dies wurde perfekt bestätigt wenn z.b. für altersheime mit schwerst demezkranken "sammelbestellungen" aufgegeben werden
Auch Demenzkranke haben ein Wahlrecht.
Diese "Sammelbestellungen" sind durchaus üblich und widersprechen auch nicht dem Wahlgesetz.
Auch hier müssen die Wähler eine Vollmacht ausstellen und auch auf der Wahlkarte mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass sie unter Wahrung des Wahlgeheimnisses ihre Stimme selbst abgegeben haben.
Klar, kannst jetzt einwenden: Die wissen ja gar nicht, was die da alles unterschreiben und ankreuzen.
Aber in der Wahlzelle werdens des auch ned wissen, was da ankreuzen.
Leider gibt es kein 100%iges System.
Das Ziel ist eine möglichst hohe Wahlbeteiligung. Dem Wähler soll jede erdenklich Möglichkeit gegeben werden seine Stimme abzugeben. Dafür nimmt man auch gewisse Risiken, die natürlich so gering wie möglich gehalten werden müssen, ohne dass es dabei zu Einschränkungen kommt, in Kauf.
Eine gesunde Demokratie kann mit diesen Risiken leben.
Praktisch läuft es anders. Es genügt, den Pass mit aufs Amt zu nehmen. Zumindest in Hietzing war das bei der BP - Wahl so, dafür habe ich ein konkretes Beispiel.
Seit ein paar Jahren braucht es eine Vollmacht und einen amtlichen Lichtbildausweis des Wählers, der die Wahlkarte beantragt, wenn dies eine andere Person erledigt.
Zumindest in dem Bezirkswahlamt, in dem ich bei den letzten Wahlen und Volksbegehren (nicht mehr bei der letzten BP-Wahl) ausgeholfen habe, ist dies so praktiziert worden.
Wenn man dir tatsächlich eine Wahlkarte für eine andere Person ausgehändigt hat, ohne Vollmacht und nur mit dem Pass, dann war das gesetzlich nicht in Ordnung.