Wichtig...für mich

Mitglied #153210

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Hallo....
Hoffe es ist hier richtig.

Eine frage ab wan zahlt man allimente für sein kind?
Nicht falsch verstehen ich zahl gerne aber würde gerne wissen ab wan.
Klar ist das ich zu einem anwalt gehen muss.
Würde es nur gerne jetzt wissen.
Ach ja wir sind verheiratet und sie will die scheidung
 
Anwalt ist nicht zwingend nötig, wenn die Scheidung einvernehmlich ist und sich alles so unter den Ex-Partnern klären lässt. Wobei es sehr zu empfehlen ist, dass man es trotzdem, wenigstens untereinander, schriftlich festlegt, was alles vereinbart wurde in Bezug auf Alimente, Unterhalt für den Ex-Partner,... gibt genügend Punkt, die zu berücksichtigen sind im Falle einer Scheidung!
Es sind nicht immer die Frauen, die einem förmlich das Geld aus der Tasche ziehen... Genau deshalb hatte/habe ich eine Scheidenfolgenvereinbarung, in der wirklich jeder einzelne, relevante Punkt genauestens festgelegt wurde und auch vor Gericht anerkannt wurde.

Alimente bekomme ich für die Kinder, seit mein Ex-Mann ausgezogen ist.
 
Scheidenfolgenvereinbarung

... ich nehme an, du meinst scheidungsfolgenvereinbarung ;)

... wobei die scheidenfolgen vermutlichauch genug stoff bieten, um das thema gründlich zu verwässern :lol:
 
Hallo....
Hoffe es ist hier richtig.

Eine frage ab wan zahlt man allimente für sein kind?
Nicht falsch verstehen ich zahl gerne aber würde gerne wissen ab wan.
Klar ist das ich zu einem anwalt gehen muss.
Würde es nur gerne jetzt wissen.
Ach ja wir sind verheiratet und sie will die scheidung
Du bist verpflichtet, für deine kinder zu sorgen. In aufrechter ehe oder beziehung indem du sie ernährst, und dafür sorgst, dass sie ein angemessenes zuhause haben, nach scheidung oder ende der gemeinschaftdurch durch einen finanziellen beitrag. Wobei sich die höhe nach dem einkommen der eltern richtet. Die höhe des unterhalts und den genauen stichtag der verpflichtung kannst du dir auf jedem bezirksgericht ausrechnen lassen, dafür brauchst du auch keinen anwalt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
und vor allem: wie lange ?!

das wird sowieso an dein Einkommen angepasst .
 
Die Dauer der Unterhaltsleistungen ist an kein bestimmtes Alter gebunden.

Auch erwachsene Kinder können einen Unterhaltsanspruch gegenüber Ihren Eltern haben.

Eltern müssen grundsätzlich bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes Unterhalt leisten.

Selbsterhaltungsfähig ist ein Kind, wenn es bei selbständiger Haushaltsführung,
die erforderlichen Mittel für die Deckung eines angemessenen Lebensbedarfes aufbringen kann.
 
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