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Die geltenden Wahlvorschriften und die gelebte Praxis bei der Auszählung haben sich im Laufe der Zeit auseinanderentwickelt. Das grundlegende Versäumnis besteht nun darin, dass man sie nicht wieder aneinander angeglichen hat....kommt auf das Verhältnismäßigkeit an...was ist lax und was ist schon schikanös?
Man sieht es ja schon an solchen Banalitäten wie der Frage, ob der Wahlzettel eigenhändig oder vom Wahlleiter eingeworfen wird bzw. werden darf. Lange Zeit war ersteres Usus, bis man dann kürzlich bei genauerem Hinschauen herausgefunden hat, dass dies gemäß der Vorschriften gar nicht zulässig ist, wobei sich schon die Frage stellt, worin der etwaige Einfluss auf das Wahlergebnis besteht, wenn man den Wahlzettel selbst einwirft.
So eine Abweichung zwischen gelebter Praxis und den gedruckten und geltenden Vorschriften geht eben nur solange gut, bis einer dies beeinsprucht.
Nachfolgend ein ganz amüsanter Artikel zum Thema:
Die Wahlkarte bitte im Kühlschrank aufbewahren - Wiener Zeitung Online
Ist es schon wieder soweit? Wurde die letzte Kollektion nicht erst kürzlich vorgestellt?Dann ist es Zeit für Blubbsie die neue Aluhutkollektion zu präsentieren. Könnte ein Renner werden!