- Registriert
- 29.11.2007
- Beiträge
- 45.825
- Reaktionen
- 54.095
- Punkte
- 1.906
- Checks
- 14
Ach @Mitglied #81571 … es gibt die Notwehr und dann gibt des den Notwehrexzess.
Was du beschreibst heißt Notwehrexzess und hat aus gutem Grund rechtliche Brösel als Nachspiel. Nichts hindert dich daran den Kontrahenten zu Boden zu bringen, wegzulaufen und die Polizei zu rufen. Außer vielleicht dein Stolz, denn ein „echter Mann“ rennt nie weg, gell?
ich sehe schon, uns trennen wahrlich generationen. ich rede nicht von notwehr wie z.b. wenn ich jemand festhalte und ggf. kurz anklopfe ob es hirn eh noch zu hause ist, weil er einem alten muatterl die handtasche weggenommen hat, sondern von konfrontationen bei denen's zwei halt - aus welch grund auch immer - wissen wollten.
und da ging man, wenn denn einer zu boden ging, sofern man nicht schon vorab im gegenseitigem einvernehmen den kampf beendete, danach wieder seiner wege. und ganz im gegenteil zu heute gab es weder nachtreten noch messer noch 5 bruda die mit dir gemeinsam auf einen eindreschen. und wollte einer im eifer des gefechts dessen ende durch k.o. nicht akzeptieren, na dann gab es halt einen zweiten durchgang oder wie weiter vorne in den beiträgen launig formuliert - er wurde nochmals umg'haut!
dementsprechend gab es seinerzeit danach auch kein mimimi der hat mich g'haut bei der polizei oder eine helikopter mutti, die ihren sohnemann wegen einem blauen äugel oder ein paar rippenprellungen in spital gebracht hätte. man trug es mit stolz, hätte wer herumgeheult - ja, dann wären in der tat die eigenenen leute aktiv geworden und hätten dir den titel muschi verliehen.
und daher auch kein anlass für eines gericht wegen notwehrexzess aktiv zu werden, niemand hätte sich dort hin gestellt und gejammert. und auch die einstige gendarmarie am land oder polizei in wien meinte, wenn von einem besorgten bürger gerufen, geht's ham es deppen, heut woll ma nix mehr von euch hören oder sehen und damit war die amtshandlung beendet!
Zuletzt bearbeitet: