Sex mit 13?! - wurde zur Diskussion: Sex zwischen Minderjährigen und Erwachsenen

Mal nebenbei - warum greifst du mich so an?

Tu ich gar nicht. Die Tonart hast du selbst hereingebracht:

.... nützt eh nix.... wer Fehlverhalten rechtfertigen will, wirds immer tun...... :roll:

Und an dem Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ist was dran und keine bloße Behauptung. Setz dich in die deutschen Gerichtssäle und du wirsts erleben!

Jetzt hab ich fertig!

:kopfklatsch:

Jaa nee is klar..... und als erwachsener Mann bist nicht manns genug, dem zu widerstehen.... weil das böse junge Ding hats ja drauf angelegt ..... *ichbrechgleichinsessen*

Im übrigen denke ich, Gesetze sind immer für Minderheiten gemacht. Viele Gesetze wären überflüssig, wenn Mensch einfach mal seinen Gehirnskasten einschalten würde .....

Edit: und du bist natürlich nicht allein gemeint sondern im Duett mit Rosenblut. Ihr habt euch ja gegenseitig immer vollinhaltliche Zustimmung versichert. :cool:
 


:cool: ich hab weiter oben von einer 13 jährigen aus unserer clique erzählt :cool:

:lehrer: die wurde damals 1973 oder1974 bei einem wettbewerb "miss wörthersee" - ich hatte damals die ehrenvolle aufgabe:roll:den "fotografen" zu stecken wie alt jene die sie grade anbaggerten ist

das nur zu dem thema​

Stimmt! Die war ja Österreicherin. Sorry, den Aspekt habe ich vergessen! :oops: Ich glaube es ist auch sehr vom Herkunftsland abhängig. Auch wenn ich vielleicht ein Klischee heraufbeschwöre. Aber es gibt doch sehr viele 20jährige Asiatinnen, die rein äußerlich unter dem Ettiket "Kind" durchgehen. In Kroatien (vor allem in den ländlichen Regionen, wo kein Tourist hinkommt) ist es meistens halt so. Schaut sie nicht aus wie 30, ist sie keine 20. Auch wenn es natürlich individuelle Unterschiede gibt.

Ist eine Frage ob dir das Gericht glaubt, bzw deine Aussgage nicht als bloße Schutzbehauptung wertet, aber ansonsten nützt das sehr viel: strafbar macht sich nur wer wissentlich mit unmündigen Minderjährigen verkehrt.

Dann ist es die Frage, wie es in der Regel ausgeht? Glaubt einem der Richter in der Regel oder nur sehr selten? Hast du das Erfahrungswerte? Weil was nützt dir die Wahrheit, wenn dir der Richter nicht glaubt?
 
Das ist das Problem bei Geschriebenem: Man kann leider nicht nicht die Tonart dabei hören - denn es war eigentlich in nem ruhigen Ton gemeint!

Hab mich eigentlich generell für umgänglich gehalten.... vielleicht sollte ich nochmal drüber nachdenken. Aber ich hoffe, mit meinem letzten Posting sind meine Ansichten klar geworden. Bin halt auch nur Mensch!

Jenna
 
Zum Thema ob es früher die Mädchen auch mit 13 schon den ersten Sex hatten: Ich stolperte vor nicht all zu langer Zeit über das Buch "Das Leben der Josefine Muztenbacher". Auch wenn es eine fiktieve Geschichte ist, hatt mich am meisten verblüfft, dass sie noch so jung war. Denn die Geschichtwe begann mit ihrem 8. Lebensjahr wo sie mit ihrem Bruder Sex hatte und hörte mit ihrem 15 auf. Und angeblich passiert der Roman nach einer wahren Begebenheit nur von einem Gostwrighter - man vermutet dass es Franz Werfel war - geschrieben.
 


