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Wo dürfen die einander ?
Im nicht-öffentlichen Raum
Dein Posting #8
Was verstehst nicht? Wie kann ich es dir besser erklären?
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Wo dürfen die einander ?
Dein Posting #8
Aber zur fremden Wohnung gerätst Du durch den öffentlichen Raum (was Du durch die Fiktion des Spaziergangs (einzeln oder im Familienkreis) der Z.5 überbrücken musst.Bzw. schließt Abs 5 nicht aus, dass man sich in einer privaten Wohnung trifft, der regelt nur Zusammenkünfte im öffentlichen Raum.
Kam gerade in der ZIB 2.
Es herrscht Verwirrung auch bei Armin Wolf.
Der interviewte Sektionschef meinte, am Montag würde alles geklärt.
Oh, du mein Österreich!
Im nicht-öffentlichen Raum
Was verstehst nicht? Wie kann ich es dir besser erklären?
Ja...? Ich versteh nicht, worauf du hinauswillst.Aber zur fremden Wohnung gerätst Du durch den öffentlichen Raum (was Du durch die Fiktion des Spaziergangs (einzeln oder im Familienkreis) der Z.5 überbrücken musst.
Aber zur fremden Wohnung gerätst Du durch den öffentlichen Raum (was Du durch die Fiktion des Spaziergangs (einzeln oder im Familienkreis) der Z.5 überbrücken musst.
Hättest vor einer dreiviertel Stunde ZIB 2 schauen müssen, Dein letzter Satz wird auch weiterhin meine Linie sein,Konkret stellt der Erlass, den die Bundesregierung am Samstagabend noch präzisierte, für die Zeit bis Ostermontag klar, dass Zusammenkünfte in einem Raum auf die gemeinsamen Bewohner des Haushalts plus maximal fünf Personen beschränkt werden.
ich war bis jetzt der Ansicht und Meinung, dass man keinen Besuch zu hause empfangen kann bzw. darf.
lt. diesem Erlass darf man das aber jetzt,
obwohl es weiterhin heißt soziale Kontakte zu meiden bzw. 1m Abstand halten
ich bzw. wir werden es aber weiterhin so halten, keinen Besuch daheim zu empfangen
Ich meine, es hätte vielleicht genügt, den 5er enger zu fassen.
Hättest vor einer dreiviertel Stunde ZIB 2 schauen müssen, Dein letzter Satz wird auch weiterhin meine Linie sein,
Gefällt mir nicht. Ich mag Apps nicht sehr und hab überhaupt nur zwei (heruntergeladene) Apps auf meinem Smartphone. 20. Jhdt. halt ...Was sagt Ihr hier denn zum Vorschlag vom Nationalratspräsidenten Sobotka, bezüglich Überwachungs App, ???
Was sagt Ihr hier denn zum Vorschlag vom Nationalratspräsidenten Sobotka, bezüglich Überwachungs App, ???
Theoretisch könnte ich also eine Gartenparty mit 20 Leuten feiern, solange sie nicht zu zehnt aufs Klo gehen?
Was sagt Ihr hier denn zum Vorschlag vom Nationalratspräsidenten Sobotka, bezüglich Überwachungs App, ???
Auf das bin ich noch gar nicht drauf gekommen. Wobei bei Gesetzen muss man aufpassen. Begriffe sind juristisch anders als sie Nichtjuristen umgangssprachlich verwenden.
Also Raum kann hier sehrwohl auch der Garten sein. Hier wird wohl ein bestimmter Bereich gemeint sein. Nicht also zb das Wohnzimmer als Raum.
Ich hab ein altes Handy dass ich gerade wieder sehr gerne benutzeseit Auswertung von Handybewegungen liegt mein Handy immer am Tisch zum aufladen wenn ich ausser haus bin