Dienstleistungen Diverses Backgrounddiskussionen über das Gewerbe

Ich kannte auch einige, waren lauter kalte lieblos eingerichtete, große, hohe Räume mit lediglich einer Matte am Boden, die als Verrichtungsstätte diente
Wobei ich Dir aber versichern kann, daß auch bei so manchen der heutigen Studios nicht immer alles so toll ist. Da hab ich schon einige gesehen, wo eine frühere Wohnung direkt ein Paradies dagegen war.
Speziell jene Asiastudios, die eins zu eins von Osteuropa übernommen worden sind, und wo dann so gut wie nichts investiert bzw. erneuert wurde - die sind oft unter jeder Kritik. Aber andererseits, man denkt sich halt: zum dort wohnen geht man eh nicht hin.
 
Mmm, sollte es wirklich die Absicht des Gesetzgebers gewesen sein, Kunden bloßzustellen bzw. zwingen, sich zum Puffbesuch zu bekennen? Ich würde eher sagen, der Hauptgrund für die Straßenzugangsvorschrift liegt darin, Prostitution aus dem Zwielicht irgendwelcher Hinterzimmer zu verbannen und transparenter und kontrollierbarer zu machen. Sofern das eben auch die Kontrolle gegen Zwangsprostitution usw. einschließt, kann ich darin nichts Schlechtes erkennen.
 
Wenn ich im Gegensatz die heutigen wirklich guten Studios ansehe, die nett und gemütlich eingerichtet sind, dann gibt es absolut nichts zum Nachtrauern.
Hätte ich jetzt nicht so erlebt :schulterzuck:
Wenn ich da an die hübschen Wohnungen von so mancher nicht mehr aktiven Einzelkämpferin oder W4Y, Relax4You, ToS, HH, Studio Renaissance, Sauna Royal usw. zurückdenke, fällt mir nicht viel vergleichbares genehmigtes ein. Aber vielleicht gab es ja im letzten Jahr unheimlich viele Neueröffnungen und Renovierungen von denen ich nichts mitbekommen habe ;)

Sicher nicht, aber das Gesetz ist nunmal so, die Betreiber brauchen einen seperaten Eingang, warum sollte das jetzt in einem Einkaufszentrum anders sein ???
Das Gesetz ist eindeutig. Nur ist die Erfordernis eines separaten Eingangs aus meiner Sicht nicht unbedingt der Weisheit letzter Schluss. Vermutlich sind mehr Familien, grüne Kampfemanzen oder erzkatholische Pornojäger von einem Studio mit blinkenden Lichtern und Bildern leicht (oder gar nicht) bekleideter Damen direkt an der Straße irritiert. Speziell wenn die Türen nur angelehnt sind damit besonders schüchterne (oder auch neugierige Kleinkinder :shock:) schnell hinein huschen können oder im Sommer für Frischluftzufuhr...

Ich finde da eben Bürogebäude (Lugner City SPH) oder auch die oberen Etagen eines Einkaufszentrums (ToS Stadion EKZ), wo keine Geschäfte sind, besser geeignet. Was ist schlimm daran einen Lift mit einem Freier zu teilen? Auch die Damen werden nicht nackig zur Arbeit kommen ;)
 
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Die politische (schließlich erlässt diese die Gesetze) Ächtung betrifft ja nicht nur die Freier, sondern auch die Anbieterinnen von erotischen Dienstleistungen. Der Gesetzgeber kennt nur Schwarz und Weiß. Darunter leiden zB Tantra-Masseurinenn die sich einer wöchentlichen Kontrolluntersuchung unterziehen müssten, weil sie sexuelle Handlungen vornehmen. Das kurze Intervall ist aus meiner Sicht gerade in diesen Fällen nicht besonders sinnvoll. Warum kann das nicht quartalsweise und auch bei einem Wahlarzt stattfinden?
 
Kann mir jemand erklären warum hier über die Sinnhaftigkeit eines Gesetzes aus dem Jahr 1984 diskutiert wird?

Was hat sich nach 32 Jahren plötzlich geändert?
 
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Kann mir jemand erklären warum hier über die Sinnhaftigkeit eines Gesetzes aus dem Jahr 1984 diskutiert wird?

Was hat sich nach 32 Jahren plötzlich geändert?

Das Alter eines Gesetzes begründet nicht seine Sinnhaftigkeit ... Beispiel Wahlrecht. Solange idiotische Regelungen nicht beachtet werden, stören sie niemanden. Wenn man sie nach Punkt und Beistrich exekutiert, wird plötzlich die Frage nach der Sinnhaftigkeit notwendig.
 
Welche Strafen gibt es?

Als Prostituierte müssen Sie sich polizeilich registrieren lassen und danach alle sechs Wochen zur Gesundheitsuntersuchung gehen. In Wien wird diese im Amtsärztlichen referat für sexuelle Gesundheit durchgeführt. Wenn Sie ohne Kontrollkarte (in Wien der sogenannte “Deckel” oder “grüne Karte”) arbeiten, riskieren Sie eine Verwaltungsstrafe. Wenn Sie an Orten oder zu Zeiten arbeiten, an denen Prostitution verboten ist, können Sie ebenfalls bestraft werden. Wenn Sie keine Aufenthaltsgenehmigung haben, riskierens Sie ein Aufenthaltsverbot zu bekommen und abgeschoben zu werden. Die Höhe der Strafen ist je nach Bundesland unterschiedlich. In Salzburg zum Beispiel betragen die Verwaltungsstrafen bis zu € 10.000 beziehungsweise im Wiederholungsfall bis zu € 20.000. Hier wurden die Geldstrafen mit der letzten Gesetzesnovelle deutlich erhöht und sind die höchsten in ganz Österreich. In Wien hingegen sind die im Gesetz vorgesehenen Strafen geringer: Sie betragen bis zu € 1.000 bzw. € 2.000 im Wiederholungsfall. In den übrigen Bundesländern bewegt sich der Strafrahmen maximal von € 550 bis 7.300 bzw. € 14.500 Euro
 
Als Prostituierte müssen Sie sich polizeilich registrieren lassen und danach alle sechs Wochen zur Gesundheitsuntersuchung gehen.

das machen aber die Escort nicht gell ?!? die sind ja keine Prostituierten . und auch die meisten welche in keinem Studio arbeiten werden nicht unbedingt davon begeistert sein, habe ich selbst mal vernommen.

es steht wie überall Theorie gegen Praxis.
 
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