:nono::nono: mmn nicht :nono::nono:

:nono::nono:

:daumen: es gibt überall auf der welt solche und solche :daumen:

:mrgreen: gilt fast für alle themen :mrgreen:

Haha! ;) Gut, dann nehm ich dich einmal mit nach Slawonien und du bildest dir selber ein Urteil......;)

Sagen wir es so! Unter rauen Lebensverhältnissen altert der Mensch doch schneller, unabhängig von Rasse oder Geschlecht......Ich hoffe jetzt war es politisch korrekt augedrückt. Was wirklich böses über meine Zweitlandsfrauen würde ich sowieso nie sagen. ;):)
 
Als ich 15 Jahre jung war lernte ich unter wiedrigen Umständen (am Arbeitsplatz, er war aber kein Kollege oder der Chef) einen 36 jährigen Mann kennen... dieser Mann, nennen wir ihn in folge Prinz, hat mir ganz schön den Hof gemacht - hat mir gefallen, es schmeichelte mir das "so einer" an mir interessiert ist - ich habe mich damals nicht "auf älter" getrimmt oder behauptet ich wäre schon 18. Am Anfang dachte ich der will nur Sex - ich war auch bereit mich darauf einzulassen weil meine bisherigen Erfahrungen mit gleichaltrigen alles andere als "prickelnd" waren... ;) da es aber immer anders kommt als man denkt, waren Prinz und ich dann über drei Jahre zusammen und danach noch lange gut befreundet - bis wir uns irgendwann aus den Augen verlohren haben.

Ich bereue nichts und es fühlt sich rückblickend immer noch zu 100% "richtig" an was wir damals gemacht haben. Mir würde es gehörig gegen den Strich gehen wenn sich irgendjemand Aussenstehender erdreisten würde ihn als "Kinderschänder" zu bezeichnen :mauer: - es hat halt damals, in dieser Konstelation, einfach gepasst - ich kann aber auch nicht den Anspruch erheben das diese Konstelation absolut einmalig gewesen wäre - sowas passiert sicher öfters...

Meine Eltern waren von der ganzen Sache anfangs natürlich nicht begeistert - das hat sich aber, nachdem sich Prinz ganz formell bei meinen Eltern vorgestellt hat und sie mit der Zeit gesehen haben das es ihm "nicht nur um das eine geht", sehr schnell gelegt.

Das einzige was mich rückblickend immer noch erschreckt sind die blöden und intolleranten Kommentare von Aussenstehenden die man teilweise unfreiwillig so "kassiert" (schau, da ist wieder die, die immer mit ihrem Vater in die Disco kommt hihi, etc.) :roll: aber da steht man sehr schnell drüber :mrgreen:

:schulterzuck: also, vielleicht nichts vorschnell verurteilen was nicht ganz so "dem üblichen" entspricht...

Angie
 
Dann ist es die Frage, wie es in der Regel ausgeht? Glaubt einem der Richter in der Regel oder nur sehr selten? Hast du das Erfahrungswerte? Weil was nützt dir die Wahrheit, wenn dir der Richter nicht glaubt?

Die Beweislast liegt idR schon beim Staatsanwalt, und so viele Fälle gibts in Ö auch nicht... Bei einer längeren Beziehung wirds halt wohl anders ausschauen als bei einer flüchtigen Diskobekanntschaft. Ich kenne auch Fälle, da hat sie ihm zB einen gefälschten Schülerausweis gezeigt, oder er hatte Briefe, in denen sie behauptet hat 16 zu sein...
 
Und ich finde, ein Mann, der fest davon ausgeht, sich mit einer 18 oder 19jährigen einzulassen, kann nicht dafür belangt werden, Sex mit einer 13jährigen zu haben
Doch kann er...
Soll er sich denn von jeder Sexualpartnerin einen Ausweis zeigen lassen?
Ist sein Bier, wie er's macht...

Ein Mann, der sich allerdings in vollem Bewusstsein ihres Alters für eine 13jährige interessiert, hat in meinen Augen befremdliche Vorlieben...
Wenn sie sagt, sie wäre 18, darf ich mich für sie interessieren. Bekomme ich dann ihr tatsächliches Alter heraus, muss mein Interesse sofort wieder schwinden?
Ich kann Interesse an jemanden nicht an der Zahl seiner Lebensjahre festmachen. Lediglich Tendenzen können sich abzeichnen, eben dass es sehr unwahrscheinlich ist mich je für so ein junges Mädchen zu interessieren, ausschließen kann man es nie völlig.

