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In AUT kann kein Mensch auf sein Recht der körperlichen Unversehrtheit verzichten.Sehr wohl sind allerdings Körperverletzung und Schadenersatz von der Seite des Passiven denkbar. Einverständniserklärungen können da nicht wirklich helfen das Risiko für den Aktiven zu reduzieren.
Es stimmt schon dass das im Prinzip auch auf Vanillasex anwendbar ist, allerdings wird es dadurch nicht weniger wichtig Consent sicherzustellen.
Insofern helfen Sklavenverträge vor Gericht nur minimal bzw. garnicht.
Dürfte auch der Grund sein, warum die Leute sich nochmal in SSC und RACK unterteilen.
Aber am Ende muss jeder selber wissen, was er mit der entfachten Glut anstellt und wie weit er sich aus dem Fenster lehnt, mit allen Konsequenzen.