungsrechtes der Völker erfolgten Gründung des Staates Israel zulasten der dort lebenden Bevölkerungsmehrheit anwenden. Aber dies kommt Ihnen vermutlich nicht in den Sinn (denke ich mir halt ...)

Es bleibt Ihnen selbstredend unbenommen, hinsichtlich der von mir genannten Argumente anderer Ansicht zu sein, aber nehmen Sie, bitte, ebenso zur Kenntnis, daß dies eben meine Ansicht ist, die ich nicht gesonnen bin aufgrund der mir von Ihnen vorgelegten Argumentation zu ändern.

@KJUPAAR:
Sie haben leider natürlich vollkommen recht. Ich werde daher diese Gelegenheit wahrnehmen, aus diesem Thread, dessen Weiterführung mir nicht mehr sehr sinnvoll erscheint, auszuscheiden.

MfG

Spencer
 
@ausgezogen:
Ich bedauere den sinnstörenden Tippfehler "mit" statt "mich" in der ersten Zeile des vorigen Postings - ohne mich jedoch dafür entschuldigen zu wollen :)

Spencer
 
2. "obstinat" kann m.E. sehr wohl auch für eine Argumentation verwendet werden, obwohl strenggenommen nur eine Person obstinat sein kann. Das ist aber etwa so wie wenn man von einer "süffisanten Bemerkung" spricht - die Bemerkung per se wird kaum süffisant sein können, sondern wohl nur die Person, die die Bemerkung äußert.
Genau das wollte ich damit ja sagen: Die Aussage, eine Bemerkung sei obstinat oder süffisant, drückt eine Meinung über den Sprecher aus. Es ist nicht hilfreich, in einer Diskussion über die Eigenschaften des jeweiligen Diskurspartners zu sprechen.

3. Wenn ich ausdrücklich sage, daß ich Sie in Kenntnis der Rechtsfolgen nicht als "präpotent" qualifiziere, dann meine ich das so, wie ich es sage.
Vom juristischen Gehalt her und von der Spruchpraxis macht eine solche Beifügung keinen Unterschied. Noch einmal: Ich bin nicht gekränkt und würde niemals eine juristische Auseinandersetzung suchen, schon deshalb nicht, weil ich mit intimen Informationen über mein Privatleben nicht an die (auch nur kleine) Öffentlichkeit gehen möchte.

Wenn Sie mich für präpotent halten, dann halte ich das für voreilig; auch nach einer längeren schriftlichen Diskussion kann man über sein Gegenüber nicht mit Gewissheit zu einem solchen Schluss kommen, wenn eine inhaltliche Auseinandersetzung stattfindet.

Wenn Sie mich dennoch für präpotent halten, gebietet es die allgemeine Höflichkeit und auch die Vorsicht, das nicht in diesem Rahmen auszusprechen: Das Motiv der Höflichkeit liegt auf der Hand, und mit Vorsicht meine ich nicht juristische Risiken, sondern einfach die Gefahr, sich geirrt zu haben. Die besteht auch dann, wenn man sich seiner Sache sehr sicher ist (und sich seiner Sache sehr sicher zu sein bedeutet noch lange nicht, "obstinat" oder "rabulistisch" zu sein).

Wenn Sie mich jedoch für präpotent halten und nicht aus Gründen erkenntnistheoretischer Demut diesen ersten Eindruck für sich behalten, sondern ihn aussprechen wollen, dann fände ich es fairer, ihn expressis verbis zu formulieren. Wenn Sie sich wirklich vor juristischen Folgen fürchten (und ich bin mir ziemlich sicher, dass uns angesichts unserer höflichen und moderaten Geplänkel ein Staatsanwalt ins Gesicht lachen würde, wollte der eine den anderen klagen), dann könnten Sie immer noch eine Formulierung wählen, die juristisch nicht oder nur schwer angreifbar ist. Sie könnten zum Beispiel sagen: "Lieber Ausgezogen, auf Grund ihrer bisherigen Argumentation habe ich den Eindruck, dass Sie sehr selbstsicher und sich Ihrer Sache sehr gewiss sind und auf Argumente inhaltlich zu wenig eingehen." Diese Formulierung hätte ungefähr dieselbe Denotation wie "präpotent", wäre im Gegensatz zu dieser jedoch nicht pejorativ.

