Wie versteht Ihr den neuen Erlass ?

G

Gast

(Gelöschter Account)
Konkret stellt der Erlass, den die Bundesregierung am Samstagabend noch präzisierte, für die Zeit bis Ostermontag klar, dass Zusammenkünfte in einem Raum auf die gemeinsamen Bewohner des Haushalts plus maximal fünf Personen beschränkt werden.


ich war bis jetzt der Ansicht und Meinung, dass man keinen Besuch zu hause empfangen kann bzw. darf.

lt. diesem Erlass darf man das aber jetzt,

obwohl es weiterhin heißt soziale Kontakte zu meiden bzw. 1m Abstand halten

ich bzw. wir werden es aber weiterhin so halten, keinen Besuch daheim zu empfangen
 
Empfangen hast theoretisch dürfen, aber was verboten ist, ist dass die anderen ins Freie gehen, um zu Dir zu kommen ... und das gilt weiter. Mir ist daher nicht ganz klar, wozu dieser Erlass (genauer: die aufgrund dieses Erlasses zu erlassenen Verordnungen) gebraucht wird/werden.

Ich seh einen einzigen theoretischen Grenzfall: wenn jemand aus seiner privaten Hausgarage direkt in die private Hausgarage des Gastgebers fährt. Aber bei mehr als fünf wird's dort eh eng.
 
Empfangen hast theoretisch dürfen, aber was verboten ist, ist dass die anderen ins Freie gehen, um zu Dir zu kommen ... und das gilt weiter.

Warum? Wenn sich eine fünfköpfige Familie ins Auto setzt, um anschließend in meinem Wohnzimmer Kaffee zu trinken, ist es doch ok, solange ich zu jedem von ihnen mind. 1 m Abstand halte.
 
Die Enkerl bekommen Osternesterl und Oma geht mit Corona zHaus. :facepalm: Top durchdacht! :penguin:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
lt. diesem Erlass darf man das aber jetzt,

obwohl es weiterhin heißt soziale Kontakte zu meiden bzw. 1m Abstand halten

sieh's als osterkörberl von der regierung ... :D

das man kinder nicht zu oma und opa mitbringt, weil's dann möglicherweise ziemlich eilig das zeitliche segnen, sollte sich dank medialer dauerberieselung darob ja auch schon mittlerweile bis ins letzte dorf herumgesprochen haben!

und egal wie man die sache dreht und wendet, wirft man den blick über die landesgrenzen in die welt hinaus, wo die menschen wie die fliegen sterben, so macht es unsere regierung anscheinend nicht am schlechtesten!
 
Zuletzt bearbeitet:
Empfangen hast theoretisch dürfen, aber was verboten ist, ist dass die anderen ins Freie gehen, um zu Dir zu kommen ... und das gilt weiter.

§2 Ziffer 5 der 98. Verordnung gestattet mir das Betreten von öffentlichen Räumen ohne einer Begründung. Somit ist es mir auch erlaubt fremde Wohnungen aufzusuchen.
 
§2 Ziffer 5 der 98. Verordnung gestattet mir das Betreten von öffentlichen Räumen ohne einer Begründung. Somit ist es mir auch erlaubt fremde Wohnungen aufzusuchen.
Eine Wohnung ist aber kein öffentlicher Raum.


Bei dir Zuhause gilt der 1m Abstand nicht. Dieser gilt nur an öffentlichen Orten

Ich bilde mir ein, das schon irgendwo gelesen zu haben, müsst ich raussuchen. Egal, bei mir zu Hause kanns eh keiner überprüfen. Aus Vernunftgründen würd ichs aber machen.
 
Eine Wohnung ist aber kein öffentlicher Raum.




Ich bilde mir ein, das schon irgendwo gelesen zu haben, müsst ich raussuchen. Egal, bei mir zu Hause kanns eh keiner überprüfen. Aus Vernunftgründen würd ichs aber machen.


Nein Zuhause nicht. Gilt nur für öffentliche Räume und Arbeitsplätze.

Die Wohnung ist immer noch durch das Hausrecht geschützt. Daher ist der Erlass mit mit den 5 Personen ziemlich sicher auch Verfassungswidrig.
 
Mit welcher der fünf Ausnahmen (meist werden ja fälschlicherweise nur vier zitiert) der VO 98 ist der Ausflug gedeckt?


Edit:Mit der Fünfer? Kann sein ...
Bzw. schließt Abs 5 nicht aus, dass man sich in einer privaten Wohnung trifft, der regelt nur Zusammenkünfte im öffentlichen Raum.
 
Kam gerade in der ZIB 2.
Es herrscht Verwirrung auch bei Armin Wolf.
Der interviewte Sektionschef meinte, am Montag würde alles geklärt.

Oh, du mein Österreich! :haha:
 
Zurück
Oben