Wenn das Mädchen 14 Jahre alt ist, dann kann jeder Mann egal wie alt ohne Bedenken...

G

Gast

(Gelöschter Account)
mit ihr schlafen! Ausser in Ausnahmesituationen, wie es bei Nutten ist, denn die sind in einer finanziellen Notlage!!

Da erst ab 18 erlaubt!


Hier der Bescheid vom Ministerium!

Ich übermittle Ihnen anbei die einschlägige Bestimmungen des
Strafgesetzbuches.

Mit freundlichen Grüßen

A.W.

Pornographische Darstellungen Minderjähriger

§ 207a. (1) Wer eine pornographische Darstellung einer
minderjährigen Person (Abs. 4)
1. herstellt oder
2. zum Zweck der Verbreitung einführt, befördert oder ausführt
oder
3. einem anderen anbietet, verschafft, überlässt, vorführt oder
sonst zugänglich macht,
ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(2) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ist
zu bestrafen, wer die Tat gewerbsmäßig begeht. Mit Freiheitsstrafe
von einem bis zu zehn Jahren ist zu bestrafen, wer die Tat als
Mitglied einer kriminellen Vereinigung oder so begeht, dass sie
einen besonders schweren Nachteil der minderjährigen Person zur
Folge hat; ebenso ist zu bestrafen, wer eine pornographische
Darstellung einer minderjährigen Person (Abs. 4) unter Anwendung
schwerer Gewalt herstellt oder bei der Herstellung das Leben der
dargestellten minderjährigen Person vorsätzlich oder grob fahrlässig
gefährdet.
(3) Wer sich eine pornographische Darstellung einer mündigen
minderjährigen Person (Abs. 4 Z 3 und 4) verschafft oder eine solche
besitzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen. Mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren ist zu bestrafen, wer sich eine
pornographische Darstellung einer unmündigen Person (Abs. 4)
verschafft oder eine solche besitzt.
(4) Pornographische Darstellungen Minderjähriger sind
1. wirklichkeitsnahe Abbildungen einer geschlechtlichen Handlung
an einer unmündigen Person oder einer unmündigen Person an sich
selbst, an einer anderen Person oder mit einem Tier,
2. wirklichkeitsnahe Abbildungen eines Geschehens mit einer
unmündigen Person, dessen Betrachtung nach den Umständen den
Eindruck vermittelt, dass es sich dabei um eine geschlechtliche
Handlung an der unmündigen Person oder der unmündigen Person an
sich selbst, an einer anderen Person oder mit einem Tier
handelt,
3. wirklichkeitsnahe Abbildungen
a) einer geschlechtlichen Handlung im Sinne der Z 1 oder eines
Geschehens im Sinne der Z 2, jedoch mit mündigen
Minderjährigen, oder
b) der Genitalien oder der Schamgegend Minderjähriger,
soweit es sich um reißerisch verzerrte, auf sich selbst
reduzierte und von anderen Lebensäußerungen losgelöste
Abbildungen handelt, die der sexuellen Erregung des Betrachters
dienen;
4. bildliche Darstellungen, deren Betrachtung - zufolge
Veränderung einer Abbildung oder ohne Verwendung einer
solchen - nach den Umständen den Eindruck vermittelt, es handle
sich um eine Abbildung nach den Z 1 bis 3.
(5) Nach Abs. 1 Z 1 und Abs. 3 ist nicht zu bestrafen, wer
1. eine pornographische Darstellung einer mündigen minderjährigen
Person mit deren Einwilligung und zu deren eigenem Gebrauch
herstellt oder besitzt oder
2. eine pornographische Darstellung einer mündigen minderjährigen
Person nach Abs. 4 Z 4 zu seinem eigenen Gebrauch herstellt
oder besitzt, sofern mit der Tat keine Gefahr der Verbreitung
der Darstellung verbunden ist.

Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

§ 207b. (1) Wer an einer Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht
vollendet hat und aus bestimmten Gründen noch nicht reif genug ist,
die Bedeutung des Vorgangs einzusehen oder nach dieser Einsicht zu
handeln, unter Ausnützung dieser mangelnden Reife sowie seiner
altersbedingten Überlegenheit eine geschlechtliche Handlung
vornimmt, von einer solchen Person an sich vornehmen lässt oder eine
solche Person dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an einem
Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu
lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Wer an einer Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht
vollendet hat, unter Ausnützung einer Zwangslage dieser Person eine
geschlechtliche Handlung vornimmt, von einer solchen Person an sich
vornehmen lässt oder eine solche Person dazu verleitet, eine
geschlechtliche Handlung an einem Dritten vorzunehmen oder von einem
Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
drei Jahren zu bestrafen.
(3) Wer eine Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
hat, unmittelbar durch ein Entgelt dazu verleitet, eine
geschlechtliche Handlung an ihm oder einem Dritten vorzunehmen oder
von ihm oder einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.