Ich beziehe mich auf den Rechtsgrundsatz des freien Selbstbestimmungsrechtes von Völkern, welcher in der Israel/Palästinafrage auf wohl eklatante Weise verletzt wurde (und wird).
Dieses Thema ist komplex, und ich weiß nicht, ob Sie inhaltlich weiterdiskutieren möchten oder jeden Kommentar von meiner Seite als "rabulistisch" beiseite schieben wollen.

Meine Einwände sind:

1. Es geht hier um zwei Gruppen, und beiden stehen dieselben Rechte zu. Niemand bestreitet, dass beiden Selbstbestimmungsrecht zusteht. Dieses steht aber auch den jüdischen Bewohnern der Region zu.

2. Konfligierende Interessen gibt es immer wieder. In einer solchen Lage ist es nicht möglich, beide Seiten vollkommen zufrieden zu stellen, sondern ist ein sinnvoller Kompromiss und Ausgleich gesucht. Im gegenständlichen Fall könnte das aus meiner Sicht nur die Einrichtung zweier Staaten sein, wie das auch die UN schon 1947 vorgesehen haben.

Auf theoretischer Ebene könnte man noch den Volksbegriff diskutieren, aber das würde im gegenständlichen Problem nicht weiterhelfen. Die Konstituierung der palästinensischen Bewohner als Volk hat auch erst in der ersten Hälfte des 20. Jahrunderts stattgefunden. Das spricht in keiner Weise gegen deren Rechte, aber es ist nun einmal nicht so, dass ein bestehendes staatliches Gebilde widerrechtlich oder gewaltsam durch ein anderes ersetzt worden wäre.

Man könnte auch die Frage stellen, ob ein Recht auf staatliche Selbstbestimmung jeder Volksgruppe naturrechtlich gegeben sei. Ohne mir selber widersprechen oder mein Plädoyer für einen palästinensischen Staat zurücknehmen zu wollen, ginge mir das auf theoretischer Ebene zu weit - es ist schon schwer genug, die einfachsten naturrechtlichen Prinzipien stringent zu argumentieren und zu einem Konsens zu kommen. Ausdrücklich: Ich befürworte den palästinensischen Staat nicht aus naturrechtlichen Gründen, sondern weil die palästinensische Bevölkerung einen eigenen Staat möchte, über die Geschichte hinweg genug zwischen Kolonial- und Lokalmächten hin- und hergeschoben wurde, weil ich das pragmatisch als einzige Möglichkeit der Entschärfung des Nahostkonflikts sehe und weil keiner der angrenzenden arabischen Staaten irgendein Interesse an ihrer gedeihlichen Integration gezeigt hat. (Stellen Sie sich vor, die deutschen Heimatvertriebenen würden heute noch in Elendsquartieren an der deutschen oder österreichischen Grenze wohnen...)


Die von Ihnen bekrittelte Aussage von Altbischof Krenn war mir natürlich bekannt.
Ich habe diese Aussage deshalb zitiert, weil Sie meinten, "daß der St.Pöltener Altbischof Aussagen (zum Islam) tätigte, die inhaltlich vollkommen gerechtfertigt (sind)," und ich ein Argument dagegen vorbringen wollte.

Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, worin darin allerdings eine Verletzung des § 283 StGB liegen sollte. Die Staatsanwaltschaft offensichtlich ebensowenig.
Die Aussage, dass Wien von Türken belagert sei, ist schon ein bisschen rassistisch, oder? Dass sie nicht ausreicht, um strafbar zu sein, kann gut sein.

Auch die Existenz Israels ist für mich (insbesondere wegen der von der Regierung Sharon betriebenen Politik) ein Grund zur Sorge - wenngleich Ihre und meine Gründe zur Sorge, wie ich annehmen darf, wohl nicht dieselben sind.
Wenn Sie die Politik Sharons als Grund zur Sorge sehen, kann ich mit dieser Aussage inhaltlich etwas anfangen (auch wenn sie ein bisschen pauschal ist, was ich aber als Metapher werten würde). Noch besser, wenn Sie z.B. Sharons Politik des Mauerbaus als Grund zur Sorge sehen - solche inhaltlichen Punkte kann man auch besser diskutieren. Deshalb die Existenz Israels als Grund zur Sorge zu betrachten, halte ich aber für genauso ungerecht, wie es das wäre, würde man die Existenz der arabischen Welt (oder den Islam) als Grund zur Sorge betrachten.

