Informationen über Telegrafenmasten
Telegrafenmasten wurden, wie die Elektromasten, ab Epoche I bis heute für den Transport von Telefongesprächen über Freileitungen eingesetzt. Die Aufstellung und Entfernung dieser Telegrafenmasten ist in den umfangreichen Fernmelde-Bauvorschriften der DRG, DB und DR detailliert geregelt.
Die Telegrafenmasten waren entlang der Bahnstrecken aufgestellt. Es gab eine ganze Reihe unterschiedlicher Mastvarianten. Der Einsatz eines bestimmten Mastentyps und der daran angebrachten Isolatoren richtet sich nach der Größe der zu verbindenden Bahnstationen. Die Geländeformationen bestimmen auch hier die Entfernung zwischen den Masten. Auf geraden Strecken in der Ebene waren die Stützpunkte (Mast) in einer Entfernung von max. 50 Metern (HO = 57,5cm) aufgestellt. Im Kurvenverlauf der Bahnlinie musste die Entfernung teilweise stark verkürzt werden, damit die Leitungen nicht in das Lichtraumprofil des Bahnkörpers gelangten. Auf stärker belasteten Strecken, in Krümmungen, an steilen Berghängen, bei wechselnder Höhenlage, an Stellen die den Wind ausgesetzt sind oder in Gegenden die starker Raureifbildung ausgesetzt sind, ist der Abstand nach Bedarf zu verringern. In einem Streckenverlauf ist jeder 7. bis 10. Mast als Festpunkt auszuführen, in stark belasteten Linien jeder 5. Stützpunkt.
Ein Festpunktgestänge ist mit einer oder zwei Abstützungen zu versehen. Der Abstand eines Mastes von der Gleismitte sollte mindestens 3 Meter (HO = 34,5mm) betragen. Der Durchhang der untersten Leitung sollte an keiner Stelle 2,5 Meter (HO = 28,7mm) über dem Erdboden, bei Fußkreuzungen 3 Meter (HO = 34,5mm), bei Fahrwegkreuzungen 5 Meter (HO = 57,5mm), bei Schienenkreuzungen 6 Meter (HO = 69mm) über Schienenoberkante betragen.
Auf freier Strecke in ebenem Gelände sind die Masten jenseits des