----- Weitergeleitet von AW/BMJ/Justiz am 17.05.2005 11:49
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| | 17.05.2005 11:34 |
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| An: A W/BMJ/Justiz@Justiz |
| Kopie: |
| Thema: Mail von www.justiz.gv.at |
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sorry ich finde es trotzdem krank wenn ein Erwachsener mit einer 14 jährigen........

Meine Meinung : 20 Jahre OHNE Verhandlung!!!

aber das ist nur meine Meinung
der Rest folgt
 
Aber das Gesetz erlaubt es! Die sollen lieber Lappalien weniger bestrafen!
 
die diskussion kommt ja immer wieder. aber ich finde nicht, dass man das verallgemeinern kann. ich zB wusste mit 14 genau was ich wollte und mein freund war halt schon 21. aber da hat nicht er auf's erste mal gedrängt, sondern ich.

ich hab keinen schaden davon getragen und er, wenn ich mich recht erinnere, auch nicht ;) ganz im gegenteil - ich bin froh, dass es mit jemandem passiert ist, den ich zu diesem zeitpunkt sehr gern hatte und außerdem hatte ich es hinter mir und musste mir nicht mit 16+ den kopf zerbrechen, wie das jetzt geht und ob ich jetzt soll oder nicht und mit wem.

lg moni

ps: das themen passt eigentlich nicht so wahnsinnig gut in das straßenstrichforum, ich verschieb es in den sextalk.
 
also heutzutage kann mann sowieso nicht mehr sagen ob die mädls 14 oder 18 jahr sind aber trotzdem werde ich niemals mit einer 14jährigen schlafen den das ist doch ein bisi Krank ein Mann braucht ja was erfahrenes oder
 
also heutzutage kann mann sowieso nicht mehr sagen ob die mädls 14 oder 18 jahr sind aber trotzdem werde ich niemals mit einer 14jährigen schlafen den das ist doch ein bisi Krank ein Mann braucht ja was erfahrenes oder

bei dir ist ziemlich schnell alles krank, oder? ich glaub, du kannst das getrost jedem selbst überlassen, was er braucht!

moni
 
Ich glaube du bist nicht ganz bei Sinnen über so ein Thema denk ich nicht einmal nach ein Mädl mit 14 könnte ja schon mein Tochter sein oder????
 
Ich glaube du bist nicht ganz bei Sinnen über so ein Thema denk ich nicht einmal nach ein Mädl mit 14 könnte ja schon mein Tochter sein oder????

so, jetzt reißt du dich augenblicklich zusammen ja? kann man mit dir nicht vernünftig diskutieren, ohne dass du alles gleich als krank oder andere leute als von sinnen bezeichnest?

hast du mein posting weiter oben gelesen? hast du es verstanden? wenn nicht, schlage ich vor, das mal zu machen, bevor wir hier weiter reden.

es zwingt dich sicherlich niemand, mit einer 14-jährigen zu schlafen. aber spiel hier nicht den moralapostel - wenn ich mit 14 sex haben will, dann habe ich ihn und aus!

moni
 
Ich glaube man kann das allgemein nicht krank nennen, sondern eher "nicht ganz normal". Wenn eine (kenne so einen Fall) 17 mit einem 42 Jährigen zusammen ist, der das Alter ihres Vaters hat (bzw. ein Jahr älter ist) kann man das nicht als normal betrachten.. wenn hingegen eine 14 Jähre und ein 20 Jähriger etwas haben, ist das Ganze etwas anderes. Meine Meinung ist, daß es immer auf die einzelnen Person ankommt, da die Schwester von meiner Freundin mit 17 reifer ist, als so manche 25 Jährige die ich kenne...

Aber trotzdem finde ich es nicht ganz normal, wenn ein Altersunterschied von >10 Jahren bei Mädls und Jungs von unter 20 vorkommt, da man sich (pers. Meinung) zu dieser Zeit noch in einer Entwicklungsphase befindet...