7. Sie verwechseln offensichtlich die Begriffe "Mehrzahl" (d.i. mehr als einer) und "Mehrheit" (d.i. mehr als jeweils andere).
Mehrzahl = "der größere Teil einer bestimmten Anzahl" (Duden Bedeutungswörterbuch, Mannheim 1970, Hervorhebung von mir).

Daß Sie aus dem Rassismus in Israel die "einzige Konklusion" ziehen, daß deshalb "Israel ein völlig normaler Staat ist wie alle anderen auch", finde ich recht bemerkenswert. Hoffentlich sind Sie sich der Tragweite dieser Äußerung bewußt.
Was ist die Tragweite dieser Äußerung? Was sind ihre Konsequenzen? Ich überlege ehrlich verzweifelt, was Sie meinen könnten.

Neben der Scheußlichkeit der Nürnberger Rassengesetze könnte man das Jünger-Zitat unter anderem auch auf die Form der unter Mißachtung des Selbstbestimmungsrechtes der Völker erfolgten Gründung des Staates Israel zulasten der dort lebenden Bevölkerungsmehrheit anwenden. Aber dies kommt Ihnen vermutlich nicht in den Sinn (denke ich mir halt ...)
Damit haben wir uns aber nur im Kreis bewegt und nicht inhaltlich argumentiert. Sie vertreten die Meinung, die Gründung israels sei moralwidrig erfolgt, ich vertrete die Meinung, dies sei nicht der Fall.

nehmen Sie, bitte, ebenso zur Kenntnis, daß dies eben meine Ansicht ist, die ich nicht gesonnen bin aufgrund der mir von Ihnen vorgelegten Argumentation zu ändern.
Das Ziel einer Diskussion sollte es ja nicht in erster Linie sein, die Meinung des jeweils anderen zu ändern, sondern sie zu verstehen.

Sie sollten mir aber nicht nur in Worten, sondern auch in Taten dasselbe Recht auf das Bestehen meiner Meinung einräumen, indem Sie mich nicht auf Grund dessen als halsstarrig (obstinat) oder als Haarspalter (Rabulist) betrachten.

Viele Grüße,
N.N.
 
versteht ihr nicht daß dieses ganze kopflastigee zeug nicht mit eurer eigenen spiritualität, d.h. mit eurer eigenen beziehung zu gott, zu tun hat???
Doch, das stimmt schon, und das verstehen wir auch. ;) Es ist halt nur so, dass sich aus einer Nebenbemerkung, die mir aber sehr auf den Magen geschlagen hat, eine Diskussion über die Existenzberechtigung Israels entwickelt hat.

Im Grunde genommen gehörte die in einen eigenen Thread, doch bin ich kein Moderator und kann keine Threads teilen; auch habe ich den Eindruck, dass die Diskussion eh langsam dem Ende entgegengeht. ;)

wie wärs mal mit ein paar eigenen realeen erfahrungen statt hochgeistigen diskussionen? ;)
Da kann ich leider nicht viel Hilfreiches anbieten. Ich wäre gerne tiefreligiös, weil das einen hohen Trostwert bietet, aber die Argumente für und gegen die Wahrheit von Religion halten einander für mich zu sehr die Waage, als dass ich über leichte Lauheit hinauskäme.

Was ich habe, ist ein großes Grundvertrauen - nicht so sehr ein Vertrauen auf die Existenz Gottes, als vielmehr eines darauf, dass letztlich "alles gut wird". Dieses Vertrauen ist auch lange -sehr lange- Zeit gerechtfertigt worden, wenngleich es in den letzten Jahren doch auch herbe Tiefschläge seitens des Seins gegeben hat.

Darüber hianus stehe ich total auf Kirchen ... die Gebäude strahlen soviel aus
Seit ich dieses Zitat Kits gelesen habe, möchte ich darauf antworten, bin aber bisher nicht dazu gekommen.

