Wen wählt ihr bei der 2. Stichwahl?

Wen wählt ihr bei der Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl 2016?

  • Ing. Norbert Hofer

    Stimmen: 384 53,0%
  • Dr. Alexander van der Bellen

    Stimmen: 341 47,0%

  • Umfrageteilnehmer
    725
Status
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was ist an "verlässlichen quellen" nicht zu verstehen?

Was du an dem Begriff "verläßliche Quelle" nicht verstehst, kann ich dir leider nicht beantworten!

Faktum ist aber, daß erstens sowohl "Die Presse" als auch "Die ZEIT" seriöse daher verläßliche Quellen sind!
Und zweitens, falls du dir die beiden Artikel überhaupt durchgelesen hast, werden in den Artikeln der Ökonom Fritz Preuss vom Wifo sowie der ehemalige Chef der IHS (Institut für höhere Studien) Christian Keuschnigg, der jetzt Professor an der Uni St. Gallen und Leiter des Wirtschaftspolitischen Zentrums ist, zitiert, die die Situation genau vorrechnen und genau das sagen, was ich eben hier gebracht habe!
Wifi, IHS, etc. genau das sind die seriösen Quellen!
Ganz im Gegenteil, würde man deiner Nonsens-Aufforderung nachkommen und Hofer-/FPÖ-Propaganda posten, dann wäre nämlich genau das unseriös und zum Schaden Österreichs!
Und das erspar ich mir nur allzu gerne!

Noch Fragen?
 
nein, danke.
trotz alldem bleibt deine aussage eine behauptung. mein fazit davon ist, dass du von dir derart überzeugt bist und meinungen (von mir aus auch behauptungen) der anderen neben deiner nicht gelten lässt.
so kann sich hier jeder ein bild von deinem abgehobenen ego, deiner nicht vorhandenen diskussionskultur und deiner sozialen kompetenz machen.
 
nein, danke.
trotz alldem bleibt deine aussage eine behauptung. mein fazit davon ist, dass du von dir derart überzeugt bist und meinungen (von mir aus auch behauptungen) der anderen neben deiner nicht gelten lässt.
so kann sich hier jeder ein bild von deinem abgehobenen ego, deiner nicht vorhandenen diskussionskultur und deiner sozialen kompetenz machen.
gut erkannt:lehrer:
 
trotz alldem bleibt deine aussage eine behauptung. mein fazit davon ist, dass du von dir derart überzeugt bist und meinungen (von mir aus auch behauptungen) der anderen neben deiner nicht gelten lässt.

Falsch! Meine Meinung ist, wie du ja selbst sehen kannst, durch anerkannte und unabhängige Experten von mir belegt worden.
Und da bin ich, auch wenn du es leider nur negativ formulierst, selbstverständlich von der Richtigkeit meiner Meinung überzeugt. Ferner irrst du, daß ich angeblich keine andere Meinung neben meiner gelten lasse. Wenn etwas vernünftig vorgetragen wird, kann ich das problemlos. Nur wenn wenn z.B. zum Thema Öxit einen fanatischen EU-Gegner, der sich halt alibihalber als "freier Journalist" bezeichnet, in Wahrheit aber keine Ahnung vom Tuten und Blasen hat, dann erlaube ich mir halt mit Sachargumenten dem entgegenzuhalten!

so kann sich hier jeder ein bild von deinem abgehobenen ego, deiner nicht vorhandenen diskussionskultur und deiner sozialen kompetenz machen.

Look, deine hobbypsychologischen Versuche in aller Ehren, aber ganz ehrlich, von jemanden, der mit seinem Beitrag jetzt lediglich versucht hat "hinzupecken" - das beweist deine Reaktion jetzt - um mir seine wohl aufgestaute schlechte Meinung über mich mir mitzuteilen, dem seine Meinung über "Diskussionskultur" und "soziale Kompetenz" ist für mich völlig unerheblich!
Trotzdem ein kleiner freundschaftlicher Tip von mir: wenn du das nächste Mal versuchst wem ans Bein zu pinkeln, vergiß nicht wieder, dir vorher auch die Hose aufzumachen!

:winke:
 
...wie ist die Wahlkarte dann ausgefüllt worden? Mit der Hand?
Oder ist ihm gar eine Blanko Wahlkarte ausgehändigt worden?

Steht nicht im Artikel, per EDV ausgefüllt, ausgehändigt, und dann in der EDV das Häkchen bei "per Post" gemacht? Mehr als raten kann ich auch nicht aber bei unseren Behörden wundert mich nichts mehr.....Software mäßig scheinen unsere nicht wirklich fit zu sein.
 
per EDV ausgefüllt, ausgehändigt, und dann in der EDV das Häkchen bei "per Post" gemacht?
Das Programm, dass ich kenne, druckt die Karte erst aus, wenn die Zustellungsart und die Identifizierungsart (Amtlicher Lichtbildausweis) vorher in das Wählerverzeichnis eingegeben werden. Danach ist eine Änderung(Löschung wegen Irrtums) nur durch wenige befugte Personen(den Wahlleiter bzw. Stellvertreter) möglich.
 
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