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Gast
(Gelöschter Account)
Zitat von einfachich_37
ich werde seit ein paar Wochen, von einer Internetbekanntschaft belästigt...möchte auf keine Details eingehen, aber Telefonterror, SMS-Terror, Abpassen vor der Firma sind noch die harmloseren Dinge
Damit alleine fällt Er ins Stalkinggesetz. Möchte gar nicht wissen was er noch alles anstellt
Richtig:
§ 107a StGB
(1) Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt
1. ihre räumliche Nähe aufsucht,
2. im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,
3. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie bestellt oder
4. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt aufzunehmen.