Sex mit 13?! - wurde zur Diskussion: Sex zwischen Minderjährigen und Erwachsenen

Ich glaube man sollte sich nicht auf das Alter festlegen sondern mehr auf die Umstände. Man kann den alten Lüstling der just for fun ein möglichst junges Mädchen verführen will, den Mann, der vielleicht pädophile Züge aufweist und jenen der sich zufällig in ein sehr junges Mädchen verliebt nicht über einen Kamm scheren.

Auch 13-jährige sind sehr verschieden in ihrem Wesen, Aussehen und Reife. Das einzige No-Go ist für mich das Gesetz. Ansonsten würde ich nicht pauschalisieren.

Wenn ein Mann also sein Glück mit einer 14-Jährigen findet und diese ihres mit ihm, why not.

Natürlich gibt es die hier beschriebenen Männer aber es sind nunmal nicht alle gleich.

Auch für mich selbst würde ich niemals "nie" sagen, höchstens sehr unwahrscheinlich...
 
Ich glaube man sollte sich nicht auf das Alter festlegen sondern mehr auf die Umstände.

Genau das kann man im Strafrecht halt nur sehr schwer, bzw sorgt das für Unsicherheit. Nehmen wir nur den novellierten § 207b:

Wer an einer Person, die ... aus bestimmten Gründen noch nicht reif genug ist, die Bedeutung des Vorgangs einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, unter Ausnützung dieser mangelnden Reife sowie seiner altersbedingten Überlegenheit eine geschlechtliche Handlung vornimmt ... ist ... zu bestrafen.

Da finden wir eine unbestimmte Gesetzesbestimmung nach der anderen: "Bestimmte" Gründe? Mangelnde Reife? Ausnützung dieser mangelnden Reife? Altersbedingte Überlegenheit?

Allein das Lesen verursacht mir ein gewisses Übelkeitsgefühl. Zum Glück gilt das nur bis 16. Gerade im Strafrecht brauchen wir ganz klare Bestimmungen, wenn -> dann, Sachverhalt -> Tatbestand -> Sanktion, alles andere schafft Verunsicherung und selektive Rechtsausübung, je nach beteiligtem Richter, Staatsanwalt & Co. Das kann niemand wirklich wollen.

Man kann den alten Lüstling der just for fun ein möglichst junges Mädchen verführen will, den Mann, der vielleicht pädophile Züge aufweist und jenen der sich zufällig in ein sehr junges Mädchen verliebt nicht über einen Kamm scheren.

Wenn der Tatabestand der gleiche ist, -- nämlich: Sex mit einer Minderjährigen, beide sind einverstanden -- warum nicht?

Das einzige No-Go ist für mich das Gesetz.

Naja, dann muss man halt warten bis sie 14 ist, außer er ist nur max. 3 Jahre älter. Das passt schon.
 
geh bitte, heut gibts 13 jährige die locker als 17 oder 18 durchgehen, provozieren und es durchaus drauf anlegen ältere bzw. viel ältere flachzulegen. daraus dann einem den strick zu drehen, na ich weiss nicht recht. wenn sich alle an unsere ach so tollen gesetze halten würden, würds anders ausschaun in unserem staate.
 
geh bitte, heut gibts 13 jährige die locker als 17 oder 18 durchgehen, provozieren und es durchaus drauf anlegen ältere bzw. viel ältere flachzulegen. daraus dann einem den strick zu drehen, na ich weiss nicht recht. wenn sich alle an unsere ach so tollen gesetze halten würden, würds anders ausschaun in unserem staate.

:kopfklatsch:

Jaa nee is klar..... und als erwachsener Mann bist nicht manns genug, dem zu widerstehen.... weil das böse junge Ding hats ja drauf angelegt ..... *ichbrechgleichinsessen*

Im übrigen denke ich, Gesetze sind immer für Minderheiten gemacht. Viele Gesetze wären überflüssig, wenn Mensch einfach mal seinen Gehirnskasten einschalten würde .....

Jenna
 
geh bitte, heut gibts 13 jährige die locker als 17 oder 18 durchgehen, provozieren und es durchaus drauf anlegen ältere bzw. viel ältere flachzulegen. daraus dann einem den strick zu drehen, na ich weiss nicht recht. wenn sich alle an unsere ach so tollen gesetze halten würden, würds anders ausschaun in unserem staate.

Uuuuuuund Du bist wohl der der es geil finden würde wenn seine Tochter von sowas flachgelegt wird? :mad:
 
geh bitte, heut gibts 13 jährige die locker als 17 oder 18 durchgehen, provozieren und es durchaus drauf anlegen ältere bzw. viel ältere flachzulegen. daraus dann einem den strick zu drehen, na ich weiss nicht recht.

Keine Sorge, strafbar ist's nur wenn er das Alter seiner Partnerin kennt. Wenn sie ihm glaubhaft versichert 16 zu sein, und auch so ausschaut... Ausweis muss er sich keinen zeigen lassen.
 


