Altersunterschied

Eva Brraun warr deutlich jüngerr als Adolf. Achso die Frage war ja ob es gesund sei??
 
In Österreich liegt das Schutzalter bei 14 Jahren. Mit diesem Alter beginnt die Mündigkeit (§ 74Vorlage:§/Wartung/RIS-Suche Abs. 1 öStGB). In Hinsicht auf Sexualität bedeutet das, dass prinzipiell alle Formen des sexuellen Kontaktes, mit denen beide einverstanden sind, erlaubt sind, solange beide das 14. Lebensjahr vollendet haben, es sei denn, eine der beteiligten Personen ist aus bestimmten Gründen noch nicht reif genug, „die Bedeutung des Vorgangs einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln“ und der Täter nützt diese mangelnde Reife sowie seine altersbedingte Überlegenheit aus (§ 207bVorlage:§/Wartung/RIS-Suche Abs. 1 StGB). In diesem Fall stehen sexuelle Handlungen mit dieser Person unter Strafe, solange sie das 16. Lebensjahr nicht vollendet hat. In jedem Fall sind sexuelle Handlungen, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, jedoch dann nicht strafbar, wenn der Altersunterschied nicht mehr als 4 Jahre beträgt und die jüngere Person nicht jünger als 12 Jahre alt ist (§ 207Vorlage:§/Wartung/RIS-Suche Abs. 4 StGB). Geschlechtsverkehr ist dann nicht strafbar, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt und der Partner nicht mehr als 3 Jahre älter ist (Alterstoleranzklausel in § 206Vorlage:§/Wartung/RIS-Suche Abs. 4 StGB). Für Prostitution liegt das Schutzalter bei 18 Jahren, das heißt, der Freier eines oder einer Prostituierten unter 18 Jahre macht sich strafbar (§ 207bVorlage:§/Wartung/RIS-Suche Abs. 3 StGB).
 
1. ich weiss es gesichert von der Mutter einer Tochter wo das eben vorkommt.
2. das Gesetz ist in Ö. anders als in D. (weil die Habsburger gerne 15 Jährige gebudert haben . siehe "Sissi"
3. Wenn es keinen Gesetzesbruch gibt, dann kann die Polizei auch nicht einschreiten

Wäre ich die Mutter einer 14-jährigen, würde ich den entsprechenden Mann, der sich an ihr vergreift eigenhändig kastrieren....Gesetz hin oder her..:mauer:
 
wenn du ncht mehr sinnerfassend lesen kannst,
dann lass die unqualifizierten Kommentare

es gibt wirklich "kleiere Gefälligkeiten " jenseits eines GV

aber das hast du sicher schon vergessen


Bis sich mal ein engagierter Vater findet und dem einem oder anderen seine Art von Freiwilligkeit erklärt:mrgreen:




Was bedeutet Großzügigkeit, 2 T- Shirt auf einmal beim Benetton?
Und dafür den Körper zu verkaufen als kleinere Gefälligkeit zu betrachten ist einfach nur erbärmlich.
 
@ skybird

Welche Schule ist das?

Und was gedenkt die Mutter zu unternehmen?


Ps: sag ich doch Hörensagen :roll:
 
das müsste halt mal wer ins Parlament einbringen

aber wie gesagt:

Wir haben die 600 Jahre lange Kinderbuder-Tradition der Habsburger
 
wenn du ncht mehr sinnerfassend lesen kannst,
dann lass die unqualifizierten Kommentare

es gibt wirklich "kleiere Gefälligkeiten " jenseits eines GV

aber das hast du sicher schon vergessen

Und welche kleineren Gefälligkeiten wären das denn im Einzelnen? :shock:
 
In der gesatmen arabischen Welt
da gilt z.B Ehebruch nur dann
als ein Solcher,
wenn man zwischen 2 Menschen keinen Faden mehr durchziehen kann
 
So ein bliedsinn...wenn sie 14 is is es nicht strafbar?
Wenn man das glaubt, dann bitte.
Stimmt mit sicherheit nit. Aber wenn Herren des aelteren semesters auf 14 jaehrige stehen, dann kennst dich eh aus.

Sind fuer mich potenzielle kinderschaender.
Und solchen menschen gegenueber hab ich eine extreme einstellung.
 
So ein bliedsinn...wenn sie 14 is is es nicht strafbar?

Das Schutzalter liegt bei 14 Jahren und damt sind sexuelle Handlungen zulässig, egal wie alt der Partner ist.

Ausgenommen davon sind mangelnde Reife, Abhängigkeitsverhältnisse und entgeltliche Handlungen. Und diese reduzieren sich nicht auf Geldzuwendungen. Das heisst auch Geschenke oder ähnliches als Gegenleistungen für Sex können unter einem strafrechtlich relevanten Tatbestand subsummiert werden.

Abgesehen davon hat sich ein 60jähriger nicht an eine 14jährige ranzumachen, egal was das Stgb dazu sagt.
 
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