Ich kenne das Gefühl, das einen beim Betreten einer Kirche überkommt, ebenfalls. Ich kann es nicht genau benennen, aber es hat etwas von Ehrfurcht, Ruhe, Zuversicht und Vertrauen an sich. Ich empfinde dieses Gefühl auch in anderen Situationen, durchaus in vergleichbarem Ausmaß: Beim Betreten einer alten Bibliothek zum Beispiel. Oder in einem Rechenzentrum, der Maschinenhalle eines Großkraftwerks oder im Parlament.

Das sehe ich bestimmt nicht als Widerspruch. Man könnte es zwar als Ehrfurcht vor etwas bloß diesseitig Größerem (Architektur, Geschichte, Ingenieursleistung,...) interpretieren, aber man kann genauso die Präsenz höheren Seins darin sehen. Wir sind damit wieder bei der individuellen Glaubensfrage. In manchen Situationen bin ich geneigt, auf den Sinn zu vertrauen.

Viele Grüße,
N.N.
 
@ausgezogen:
(Ein letztes Mal - der Diskurs dreht sich im Kreis, wie Sie völlig zutreffend bemerkt haben)

1. Zu Ihren Vorwürfen, durch Formulierungen wie "rabulistisch", "obstinat", "ausdrücklich nicht 'präpotent'" von mir beleidigt (oder auch nicht) zu sein, möchte ich keine Stellungnahme abgeben. Ihre Reaktion erscheint mir - gelinde gesagt - derart befremdlich überzogen (hoffe nur, daß das nicht schon wieder beleidigend ist :)), daß ich mir - und den anderen Forumsteilnehmern - weitere Diskussionen an dieser Nebenfront gerne ersparen möchte.

2. Ich halte Bischof Krenns Aussage über die "Türkenbelagerung" für keinesweg (auch nicht einmal: ein bißchen!) rassistisch, sondern für eine rhetorisch pointierte, aber völlig zutreffende Zustandsbeschreibung (besonders wenn ich mir die unverhohlenen Drohungen türkischer Politiker in den letzten Tagen ansehe!). Wenn Sie mich jetzt möglicherweise beschuldigen sollten, "ein bißchen rassistisch" zu sein, nehme ich das recht emotionslos zur Kenntnis. So what ...

3. "Mehrzahl von ..." kann ebensogut soviel wie "mehrere", "Plural" heißen.
Beispiel: "Zu diesem Problem ist eine Mehrzahl von Lösungsansätzen entwickelt worden".
Und eben das war von mir auch gemeint.

4. Zur Frage des Selbstbestimmungsrechtes ist aufgrund des offenkundigen Dissenses eine weitere Diskussion wohl völlig sinnlos (gleichgültig, ob ich jetzt Ihre Argumentaion als "rabulistisch" qualifiziere oder nicht!). Ich habe Ihre Meinung, glaube ich, hinreichend verstanden (ob Sie meine Meinung hinreichend verstanden haben, entzieht sich naturgemäß meiner Kenntnis). Also lassen wir's dabei bewenden ...

MfG

Spencer
 
Was ich habe, ist ein großes Grundvertrauen - nicht so sehr ein Vertrauen auf die Existenz Gottes, als vielmehr eines darauf, dass letztlich "alles gut wird". Dieses Vertrauen ist auch lange -sehr lange- Zeit gerechtfertigt worden, wenngleich es in den letzten Jahren doch auch herbe Tiefschläge seitens des Seins gegeben hat.

wow, das IST doch viel mehr glaube als ich bei manchem traditions-christen finde!
mich beeindruckt das sehr! es würde mich SEHR freuen, wenn du diese erfahrung hier (zur not anonymisierend verändert) erzählen würdest. solche dinge stärken nämlich wiederum MEINEN glauben derzeit! :)
 
Ihre Reaktion erscheint mir - gelinde gesagt - derart befremdlich überzogen
Sie haben Recht, diese Frage ist wirklich ein ganz anderes Thema. Wenn eine Reaktion auf Formulierungen wie "präpotent" Ihnen aber grundsätzlich als überzogen erscheint, verstehe ich nicht, warum Sie sich ständig juristisch absichern zu müssen glauben (ich meine Ihre häufig gebrauchte Relativierung "in Kenntnis der juristischen Folgen"). ;)