MfG
Duffy
 
Ja liebe Moni hast recht hab nicht richtig gelesen tut mir Leid nicht böse sein aber ich habe einmal einer 13jährigen geholfen sprich sie ist zu uns in die Wohnung gekommen und hat gesagt zu meiner damahligen der nachbar von uns ein älderer Mann hat sie unter angegriffen, sie war ganz rot und zerkratzt bei der Muschi und da war es bei mir aus und seit dem her bin ich da ein bisi sensibel verstehst du schon oder
 
hallooooo - das ist aber ein großer unterschied. abgesehen davon, dass sie 13 war, wollte sie das offensichtlich nicht. aber wenn ich mit 14 ficken will, ist das nicht nur legal, sondern auch legitim.

sonst könnte man auch sagen: meine güte, es werden frauen vergewaltigt - also ist das krank, mit frauen sex zu haben, oder?

lg moni
 
Ja liebe Moni hast recht hab nicht richtig gelesen tut mir Leid nicht böse sein aber ich habe einmal einer 13jährigen geholfen sprich sie ist zu uns in die Wohnung gekommen und hat gesagt zu meiner damahligen der nachbar von uns ein älderer Mann hat sie unter angegriffen, sie war ganz rot und zerkratzt bei der Muschi und da war es bei mir aus und seit dem her bin ich da ein bisi sensibel verstehst du schon oder

:shock:
Ohne dir jetzt zu nahe treten zu wollen, aber das finde ich schon etwas bedenklich... ich meine wenn ein Mädl egal welchen Alters zu mir kommen würde, weil sie ein derartiges Erlebniß hatte, schau ich da nicht selber nach, sonder schnapp sie und fahre ins nächste AKH... findest du nicht? Eventuell hab ich da jetzt was mißverstanden bzw. ich hoffe es sogar...

MfG
Duffy
 
hallooooo - das ist aber ein großer unterschied. abgesehen davon, dass sie 13 war, wollte sie das offensichtlich nicht. aber wenn ich mit 14 ficken will, ist das nicht nur legal, sondern auch legitim.

sonst könnte man auch sagen: meine güte, es werden frauen vergewaltigt - also ist das krank, mit frauen sex zu haben, oder?

lg moni
naja ich sehe das auch anders!Auch auf die Gefahr hin von Moni angegriffen zu werden!Da sind die Eltern gefragt die dem Kind Grenzen setzen sollten!Kann mir keiner sagen das man mit 14 schon so reif ist mit einem 21 jährigen zu poppen!Also angenommen ich wäre dieser Elternteil und würde mitbekommen das ein erwachsener Mann mit meiner kleinen Tocher rummacht den würd ich eventuell verklagen! ;)
 
die diskussion kommt ja immer wieder. aber ich finde nicht, dass man das verallgemeinern kann. ich zB wusste mit 14 genau was ich wollte und mein freund war halt schon 21. aber da hat nicht er auf's erste mal gedrängt, sondern ich.

ich hab keinen schaden davon getragen und er, wenn ich mich recht erinnere, auch nicht ;) ganz im gegenteil - ich bin froh, dass es mit jemandem passiert ist, den ich zu diesem zeitpunkt sehr gern hatte und außerdem hatte ich es hinter mir und musste mir nicht mit 16+ den kopf zerbrechen, wie das jetzt geht und ob ich jetzt soll oder nicht und mit wem.

lg moni

ps: das themen passt eigentlich nicht so wahnsinnig gut in das straßenstrichforum, ich verschieb es in den sextalk.

ich war 16 jahre und habe nichts versäumt - meiner meinung sollte generell von den gesetzen her das "schutzalter" hinaufgesetzt werden.
wenn ich mir das straßenbild anschaue werden die ganz jungen mütter immer mehr - ob da SO gut ist bereits mit 14 jahren zu beginnen?

liebe grüße
anisette
 
:shock:
Ohne dir jetzt zu nahe treten zu wollen, aber das finde ich schon etwas bedenklich... ich meine wenn ein Mädl egal welchen Alters zu mir kommen würde, weil sie ein derartiges Erlebniß hatte, schau ich da nicht selber nach, sonder schnapp sie und fahre ins nächste AKH... findest du nicht? Eventuell hab ich da jetzt was mißverstanden bzw. ich hoffe es sogar...