:hmm: du hast erst mit 19 begonnen wegzugehen - hast nie was getrunken - keine fehler (jugendsünden) begangen warst immer fehlerfrei und korrekt hast nie aus einem fahrenden auto gekotzt oder bist nie zu schnell gefahren hast nie die kronen zeitung "mitgenommen" und warst immer pünktlich zu hause weil du vor allem immer das getan hast was "die alten" (eltern) gesagt haben

:shock: bist mir unheimlich :shock:

:shock:

:mrgreen:

HALLO!

ICH GLAUBE DU HAST MICH EIN BISSL FALSCH VERSTANDEN?? NATÜRLICH HABEN WIR AUCH SCHEISS GEBAUT WELCHE FRAGE!

UND NATÜRLICH HABEN WIR NICHT ALLES GETAN WAS DIE ELTERN GESAGT HABEN WARUM AUCH? ALLES WAS MAN NICHT DARF HATT SEINEN REITZ!

ABER DEINE VERGLEICHE VERSTEH I NET?? AUTO GEFAHREN BIN ICH MIT 18 UND DAS MIT DER ZEITUNG MACHT JA JEDER EINMAL!?

NATÜRLICH KOMMT AUCH DRAUF AN WIE ALT DAS GEGENSTÜCK IST?? WENN ER ZB: 14 IST DANN KANN MAN SAGEN SIE PROBIEREN AUS?!

ABER WENN ER WESENTLICH ÄLTER IST DANN WÜRDE ICH SAGEN IST NICHT GANZ OK! ZB: ER WÄHR 20 ODER SO! DANN MUSS ICH PERSÖNLICH SAGEN ER IST EIN WENIG PÄDOFIEL FÜR MEINE BEGRIFFE!? UND SPÄTER EINMAL FLIEGT MAN HALT NACH THAILAND UND HOLT SICH DAS???? HABE GENUG GESEHEN!! OBWOHL MAN IN THAILAND VIELE ANDERE SACHEN MACHEN KANN! TAUCHEN ZB:

WIE GESAGT IST MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG! GEBE AUCH ZU WÜSSTE NICHT WAS ICH SAGEN WÜRDE WENN MEINE TOCHTER MIT 13 SEX HABEN WILL????? ERSCHLAGEN ODER VERBIETEN WÜRDE ICH ES WAHRSCHEINLICH NICHT???? KOMMT DRAUF WIE ALT ER IST! ABER HABE NOCH ZEIT!

LG: RONCO
 
Ich wünsche mir für meine Söhne das sie ihr erstes Mal geniessen können und sich nicht zu ner Aktion hinreissen lassen, mah ich bin 13 und alle haben schon.
Wenn ich mir vorstell das sie da erst 13 sein sollten, dann beschleicht mich schon ein etwas seltsames Gefühl - ich hoffe das sie den für sich richtigen Zeitpunkt finden werden.

Und aus rein mütterlicher Sicht, wär meine erste Äusserung dazu - Junge bist du behämmert, mit 13 geh wieder spielen!

An der Ausführung musst noch etwas feilen.
Nach meinen Erfahrungen ists so, dass in der Schule einige recht früh schreien, dass sie Sex (GV) haben, das war auch in den Klassen meiner Töchter so, nur war es dann später so, dass sich einige von denen die angeblich recht früh dran waren, bei meinen Töchtern erkundigt haben wie das so abläuft.

Bei Filmen ist das ähnlich, alle hatten Titanic gesehen, meine Kinder jammerten mir täglich die Ohren voll sie wären die einzigen, die das nicht sehen durften. Am Kindergeburtstag machten wir dann ein Spiel, es dürfte jeder der diesen Film schon sah raten wie viele Tote es gab, die Schätzungen beliefen sich alle im unteren einstelligen Bereich.
Sie neigen halt dazu sich durch flunkern in den Mittelpunkt zu stellen, deswegen glaube ich nicht alles was man mir erzählt.

Zur Altersdiskussion. bei uns in D gibts Konstellationen beim Alter die auch davon abhängig sind ob die Eltern ein Liebesverhältnis erkennen können oder ob der jüngere Partner ausgenutzt wird.
Damit hat man zwar mehr Verantwortung aber ich halte das schon für sinnvoll.
Meine Töchter waren zumindest so gut aufgeklärt, dass sie ihren etwas älteren Partnern sagen konnten was Sache ist, und wie was abzulaufen hat.
 
Keine Sorge, strafbar ist's nur wenn er das Alter seiner Partnerin kennt. Wenn sie ihm glaubhaft versichert 16 zu sein, und auch so ausschaut... Ausweis muss er sich keinen zeigen lassen.

Na dann... have fun :mad: :mauer:
Schön zu wissen, dass den Männern so wenig passieren kann, wo sie doch in der Psyche eines Kindes soviel kaputt machen können...