2. Ich halte Bischof Krenns Aussage über die "Türkenbelagerung" für keinesweg (auch nicht einmal: ein bißchen!) rassistisch, sondern für eine rhetorisch pointierte, aber völlig zutreffende Zustandsbeschreibung
Das Wort "Türkenbelagerungen" benennt sehr konkrete historische Ereignisse, nämlich militärische Angriffe auf und eine militärische Belagerung von Wien mit dem Ziel, diese Stadt auszuhungern und zu besetzen. Eine solche Situation liegt heute nicht vor. Das Wort dennoch auf türkische Gruppen der Gegenwart anzuwenden, bringt diese zu Unrecht mit damaligen Vorgängen in Verbindung.

(besonders wenn ich mir die unverhohlenen Drohungen türkischer Politiker in den letzten Tagen ansehe!).
Es gab keine militärischen Drohungen türkischer Politiker, also besteht keinerlei Verwandtschaft zum militärischen Vorgang der historischen Türkenbelagerung.

Wenn Sie mich jetzt möglicherweise beschuldigen sollten, "ein bißchen rassistisch" zu sein, nehme ich das recht emotionslos zur Kenntnis.
Der Vergleich ist sachlich falsch, vielleicht rassistisch (darüber kann man diskutieren, viele tun das). Einen sachlich falschen oder rassistischen Vergleich zu gebrauchen bedeutet nicht automatisch, rassistisch zu sein. Einige (bei weitem nicht alle) denkbaren nichtrassistischen Gründe dafür wären: Provokation, Ärger, Irrtum, Gedankenlosigkeit.

3. "Mehrzahl von ..." kann ebensogut soviel wie "mehrere", "Plural" heißen.
Und eben das war von mir auch gemeint.
Ich akzeptiere natürlich, dass Sie das so gemeint haben. Ich bitte nur, zu verstehen, dass ich davon nicht ausgehen konnte - im Standarddeutschen, auch im österreichischen, gibt es das Wort in dieser Bedeutung nicht und ist auch Ihr Beispiel "Zu diesem Problem ist eine Mehrzahl von Lösungsansätzen entwickelt worden" ungrammatisch.

4. Zur Frage des Selbstbestimmungsrechtes ist aufgrund des offenkundigen Dissenses eine weitere Diskussion wohl völlig sinnlos
Wenn man Lust zum Diskutieren hat, dann könnte man abseits von unserem Thema z.B. darüber diskutieren, unter welchen Voraussetzungen ein Selbstbestimmungsrecht naturrechtlich begründbar ist; was genau man unter Selbstbestimmungsrecht verstehen will (z.B. staatliches versus nichtstaatliches Selbstbestimmungsrecht) und welche -positiven und negativen- Konsequenzen die unterschiedlichen Konzepte von Selbstbestimmungsrecht haben. (Z.B. hat die Maximalforderung, dass jede Gruppe ab dem Zeitpunkt, zu dem sie sich als Gruppe sieht, das Recht auf Eigenstaatlichkeit hat, den Nachteil, dass dann ungeklärt ist, was passiert, wenn sich auf ein und demselben Gebiet zwei Gruppen zu konstituieren beginnen. Man könnte natürlich streng formal definieren, dass die Gruppe, die zuerst da war, das "Vorkaufsrecht" auf Selbstbestimmung hat, aber das wäre in der Anwendungspraxis auch ungerecht - im Nahostfall würden dann nämlich die Palästinenser durch die Finger schauen, was auch keiner will.)

Also lassen wir's dabei bewenden ...
Ja, gerne. Oder machen wir einen eigenen Thread auf. ;)

Viele Grüße,
N.N.
 
wow, das IST doch viel mehr glaube als ich bei manchem traditions-christen finde!
Da steht leider nicht ganz so viel dahinter, wie man es sich wünschen würde. Ich hatte einfach fast immer ein tiefes Vertrauen in das Sein schlechthin und eine -vielleicht naive- Zuversicht, dass die Dinge sich zum Guten wenden bzw. im Guten verweilen.