"Wir sind nicht hier um zu hinterfragen,
wir sind hier um zu VERURTEILEN!" :mrgreen:
Ist das denn was Neues? ;)
 
Haha! ;) Gut, dann nehm ich dich einmal mit nach Slawonien und du bildest dir selber ein Urteil......;)

:cool: hab ich schon :cool:

:mrgreen: glaubs mir einfach - ich war (ausser australien) schon auf allen kontinenten und dadurch auch in vielen ländern - es ist schon so es gibt überall "solche und solche" :daumen:

:lehrer: und das ist auch gut so :lehrer:

:mrgreen:


 


:cool: hab ich schon :cool:

:mrgreen: glaubs mir einfach - ich war (ausser australien) schon auf allen kontinenten und dadurch auch in vielen ländern - es ist schon so es gibt überall "solche und solche" :daumen:

:lehrer: und das ist auch gut so :lehrer:

:mrgreen:



Also in Australien sind auch "solche und solche" dafür kann ich wieder bürgen......;):mrgreen:
 
Ich bereue nichts und es fühlt sich rückblickend immer noch zu 100% "richtig" an was wir damals gemacht haben. Mir würde es gehörig gegen den Strich gehen wenn sich irgendjemand Aussenstehender erdreisten würde ihn als "Kinderschänder" zu bezeichnen :mauer: - es hat halt damals, in dieser Konstelation, einfach gepasst - ich kann aber auch nicht den Anspruch erheben das diese Konstelation absolut einmalig gewesen wäre - sowas passiert sicher öfters...

:Angie

danke angie! habe schon gedacht ich bin allein mit meiner positiven erfahrung.
 
Doch kann er... Ist sein Bier, wie er's macht...

Nein, kann er nicht. Noch einmal: das Wissen um die Unmündigkeit des Partners ist Tatbestandsmerkmal. Wer das nicht weiß macht sich nicht strafbar. Eventualvorsatz ("und wenn sie jünger als 14 ist, auch wurscht") reicht aus.

Beweisprobleme lassen wir dabei außen vor.

Wenn sie sagt, sie wäre 18, darf ich mich für sie interessieren. Bekomme ich dann ihr tatsächliches Alter heraus, muss mein Interesse sofort wieder schwinden?

Interesse darfst Du haben, nur vollziehen darfst Du's bei unter 14 (nicht: 18) jährigen halt nicht.
 
Zum Thema ob es früher die Mädchen auch mit 13 schon den ersten Sex hatten: Ich stolperte vor nicht all zu langer Zeit über das Buch "Das Leben der Josefine Muztenbacher". Auch wenn es eine fiktieve Geschichte ist, hatt mich am meisten verblüfft, dass sie noch so jung war. Denn die Geschichtwe begann mit ihrem 8. Lebensjahr wo sie mit ihrem Bruder Sex hatte und hörte mit ihrem 15 auf. Und angeblich passiert der Roman nach einer wahren Begebenheit nur von einem Gostwrighter - man vermutet dass es Franz Werfel war - geschrieben.

Der Felix Salten war's. Er war auch der Schöpfer von Bamby. Auch dem Schnitzler wurde es unterstellt. Der hat aber heftig dementiert. Salten nicht. Ich hab das Buch auch vor langer Zeit gelesen.
Eigentlich unglaublich, daß es überhaupt einen Verleger fand.

Gruß, Pernot
 
ach ja und meine Tochter war 14 bei ihrem ersten Mal.

Und ER war 20, 30, oder älter? ...??? ;) Falls nein, du hast das Thema verfehlt, falls ja, du warst sicher begeistert darüber, oder ...??? ;)

wer auf großen Moralapostel spielt

Interessant, ich sehe nämlich nirgends eine Moralapostel, aber stattdessen eine Mutter mit einer Tochter im entsprechenden Alter. Also jemand der genau weiß wovon er spricht und seine Meinung zum Thema gepostet hat, oder habe ich da was überlesen ... :roll:

und im selben Moment sein Einkommen daraus bezieht das 18 jährige sich prostituieren ... sowas nenn ich einfach Doppelmoral

Damit liegst du falsch! Eine solche wäre es, wenn sie Sex zwischen Minderjährigen und Erwachsenen vermitteln würde und selbigen im Gegenzug ausserhalb ihres Geschäfts verurteilt. Da dies aber nicht der Fall ist, ist also ist es auch keine Doppelmoral.