Ganz so einfach ist es nicht. Er muss auch dem Gericht glaubhaft machen können, dass es so war. Sobald hier Zweifel auftreten, tendieren Richter dazu, den Kindern zu glauben.

HALLO!
...
LG: RONCO

Brüll nicht so! :shock:
 
@ronco

Warum kreischt Du eigentlich so? Steht Dir einer auf den Kronjuwelen?
 
Na dann... have fun :mad: :mauer:
Schön zu wissen, dass den Männern so wenig passieren kann, wo sie doch in der Psyche eines Kindes soviel kaputt machen können...

Nix für ungut, aber strafbar kann ein Verhalten nur dann sein, wenn jemand die Umstände kennt, und sich bewusst darüber hinwegsetzt. Wer fest davon überzeugt ist, seine Jacke aus der Garderobe mitzunehmen, ist kein Dieb, auch wenn sie jemand anderem gehört. Wer glaubt, dass seine Freundin 16 ist, macht sich nicht des schweren sexuellen Missbrauchs Minderjähriger schuldig, auch wenn sie's noch nicht ist.

Gibt viele solche Fälle: bestraft wird immer nur der "Verhaltensunwert", jemand weiß dass etwas verboten & strafbar ist, und macht's trotzdem. Fahrlässigkeitsdelikte sind nur ausnahmsweise strafbar.
 
Ganz so einfach ist es nicht. Er muss auch dem Gericht glaubhaft machen können, dass es so war.

So ähnlich. Das Wissen um die Minderjährigkeit gehört zu den Tatbestandsvoraussetzungen die von der Staatsanwaltschaft bewiesen werden müssen. Es gilt freie Beweiswürdigung, wie eigentlich fast immer.

Das sind aber Fragen des Sachverhalts die in einer rechtspolitischen Diskussion nur am Rande interessieren sollten.
 
Ich weiß ja nicht, wie das österreichische Strafgesetz aussieht, aber hier wird differenziert zwischen "vorsätzlich" und "fahrlässig" ... und strafbar ist beides! Nur der "Härtegrad" der Strafe ändert sich.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

lg
Jenna
 
i kann zwar selber nur theoretisch mitreden, da sich das problem für mich ned stellt...

aber ich würde es - gesetze hin, gesetze her - schon von vornherein als meine pflicht ansehen meiner tochter oder meinem sohn eine bestmögliche orientierung in der welt der erwachsenen zu ermöglichen.

es ist generell gesehen die erwachsenenwelt, ned die kinderwelt die in den vergangenen jahrzehnten ein immer früher einsetzendes interesse an sexuellen dingen generiert hat; was einerseits sein gutes hat da ein liberaler und vor allem auch aufgeklärter umgang mit der sexualität sicher ned verkehrt ist...

...auf der anderen seite stellt sich schon die gesellschaftspolitische frage inwieweit es zu begrüssen ist dass kinder immer früher mit dingen konfontiert werden die ihrem natürlichen reifegrad womöglich noch nicht entsprechen.

insofern würde ich ein tendenziell eher konservatives denken das grenzen ziehen möchte ned a priori als rückschrittlich und verzopft brandmarken - auch wenns noch so chic rüberkommt.
 
Ich weiß ja nicht, wie das österreichische Strafgesetz aussieht, aber hier wird differenziert zwischen "vorsätzlich" und "fahrlässig" ... und strafbar ist beides! Nur der "Härtegrad" der Strafe ändert sich.

Blödsinn. Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, ist nur vorsätzliches Handeln strafbar. So ausdrücklich öStGB § 7 Abs 1. Für Deutschland gilt mit § 15 aber dStGB genau dasselbe.

Es gibt fahrlässige Körperverletzung, zB, oder fahrlässige Tötung, aber keinen fahrlässigen Diebstahl, und keine fahrlässige Sachbeschädigung. Und, um den Bogen zum Thema zu schlagen, auch keine fahrlässige Vergewaltigung oder fahrlässigen sexuellen Missbrauch Minderjähriger. Das sind alles Delikte die man nur wissentlich und willentlich, daher vorsätzlich, begehen kann.

Die schwächste noch strafbare Vorsatzform ist hier der Eventualvorsatz: man hält etwas für ernstlich möglich (ohne es definitiv zu wissen), nimmt es aber in Kauf ("und wenn schon").

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Blödsinn, zumal in dieser Generalität.
 
Na dann... have fun :mad: :mauer:
Schön zu wissen, dass den Männern so wenig passieren kann, wo sie doch in der Psyche eines Kindes soviel kaputt machen können...

Nicht nur Männern! Wenn ich mir denke, dass man für das Verbreiten von Kinderpornographie 3 Monate auf Bewährung bekommt, wenn man ein bisserl auf teppat macht. "Na eigentlich wollte ich nur Musik runterladen".......:mauer:
http://salzburg.orf.at/stories/397351/

Wenn die Strafen so gering sind, wird es potentielle Täter halt nich abschrecken. Traurig aber wahr!
 
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