Religiosität kann wahrscheinlich Folge eines solchen Vertrauens sein oder zumindest dadurch gefördert werden; vielleicht ist eine gewisse Zuversicht sogar Voraussetzung dafür, dass man religiös sein kann - ein ausgesprochen misstrauischer Mensch wird wahrscheinlich weniger leicht religiös werden.

Ich kann also nur sagen: Ich vertraue dem Sein. Und ich gebe zu, dass ich nicht weiß, wie dieses Vertrauen mit sehr extremen Prüfungen umgehen würde. Möglicherweise würde ich mein Sinn-Gefühl verlieren und in Depression versinken.

Zeichen gibt es immer wieder, wahrscheinlich sind auch wir selbst Zeichen, aber ihre Bedeutung ist unserer Interpretation ausgeliefert und diese wieder unseren Vor-Urteilungen. Was der eine als Zeichen für das Wirken von Sinn interpretiert, darin sieht der andere ein Zeichen für die Gültigkeit der Gesetze der Statistik.

Viele Grüße,
N.N.
 
Oh, die "Religiosität" ist ja zweitrangig, wenn die "Spiritualität" (also die persönliche Beziehung zu Gott) in Ordnung ist! Und um dieses "Grundvertrauen" beneide ich Sie gewaltig, um ehrlich zu sein! Das ist nämlich genau der Punkt, wo es MIR mangelt!

Möglicherweise gehe ich öfter in die Kirche als Sie, aber wenn Ihr Vertrauen in Gott und das Sein größer und beständiger ist, ist das dem lieben Gott möglicherweise sogar lieber!

Naja, vielleicht nähern wir uns an: ICH versuche EIN WENIG weniger skeptisch und vor allem weniger pessimistisch zu sein, und Sie besuchen EIN WENIG öfter zu beten und in die Kirche zu gehen!

:)
 
Glaub ich an Gott... naja glauben in dem Sinn ist etwas schwierig zu beschreiben für mich und überhaupt zu definieren. Ich ging in ein Klostergymnasium und war dot auch im Konvikt. Ich habe dadurch aber nicht den Zugang zur Kirche verloren, sondern aufgrund der weltoffenen Haltung der Mönche eigentlich zur Kirche gefunden- Ich denke ich bin dem Gedanken, dass es etwas allmächtiges gibt nicht abgeneigt... ich glaube aber nicht, dass es aussieht wie ein alter weiser gütiger Mann...
 
1.: buddha hat keinerlei schriften hinterlassen.
2. @kit: jesu historizität ist durchaus nicht bewiesen, hiezu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Außerbiblische_Notizen_zu_Jesus_von_Nazareth
aber das wichtigste bleibt: es heiß deshalb glauben, weil man es eben nicht weiß - deshalb ist alles diskutieren müßig!

Ich hab die Annalen von Tacitus selbst übersetzt .. und für mcih sind ddie sehr wohl glaubwürdig. Auch mit Sueton hab ich mcih befasst. Ich glaube daran, dass es ihn gegeben hat und dass man die Schriften Taciti für voll nehmen kann. Ob Jesus ein Wunderheiler/Guru/Wanderprediger/Gottes Sohn/Heiliger/Weiß der Kuckuck was war sei dahingestellt und lässt sich heute ja nicht mehr nachweisen.

Lg. Kit
 
"In den Berichten von Sueton und Gaius Cornelius Tacitus aus dem 2. Jahrhundert (sic!!!) werden Christen und ihr Namensgeber erstmals von römischen Autoren erwähnt."
ich war in latein immer sehr schlecht (obwohl ich hochbegabt bin...), deshalb habe ich auch keine autoren mit einem schwierigkeitsgrad über caesar hinaus geschafft, und auch den nur mühevoll.
aber - obwohl auch ich denke, daß jesu existiert hat - als mensch, der gerne mal gängige weisheiten anzweifelt finde ich es doch wichtig, aufzuzeigen, das sogar uns von kindheit an als selbstverständlich gelehrtes so selbstverständlich nicht ist - daß der josephus flavius text zb. "ergänzt wurde" - und sicher nicht zum nachteil der christlichen obrigkeit - wußte ich bis vor kurzem selbst nicht.
und sowas ist dann doch interessant.
 
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