Und zur Aussage selbst, m.E. ein schwacher und noch dazu misslungener Versuch jemand anderen mittels der Moralkeule an's Bein zu pissen ... :roll: Genausogut könnte man dann auch die Moral von Menschen welche anderen, um jetzt nur irgend ein Beispiel zu nennen, für das blosse vermitteln einer Wohnung drei volle Monatsmieten Provision abknöpfen hinterfragen.


Generell zum Thema:

M.E. sind Minderjährige unabhängig von ihrer physischen Reife auf einfachste Weise psychisch manipulierbar und zu Verhaltensweisen motivierbar welche sie hinterher bereuen könnten bzw. psychische Schäden hinterlassen. Daher sind Minderjährige m.E. besonders Schützenswert, die Täter hingegen gehören bestraft und therapiert.

Unwissentlicher Sex weil - sie hat älter ausgesehen - ist m.E. eine willkommen Ausrede um nicht in die Verlegenheit zu kommen das tatsächliche Alter hinterfragen zu müssen. Eine 13, 14 jährige ist wenn man:down: dies möchte für diesen auch problemlos als solche erkennbar.

Als Erwachsener sich von einer/m Minderjährigen, welche bereits körperlich entsprechend entwickelt ist, sexuell angezogen zu fühlen kann ich mir zwar durchaus vorstellen. Trotzdem sollte bei einem Erwachsenen die Vernunft Oberhand über den Trieb behalten können. Falls jemand dazu nicht in der Lage ist wäre m.E. wiederum Strafe und Therapie angebracht.

Sich zu einer/m Minderjährigen welche noch keine entsprechende körperliche Reife besitzen sexuell angezogen zu fühlen und diesen Trieb an selbigen befriedigen ist m.E. auf eine schwere psychische Störung des Erwachsenen zurückzuführen. Dies bedarf m.E. ebenso der Strafe und Therapie, falls diese nicht anspricht fände ich lebenslangen Verschluss für angebracht.
 
Nein, kann er nicht. Noch einmal: das Wissen um die Unmündigkeit des Partners ist Tatbestandsmerkmal. Wer das nicht weiß macht sich nicht strafbar. Eventualvorsatz ("und wenn sie jünger als 14 ist, auch wurscht") reicht aus.
Das wusste ich nicht :hmm:
Normalerweise schützt Unwissenheit nicht vor dem Gesetz...

Interesse darfst Du haben, nur vollziehen darfst Du's bei unter 14 (nicht: 18) jährigen halt nicht.
Das war auch nur ein Beispiel um zu verdeutlichen, dass das faktische Alter weniger Ausschlag gibt als das augenscheinliche...
 
Passend zu diesem Thema erinnere ich mich an den Sommer zurück, wo ich der Enkelin einer Freundin meiner Großmutter begegnete: ich gerade 30 geworden, sah sie am Teich liegen - blond, vollbusig, durchtrainiert und Tolstoi als Strandlektüre lesend.....eine ganze Weile geplaudert über dieses und jenes fragte ich sie dann, was sie denn studiere...sie lachte nur und sagte mir, das habe noch Zeit, denn sie sei gerade erst 14 geworden.....ich schaute nur noch blöd drein, denn bisher kannte ich keine 14-jährige, die körperlich und geistig derart reif ist.....
 
Das wusste ich nicht :hmm:
Normalerweise schützt Unwissenheit nicht vor dem Gesetz...

Das hatten wir in diesem Thread schon mal. Es stimmt, in dieser Allgemeinheit, schlicht und einfach nicht, und schon gar nicht wenn es um den Irrtum über Tatsachen geht. Wie gesagt, wer irrtümlich eine fremde Jacke mitnimmt, ist trotzdem kein Dieb. Wer mit eine Prostituierten verkehrt, weil er annimmt sie sei schon 18, macht sich nicht strafbar, auch wenn sich hinterher herausstellt, dass sie erst 17.5 war. Bestraft werden immer nur die Absicht und das Verhalten des Täters.
 
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