Wie versteht Ihr den neuen Erlass ?

Bzw. schließt Abs 5 nicht aus, dass man sich in einer privaten Wohnung trifft, der regelt nur Zusammenkünfte im öffentlichen Raum.
Aber zur fremden Wohnung gerätst Du durch den öffentlichen Raum (was Du durch die Fiktion des Spaziergangs (einzeln oder im Familienkreis) der Z.5 überbrücken musst.
 
Im nicht-öffentlichen Raum



Was verstehst nicht? Wie kann ich es dir besser erklären?

Nein, danke, habs grad verstanden, was du gemeint hast. Via öffentlichen Raum in die privaten Räumlichkeiten.
Manchmal dauerts, bis ich bei der Schreiberei durchsteig :schulterzuck:
 
Wartet noch bis Montag dann wird uns gesagt dass jeder Österreicher ab sofort per Chip überwacht wird. :D
 
Aber zur fremden Wohnung gerätst Du durch den öffentlichen Raum (was Du durch die Fiktion des Spaziergangs (einzeln oder im Familienkreis) der Z.5 überbrücken musst.

Ich darf laut Ziffer 5 den öffentlichen Raum jederzeit und ohne Begründung betreten.

Somit kann ich auch zur anderen Wohnung gehen/fahren usw.

Ausnahme: Nicht mit öffentlichen Verkehrsmittel.
 
Konkret stellt der Erlass, den die Bundesregierung am Samstagabend noch präzisierte, für die Zeit bis Ostermontag klar, dass Zusammenkünfte in einem Raum auf die gemeinsamen Bewohner des Haushalts plus maximal fünf Personen beschränkt werden.


ich war bis jetzt der Ansicht und Meinung, dass man keinen Besuch zu hause empfangen kann bzw. darf.

lt. diesem Erlass darf man das aber jetzt,

obwohl es weiterhin heißt soziale Kontakte zu meiden bzw. 1m Abstand halten

ich bzw. wir werden es aber weiterhin so halten, keinen Besuch daheim zu empfangen
Hättest vor einer dreiviertel Stunde ZIB 2 schauen müssen, Dein letzter Satz :up:wird auch weiterhin meine Linie sein,
 
Ich meine, es hätte vielleicht genügt, den 5er enger zu fassen.
 
Was sagt Ihr hier denn zum Vorschlag vom Nationalratspräsidenten Sobotka, bezüglich Überwachungs App, ???
 
Konkret stellt der Erlass für die Zeit bis Ostermontag klar, dass Zusammenkünfte in einem Raum auf die gemeinsamen Bewohnerinnen und Bewohner des Haushalts plus fünf Personen beschränkt werden. Nach Kritik seitens der Oppositionsparteien sowie Verfassungsrechtlern, wonach es keine gesetzliche Grundlage dafür gebe, verteidigte das Gesundheitsministerium den Erlass und stellte später klar, dass sich in geschlossenen Räumen höchstens fünf Personen zusammenfinden dürfen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben: "Das heißt, leben im gemeinsamen Haushalt zum Beispiel schon vier Personen, dürfen trotzdem fünf Personen dazukommen."

(Quelle: NÖN.at)

Theoretisch könnte ich also eine Gartenparty mit 20 Leuten feiern, solange sie nicht zu zehnt aufs Klo gehen?
 
Hättest vor einer dreiviertel Stunde ZIB 2 schauen müssen, Dein letzter Satz :up:wird auch weiterhin meine Linie sein,


sorry, aber gibt andere Sendungen auch noch als ZIB 2 zu schauen

aber ich habs ja gewusst, Rudi (anm. d.TE Anschober) darf mal alleine etwas machen wenn er mehr Kompetenz erhält ( lt. Gesetzesbeschluss vom 03.04) und schon is ein Unfug, :lol:
 
Theoretisch könnte ich also eine Gartenparty mit 20 Leuten feiern, solange sie nicht zu zehnt aufs Klo gehen?

Auf das bin ich noch gar nicht drauf gekommen. Wobei bei Gesetzen muss man aufpassen. Begriffe sind juristisch anders als sie Nichtjuristen umgangssprachlich verwenden.

Also Raum kann hier sehrwohl auch der Garten sein. Hier wird wohl ein bestimmter Bereich gemeint sein. Nicht also zb das Wohnzimmer als Raum.
 
Auf das bin ich noch gar nicht drauf gekommen. Wobei bei Gesetzen muss man aufpassen. Begriffe sind juristisch anders als sie Nichtjuristen umgangssprachlich verwenden.

Also Raum kann hier sehrwohl auch der Garten sein. Hier wird wohl ein bestimmter Bereich gemeint sein. Nicht also zb das Wohnzimmer als Raum.


ein Garten ist kein Raum
Definition von Raum: ein Raum ist von mind. 4 Wänden umschlossen mit Türe und Fenster und einer Decke
 
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