MfG
Duffy
Ich habe auch nicht nachgesehen sondern meine Ex da die kleine immer zu denn KIndern spielen kam und sie ein gutes verhältnis hatten zu iohr da ihre Eltern nähmlich das ihr nicht geglaubt haben ist ja oag oder
 
hallooooo - das ist aber ein großer unterschied. abgesehen davon, dass sie 13 war, wollte sie das offensichtlich nicht. aber wenn ich mit 14 ficken will, ist das nicht nur legal, sondern auch legitim.

sonst könnte man auch sagen: meine güte, es werden frauen vergewaltigt - also ist das krank, mit frauen sex zu haben, oder?

lg moni
Moni wie alt bist du wenn ich fragen darf
 
ziemlich schwieriges thema und auch recht vielschichtig...
also ich kann nur allgemein sagen, daß man wohl von fall zu fall unterscheiden muss.

@moni
nur weils bei dir ok war, muss es bei anderen schliesslich auch nicht so sein, oder?

@boundy
arge geschichte - kommt leider immer noch viel zu häufig vor - und die kleinen mädchen haben dann zuviel "phantasie" :mauer:

ich denke auch dass es sehr vom alter und der (nicht automatisch) einhergehenden reife der beteiligten abhängt. ich glaube nicht, daß es einen automatismus geben sollte: er/sie ist 14 - vergiss es!
ich glaube, daß es auch in diesem alter sehr reife menschen gibt, die schon eine sehr genaue vorstellung davon haben was sie wollen. ich glaube aber, daß diese eher in der minderheit sind (meine meinung). deswegen ist es immer wichtig sich den konkreten fall anzuschaun und dann erst zu urteilen. deswegen wie gesagt: heikles thema!!
 
aaaalso *g*

@freund der sonne: ich habe von mir gesprochen und bei mir war es okay. es kommt natürlich auf die betreffende person an. ich jedenfalls war keine "kleine tochter" mehr ;)
und was das angreifen betrifft: ich habe boundy nicht wegen seiner meinung angegriffen, sondern weil er hier im forum ziemlich oft das wort "krank" verwendet, in den verschiedensten zusammenhängen. und in diesem fall waren weder ich noch mein freund krank, da bin ich mir sicher.

@anisette: wie gesagt, das muss jede(r) selbst entscheiden. ich hab es bis heute nicht bereut. es ist mir jedenfalls lieber, mit 14 mit einem kerl zu schlafen, den ich sehr gern hatte und der zu mir sehr lieb war, als mit 16 verzweifelt auf der suche nach dem ersten mal zu sein und dann mit irgendwem, vielleicht auch noch besoffen, im bett zu landen und es danach zu bereuen. das heißt jetzt natürlich nicht, dass es allen so geht, aber ich kenne genug, denen es so ergangen ist, nur weil sie auch endlich mal sex haben und mitreden wollten.

@boundy: was hat mein alter mit diesem thread zu tun. ich bin jetzt jedenfalls älter als 14 *G*

@cogito ergo sum: ich habe ja auch nicht behauptet, dass es für andere auch okay sein muss. ich habe nur meine geschichte erzählt, um zu zeigen, dass es nicht automatisch krank/pervers/schlecht/pädophil sein muss, wenn ein erwachsener mann mit einer 14-jährigen sex hat. daher stimme ich dir auch zu:

ich denke auch dass es sehr vom alter und der (nicht automatisch) einhergehenden reife der beteiligten abhängt. ich glaube nicht, daß es einen automatismus geben sollte: er/sie ist 14 - vergiss es!
ich glaube, daß es auch in diesem alter sehr reife menschen gibt, die schon eine sehr genaue vorstellung davon haben was sie wollen.

lg moni
 
Wenn eine (kenne so einen Fall) 17 mit einem 42 Jährigen zusammen ist, der das Alter ihres Vaters hat (bzw. ein Jahr älter ist) kann man das nicht als normal betrachten..
Wenn ich Sex mit einer Sexarbeiterin habe die meine Tochter sein könnte bin ich also auch nicht normal! :shock:
Liegt wohl eher daran das die meisten Mädchen in diesem Geschäft eben jung sind. Werde deswegen nicht extra eine Frau in meinem Alter aufsuchen die dann optisch meine Mutter sein könnte! :mauer:

Aber um nicht zu verwässern, man sollte als erwachsener Mensch die Finger von 14jährigen lassen.
 
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